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Instrumente zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

von Prof. Dr. Michael Germann

Vorschlag zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Ablösungspflicht aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV

Der seit der Weimarer Republik bestehende Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV, ist trotz entsprechendem Vorhaben der Regierungskoalition bislang noch unerfüllt. Dabei sind verschiedene Ansätze denkbar, wie diese im wesentlichen finanzwirtschaftliche Aufgabe für die Bundesländer und Kirchen angemessen umgesetzt werden kann.

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Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen soll nach den Plänen der Regierungskoalition noch in dieser Legislaturperiode erfüllt werden. Für die Umsetzung stehen grundsätzlich verschiedene Ansätze zur Verfügung: Zur Tilgung der Ablösungsschuld eignen sich neben Einmalzahlungen und Ablösungsjahresleistungen auch Ablösungsschuldverschreibungen. Die Ablösung in den einzelnen Bundesländern könnte je nach den spezifischen Ländererfordernissen durch eines oder durch eine Verbindung mehrerer Ablösungsinstrumente geregelt werden. Grundlage für die konkrete Berechnung der Ablösungsleistung und der unterschiedlichen Ablösungspläne der Länder soll dabei ein noch zu verabschiedendes Ablösungsgrundsätzegesetz des Bundes sein.

Die Diskussion über die Ablösung der Staatsleistungen in Deutschland dauert an. Es bleibt abzuwarten, für welche Regelungen und Ablösungsinstrumente sich der Gesetzgeber letztlich entscheidet.

Dieser Monitor befasst sich mit den geeigneten Instrumenten für eine Tilgung der Ablösungsschuld und gibt Impulse, wie durch sie die Ablösung rechtlich und finanziell gelingen könnte.

Lesen Sie den gesamten Monitor: „Instrumente Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“ aus unserer Reihe Religion und Politik hier als PDF.

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1. Dezember 2022
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