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Essay

„Das wichtigste Dokument des Jahrhunderts”

von Steven L. B. Jensen

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1948, also nur wenige Jahre nach dem Ende der Zweiten Weltkriegs, entstand mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein visionäres Dokument, das die Menschheit in die Lage versetzte, ihre Geschichte neu zu erzählen. Seit 1948 hat die Erklärung zahlreiche internationale Rechtsnormen inspiriert. Sie diente und dient als Quelle für politische Bewegungen, die ein Zusammenleben in Freiheit und unter Wahrung der Rechte aller Individuen anstreben.

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Ein historischer Tag

Der 10. Dezember ist ein historischer Tag; ein Tag, der überall auf der Welt von besonderer Bedeutung ist. Nehmen wir einmal diesen Tag der Menschenrechte als Koordinate und begeben uns von unserem Ausgangspunkt 2023 auf eine Zeitreise in die Vergangenheit.

Vor 25 Jahren, am 10. Dezember 1998, gab die südafrikanische Aktivistengruppe Treatment Action Campaign ihre Gründung bekannt. Sie wurde von einer Gruppe früherer Anti-Apartheid-Aktivisten ins Leben gerufen. Ihr Anliegen war ein neues und drängendes politisches Problem, das angegangen werden musste, wenn Südafrika nach dem Ende der Apartheid eine Zukunft in Freiheit anstreben wollte und nicht nur eine, in der das weit verbreitete Leiden der Bevölkerung einfach weiterging. Ihr Ziel war die Sicherstellung des Zugangs zu lebensrettenden Behandlungen für Menschen mit HIV, um die Katastrophe der grassierenden AIDS-Pandemie in den Griff zu bekommen.

 

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Es war eine bewusste und sorgfältig durchdachte Entscheidung der Treatment Action Campaign, den 10. Dezember als Gründungstag zu wählen. Die Bewegung wollte ein neues Kapitel in der Geschichte der Menschenrechte schreiben. Ihre bahnbrechende Arbeit im Bereich der Menschenrechte, durch die der Zugang zur HIV-Behandlung dramatisch erweitert wurde, hat im 21. Jahrhundert Millionen Menschen das Leben gerettet. Allein in Südafrika erhalten heute fünf Millionen Menschen die Behandlung; weltweit sind es 29 Millionen. Dieser Erfolg macht sie zu einer der erfolgreichsten Nichtregierungsorganisationen unserer Zeit. Die Treatment Action Campaign schrieb die Geschichte der Gesundheits- und Menschenrechtsbewegung neu – einer Bewegung, deren Inspiration und Grundlage die Schriften des deutschen Arztes Rudolf Virchow (1821 – 1902) sind.

Am 10. Dezember 1996, zwei Jahre zuvor, hatte Nelson Mandela die endgültige Version der Nicht- Apartheid-Verfassung des demokratischen Südafrika unterzeichnet und somit in gültiges Recht verwandelt.

Am 10. Dezember 1983, vor 40 Jahren, stellte in Argentinien Präsident Raoúl Alfonsín seine neue demokratische Regierung vor und beendete damit sieben Jahre brutaler Militärdiktatur. Seine Wahlkampagne hatte Alfonsín auf ein Programm ausgerichtet, das die Menschenrechte zu Schlüsselwerten der künftigen demokratischen Ära machte. Die innenpolitische Entwicklung des Landes war zwar von Schwierigkeiten geprägt, aber bald schon sollte die Welt die positiven Ergebnisse des demokratischen Wandels in Argentinien sehen.

Im Herbst des Jahres 1984 verhandelte die Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Entwurf einer Konvention gegen Folter. Die Verhandlungen hatten sich über Jahre hingezogen, und ein Abschluss war nicht in Sicht. Aber dann entstand plötzlich eine neue Dynamik: die neue argentinische Regierung kündigte bei den Vereinten Nationen an, sie sei nun bereit, die Aufnahme des Grundsatzes der universalen Gerichtsbarkeit in die Konvention zu unterstützen. Die universale Gerichtsbarkeit war ein entscheidender Bestandteil der Konvention, um gegen Straflosigkeit vorgehen zu können und weit verbreiteten Verstößen Einhalt zu gebieten.

