Begrüßung der Präsidentin des chilenischen Verfassungsgerichts
Die neu gewählte Präsidentin des chilenischen Verfassungsgerichts, Nancy Yañez, begrüßte zu Beginn der Konferen persönlich auch eine Delegation aus Deutschland mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des 1. Senats, Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth, dem Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Peter Huber und der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Beate Neuss im geschichtsträchtigen Gebäude des chilenischen Verfassungsgerichts im historischen Zentrums Santiagos de Chile.
Die stellvertretende Vorsitzende der KAS, Frau Professor Neuss bezeichnete das bereits 27. Treffen als einen Ausdruck deutsch-chilenischer Freundschaft und wies auf die 60-jährige Arbeit der Stiftung in Lateinamerika und deren Beitrag zur Stärkung der Demokratie hin. Von der Zusammenarbeit der Verfassungsgerichte zeigte sie sich begeistert.
„Ich war beeindruckt von der intensiven Arbeit der hochrangigen Richter und Richterinnen in den letzten 3 Tagen. Auf hervorragende Vorträge folgten engagierte Diskussionen über verfassungsrechtliche Fragen auf dem lateinamerikanischen Kontinent im Austausch mit den deutschen Verfassungsrichtern Stephan Harbarth und Peter Huber. Ich bin sicher, die Erkenntnisse werden in die Verfassungsarbeit einfließen”.
(Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KAS, Frau Prof. Dr. Beate Neuss)
In seinem Vortrag zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsrechts zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem betonte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Zusammenwirkung nationaler Verfassungsgerichte und regionaler Gerichtshöfe. Auch in Lateinamerika ist durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die jeweiligen Verfassungsgerichte bzw. –kammern Potential für einen entsprechenden Schutz der Rechte der Bürger gegeben. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der uns alle betreffe und Auswirkungen weltweit habe, zeige erneut, wie wichtig die Demokratie für uns sei; nicht nur unmittelbar in Europa, sondern auch in Lateinamerika.
„Die Bewahrung und die Verteidigung des Verfassungsstaats stellen Verfassungsgerichte weltweit vor epochale Herausforderungen. Die Rechtsstaaten müssen sich dabei über Ländergrenzen und Kontinente hinweg als Gemeinschaft begreifen. Der Gedankenaustausch zwischen Verfassungsgerichten ist dabei unverzichtbarer denn je”.
(Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
Auch die neue Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Santiago de Chile, Irmgard Fellner, sprach über die Wichtigkeit des Zusammenhalts zwischen lateinamerikanischen Staaten und Deutschland in Zeiten der Krise; Zeiten in welchen demokratische Freunde von großer Bedeutung sind.
Die Podiumsdiskussionen behandelten verschiedene Themen des Verfassungsrechts
Beim diesjährigen Jahrestreffen lateinamerikanischer Verfassungsgerichte und Verfassungskammern tauschten sich mehr als 30 Richterinnen und Richter von Verfassungsgerichten aus 13 lateinamerikanischen Staaten und der Karibik mit Richtern des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie des deutschen Bundesverfassungsgerichts über aktuelle Herausforderungen des Verfassungsrechts in Lateinamerika und weltweit aus.
Neben der Konrad-Adenauer-Stiftung mit ihrem Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika ist dabei jährlich wechselnd das Verfassungsgericht eines süd- oder mittelamerikanischen Staates Mitveranstalter, 2022 das „Tribunal Constitucionál“ Chiles. In vier Podiumsdiskussionen, moderiert von renommierten Rechtsexpertinnen und Experten aus ganz Lateinamerika, tauschten sich die Richterinnen und Richter u.a. zu neuen Rechten, zum Rechtspluralismus in der lateinamerikanischen Verfassungsdiskussion, sowie zu politischen Rechten und Garantien für die Bürgerbeteiligung aus. Besondere Aktualität besaß auch die Podiumsdiskussion zu Verfassungsreformen, die in Chile knapp 3 Wochen nach einem gescheiterten Verfassungsreferendum stattfand.
In einer Reihe von weiteren Fachdiskussionen wurden von den teilnehmenden Richterinnen auch Hindernisse des Zugangs von Frauen in der juristischen Laufbahn und zu leitenden Positionen an obersten Gerichten besprochen.
Das Treffen der Verfassungsgerichte und Verfassungskammern schaut auf eine lange Tradition zurück
Über die Jahre hinweg haben sich die Treffen der Verfassungsgerichte und Verfassungskammern zunehmend zu einer Plattform für den Dialog zwischen den nationalen Gerichten und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelt. Besonders interessante Tagungsbeiträge werden in das jährlich erscheinende Jahrbuch für lateinamerikanisches Verfassungsrecht (Anuario de Derecho Constitucional) aufgenommen, welches vom Rechtsstaatsprogramm seit ebenfalls mehr als 25 Jahren parallel zu den Treffen der Verfassungsgerichte und Verfassungskammern der Region veröffentlicht wird.
2021 musste die Veranstaltung leider pandemiebedingt online stattfinden. Umso mehr freuten sich die diesjährigen Gastgeber beim chilenischen Verfassungsgericht, die eingeladenen Richter und Richterinnen in Präsenz in Santiago de Chile begrüßen zu dürfen.