Diese Entscheidung führte zu einem radikalen Wandel. Argentinien hatte sich über ein Jahrzehnt als einer der erbittertsten Gegner dem Übereinkommen gegen Folter und somit auch dem Grundsatz der universalen Gerichtsbarkeit widersetzt. In den Jahren der Militärjunta war alles darangesetzt worden, den Entwurf des Übereinkommens zu blockieren; nun aber war aus einem scharfen Gegner ein aktiver Verfechter geworden. Argentinien, Schweden und die Niederlande wurden zu Anführern eines Prozesses, der innerhalb weniger Wochen zur Verabschiedung der Konvention gegen Folter durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen führte. Wann fand die Abstimmung über die Verabschiedung statt? Am 10. Dezember 1984.

Wir könnten nun diese Zeitreise mit weiteren Stationen fortführen. Der entscheidende Punkt ist jedoch jetzt bereits augenfällig. Das Timing der oben genannten Ereignisse war kein Zufall, sondern jedes Mal eine Absichtserklärung als Reminiszenz an ein einzigartiges Erbe.

Dieses Erbe geht zurück auf den 10. Dezember 1948, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kurz vor Mitternacht von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Dieses Ereignis, das sich vor 75 Jahren in Paris im Palais de Chaillot, in der Nähe des Eiffelturms, abspielte, ist der Ursprung dieser Reise durch die Zeit.

 

Der Weg zum 10. Dezember 1948

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 markiert einen Wendepunkt des 20. Jahrhunderts. Nur wenige Jahre nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs gab die Erklärung die Leitlinien vor für die Zukunft des Internationalismus; sie zeigte auf, worauf die Innenpolitik aller Staaten der Welt künftig aufbauen sollte. Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Nicht-Diskriminierung und Menschenwürde waren die zentralen Elemente des Menschenrechtsprojekts.

In klaren Worten beschrieb der ecuadorianische Diplomat Jorge Carrera Andrade die historische Bedeutung des Werks, als die UN-Verhandlungen Ende September 1948 in Paris in die Endphase eintraten. Er sagte:

„Die internationale Erklärung der Menschenrechte ist das wichtigste Dokument des Jahrhunderts”. Später fügte er hinzu, die Erklärung müsse „… ein Werkzeug der Menschen auf der Straße sein, und nicht nur ein Schmuckstück des internationalen Rechts”.

Man kann die Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf vielerlei Arten erzählen. Am naheliegendsten ist die Version, die mit der Verabschiedung der UN-Charta und der Gründung der Vereinten Nationen 1945 beginnt. In der Charta werden sieben Mal die Menschenrechte erwähnt. Der bemerkenswerteste Teil sind die beiden Erwähnungen zu Beginn, wo die Menschenrechte als Teil der Vision und der Zielsetzungen der neuen internationalen Organisation (siehe Präambel und Artikel 1) definiert werden. Im Kontrast dazu und als Einschränkung unterstreicht die Charta jedoch auch die Bedeutung der inländischen Gerichtsbarkeiten und der Souveränität der Staaten.

Auffallend hieran ist, dass die Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen eine Sache – nämlich die Menschenrechte – in den Vordergrund stellten, zu deren Auslegung oder Definition es zum damaligen Zeitpunkt keinen internationalen Konsens gab. In der internationalen Diplomatie kommt es selten vor, dass Vertreter von Staaten sich auf so weitreichende Abkommen über etwas einigen, was hinsichtlich sprachlicher Definitionen und Verpflichtungen so wenig klar ist. Natürlich hatten sie noch diplomatische Methoden der Begrenzung und Ablehnung für später in der Hand, aber es ging immerhin um die Gründung einer neuen internationalen Organisation, die die Angelegenheiten einer multilateralen Welt nach 1945 regeln sollte. Das Ergebnis ist in jeder Hinsicht denkwürdig.

Die Allgemeine Erklärung verwendete zum ersten Mal diese einschlägige, international abgestimmte Sprache. Die Ausarbeitung begann 1946, nach der Gründung der UN-Menschenrechtskommission. Aus diesem UN-Organ, das auch in der Charta erwähnt wird, ging die Gruppe der Menschen hervor, die gemeinhin als Schlüsselfiguren des Entwurfs gelten. Dazu gehörten die Vorsitzende der Kommission, Eleanor Roosevelt, der chinesische Philosoph und Dramatiker Peng Chun Chang, der chilenische Richter Hernán Santa Cruz, der libanesische Philosoph Charles Malik und der französische Jurist René Cassin, ein früherer Rechtsberater Charles de Gaulles im Londoner Exil während des Zweiten Weltkriegs. Sie alle waren von ihren jeweiligen Ländern als Diplomaten in die Kommission entsandt worden. Unterstützt wurden sie durch den Direktor der UN-Abteilung für Menschenrechte, den kanadischen Rechtsprofessor John Humphreys, einem weiteren Mitglied dieser „Kerngruppe”.

Sie alle lieferten während der Ausarbeitung so einzigartige wie unterschiedliche Beiträge; einige von ihnen sollten während der zwei Jahrzehnte nach dem Beginn dieser Entwicklung herausragende Rollen in Menschenrechtsprojekten spielen, so Cassin, der am 10. Dezember 1968 den Friedensnobelpreis erhielt, Santa Cruz und Humphreys. John Humphreys spielte eine Schlüsselrolle bei der Erstellung eines Synthesedokuments durch das UN-Sekretariat, in dem Rechtsvorschriften aus allen nationalen Verfassungen als Grundlage für weitere Studien der Kommission zusammengetragen wurden. Peng Chun Chang erwies sich als Meister der endgültigen, von allen akzeptierten Formulierungen und übte bei verschiedenen Gelegenheiten einen moderierenden Einfluss aus. René Cassin leistete mehrere maßgebliche Beiträge – einer davon wurde am 30. November 1948 endgültig angenommen und hat sich als einer seiner überzeugendsten und beständigsten erwiesen.

 

Wichtige Impulsgeber

An dieser Stelle scheint es geboten, zwei weitere Gruppen zu erwähnen, die die Allgemeine Erklärung wesentlich beeinflusst haben.

Die erste umfasst die lateinamerikanischen Länder, die großen Einfluss auf die Aufnahme der Menschenrechte in die UN-Charta hatten. Mit 19 von 50 beteiligten Ländern stellte Lateinamerika die größte regionale Gruppe bei der Konferenz von San Francisco im Jahr 1945, die die UN-Charta erarbeitete. Die lateinamerikanischen Länder hatten sich bereits im Februar 1945 in Mexiko-Stadt zur Interamerikanischen Konferenz über Probleme von Krieg und Frieden versammelt, um sich auf San Francisco vorzubereiten, wo die Menschenrechte eine ihrer Prioritäten waren. Sie wurden unterstützt durch mehrere amerikanische Nichtregierungsorganisationen, die bei der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen ebenfalls präsent waren.

Bis 1948 übten die Lateinamerikaner kontinuierlich ihren Einfluss aus. Im April 1948 verabschiedeten sie die „Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten” – ein als Bogotá-Erklärung bekanntes regionales Dokument. Daraus ergab sich ihre führende Rolle bei den Sitzungen der UN- Generalversammlung in Paris im weiteren Verlauf dieses Jahres. Diese Rolle wurde in den Debatten während der Ausarbeitung der Erklärung besonders gewürdigt, als der belgische Delegierte am 26. November feststellte, man habe hier „einen weiteren Beweis dafür, dass in der internationalen Entwicklung der Panamerikanismus anderen Ländern weit voraus“ sei. Die europäischen Länder – eine Mischung aus Kolonialmächten und kleinen Staaten – hatten einen solchen Zusammenhalt nicht zu bieten.

Die zweite Kategorie von Akteuren war eine Gruppe von Diplomatinnen aus Ländern, die heute dem globalen Süden zugerechnet werden. Sie übten in dieser frühen Phase der Geschichte der Vereinten Nationen bei der Ausgestaltung der Menschenrechtsbestimmungen großen Einfluss aus. Dazu gehören unter anderem Bertha Lutz aus Brasilien, Minerva Bernardino aus der Dominikanischen Republik und Hansa Mehta aus Indien. Lutz und Bernardino trugen maßgeblich dazu bei, dass das Wort „Frauen” im Satz „gleiche Rechte von Männern und Frauen” in die Präambel der UN-Charta von 1945 eingefügt wurde. 1948, während der Debatte über die Allgemeine Erklärung, wies Minerva Bernardino auf die weitergehende Bedeutung dieses Erfolgs hin. Am 9. Oktober stellte sie in der UN-Generalversammlung fest:

„Die Tatsache, dass die Charta sich ausdrücklich auf die Gleichheit der Geschlechter berief, war ein Triumph für die Frauen dieser Welt. Und es war kein leerer Triumph: die Gesetzgeber verschiedener Länder waren auf dem Weg, diese Bestimmungen der Charta umzusetzen.”

Ein ähnlicher Sieg wurde während der Verhandlungen über die Menschenrechtserklärung errungen. Hansa Mehta aus Indien war eine von nur zwei weiblichen Delegierten der UN-Menschenrechtskommission, Eleanor Roosevelt war die andere. Mehta spielte eine entscheidende Rolle bei der Änderung des Wortlauts von Artikel 1 der ursprünglichen einleitenden Worte: „All men” wurde in der endgültigen Version ersetzt durch „All human beings”: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen”. In diesem Kontext kann die Änderung von einem oder zwei Wörtern nicht nur einen wesentlichen Unterschied in einem Text ausmachen, sondern auch eine Fülle von Bedeutungen transportieren. Frauen hatten sich im gerade entstehenden internationalen Menschenrechtsvokabular einen klareren normativen Status gesichert.

 

Länder- und Kontinente übergreifender Austausch von Ideen

Man könnte dieser kurzen Namensliste – Lutz, Bernardino und Mehta – noch weitere hinzufügen, und die Wissenschaft hat dies in den letzten Jahren auch getan. Wichtiger noch ist allerdings ist die Tatsache, dass die Arbeit dieser Diplomatinnen aus dem globalen Süden den internationalen Charakter und die Bündnisse zutage treten ließ, die der Menschenrechtsdiplomatie der Vereinten Nationen von Anfang an zugrunde lagen. Diese Frauen und ihre erweiterte Peergroup haben dies in perfekter Weise umgesetzt. Die Menschenrechtsdebatten, die während des Zweiten Weltkriegs über Kontinente hinweg in Gang gekommen waren, sind ebenfalls ein Beweis dafür. Auch die Diskussionen, die in weltweit vernetzten Gruppen und Institutionen geführt wurden, trugen dazu bei, dass während der ersten Nachkriegsjahre die Menschenrechte in internationalen Dokumenten besonders gewürdigt wurden. Das American Law Institute war ein Beispiel dafür.

Die pluralistische Natur des Ausarbeitungsprozesses der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist deutlich erkennbar. Man kann bestimmte philosophische Traditionen ausmachen, die als Inspiration für Beiträge oder Ansätze dienten und aufgrund derer bestimmte Formen des Rechtsdenkens oder spezifische Textvorschläge eingebracht wurden. Wirklich außergewöhnlich waren jedoch die Ideenvielfalt und der Austausch darüber, was Menschenrechte eigentlich ausmacht, sowohl bei den Formulierungen, die letztendlich in die Endfassung der Erklärung Eingang fanden, als auch bei denen, die während der Debatte geäußert, dann aber wieder verworfen oder als frühe Textversionen während des Verhandlungsprozesses weiterentwickelt wurden.

Die kraftvollste Idee konnte sich erst im letzten Moment durchsetzen: das Konzept der Universalität. Von Anfang an bis wenige Tage vor der Verabschiedung hatten die Delegierten einen Text mit dem Titel „Die internationale Erklärung der Menschenrechte” diskutiert. Erst am 30. November 1948 erhielt er aufgrund einer Initiative von René Cassin seinen eigentlichen Titel. Deswegen heißt er heute „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”.

Auch diese Änderung ist von grundlegender Bedeutung. „International” bezieht sich üblicherweise auf Beziehungen zwischen Staaten. „Allgemein“ (Universal) hat eine ganz andere Konnotation und geht weit über den zwischenstaatlichen Aspekt hinaus. Die Absicht hinter dieser Formulierung war, dass die Menschen in der Welt das Dokument unmittelbar begreifen und auf sich beziehen konnten. Es war ein genialer Schachzug des französischen Juristen und für sich allein schon ein Vermächtnis. Cassin, der 26 Familienmitglieder in Auschwitz verloren hatte, sagte in der UN-Generalversammlung am 9. Dezember 1948 – dem Tag vor der Abstimmung –: „Die bedeutendste Neuerung der Erklärung ist ihre Universalität.” Am darauffolgenden Tag machten die Vereinten Nationen den 10. Dezember zu einem historischen und denkwürdigen Tag.

 

Eine visionäre Erzählung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Gebilde mit vielen Facetten. Sie lieferte der Welt eine neue Sicht darauf, was Internationalismus in der Nachkriegszeit bedeuten konnte. Sie war das visionäre, zukunftsweisende Element in der von Ambivalenz gekennzeichneten UN-Charta, die Souveränität gegen internationale Verantwortlichkeit stellte – eine Gegensätzlichkeit, die seit 1945 eine Konstante der internationalen Politik ist und mit der wir auch heute noch ringen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein vielfältiges Erbe. In der Weltgeschichte war sie jedenfalls seit 1948 immer präsent.

2017 erschien das Buch Seeing the Myth in Human Rights der Religionswissenschaftlerin Jenna Reinbold. Sie argumentiert darin sehr schön, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine tiefere Erzählstruktur enthalten ist:

„Die Verfasser der Erklärung wollten ein Narrativ schaffen mit der Kraft, ihr weltweites Publikum von einer Epoche „barbarischer Akte, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen”, zu einer Epoche von „Freiheit, Gerechtigkeit und weltweitem Frieden” hinüberzuleiten. Sie unternahmen also etwas, was Mythenschmiede seit Jahrtausenden tun: durch ihre Erzählung eine Welt zu erschaffen, die weniger unbeständig, weniger grausam und humaner ist, als sie oft erscheint.”

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine bemerkenswerte intellektuelle, moralische und politische Errungenschaft und eine einzigartige Form des Erzählens der Menschheit. Diese Dimension des Dokuments sollte ebenfalls erfasst werden, wenn wir über die Geschichte der Menschenrechte sprechen, auch wenn sie weniger greifbar erscheint als die Geschichte der Rechtsnormen, internationalen Verträge und Überwachungsmechanismen – all der Dinge, die seit 1948 in der Folge der Menschenrechtserklärung entstanden sind. Wenn wir die Allgemeine Erklärung als Folie begreifen, können wir die globalen Lebensbedingungen der Menschen in der Welt nach 1945 besser ergründen. Darum trägt die Allgemeine Erklärung auch 75 Jahre nach ihrer Verabschiedung noch eine unvollendete Geschichte in sich.

An diesem geschichtsträchtigen Tag des 10. Dezember sollten wir uns daher vielleicht abermals Gedanken darüber machen, welche Ziele wir bei unserer Reise in eine bessere Welt heute ansteuern könnten.

 

Steven L. B. Jensen, Phd., Senior Researcher, The Danish Institute for Human Rights. 

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10. Dezember 2023
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5. Januar 2021
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