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Gründung des Zentralrats der Juden in Frankfurt am Main

von Michael Borchard
Nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Massenmord an den europäischen Juden schien jüdisches Leben in Deutschland zunächst unmöglich. Doch bald gab es Stimmen, die sich für die Gründung eines Dachverbands und die Zukunft der jüdischen Gemeinden in Deutschland aussprachen. Schon bald nach seiner Gründung wurde dann der Zentralrat der Juden zu einem Faktor, der aus dem öffentlichen Leben der Bundesrepublik nicht mehr wegzudenken war.

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Es war eine bittere Ironie, dass es einen erfolgreichen ersten reichsweiten Zusammenschluss jüdischer Organisationen und Kultusgemeinden in Deutschland erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten gab. Unter dem Eindruck der wachsenden Bedrohung für das jüdische Leben in Deutschland gaben maßgebliche große Gemeinden ihren langjährigen Widerstand auf und stimmten der Gründung der „Reichsvertretung deutscher Juden“ im September 1933 zu. Diese Dachorganisation hatte allerdings im Angesicht der beginnenden Judenverfolgung niemals eine Chance auf Anerkennung als offizieller Gesprächspartner der Reichsregierung und sie wurde im Juli 1939 ersetzt durch die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“, eine von den Nationalsozialisten angeordnete Zwangsvereinigung, die sich bis zu ihrer Auflösung voll und ganz den Anordnungen der Gestapo und des Reichssicherheitshauptamtes unterwerfen musste.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Massenmord an den europäischen Juden schien jüdisches Leben in Deutschland zunächst unmöglich.  Es war die prägende und herausragende Gestalt des deutschen Judentums, Rabbiner Leo Baeck, führender Vertreter in der „Reichsvereinigung“, der einige Monate nach dem Ende des Nationalsozialismus eine ablehnende und pessimistische Prognose abgegeben hatte: „Unser Glaube war es, dass deutscher und jüdischer Geist auf deutschem Boden sich treffen und durch ihre Vermählung zum Segen werden können. Dies war eine Illusion – die Epoche der Juden in Deutschland ist ein für alle Mal vorbei.“

Zumindest sehr vordergründig sprachen die Tatsachen eine andere Sprache. Das besetzte Deutschland wurde nach der Kapitulation zum ungewollten Zwischenstopp für viele Juden, die die Verfolgung in Europa überlebt hatten und nun auf ihre Auswanderung nach Israel oder in andere Länder warteten. Deutlich mehr als 160.000 jüdische „Displaced Persons“, die durch die Judenverfolgung und die Verschleppung durch die Nationalsozialisten ihre Heimat zwangsweise verlassen hatten und die durch den Krieg vielfach staatenlos geworden waren, fanden in den Lagern im besetzten Deutschland Gelegenheit, sich auf die Auswanderung vorzubereiten. Nur ein sehr kleiner Bruchteil entschied sich, in Deutschland zu bleiben.

 

Seit 1949 Stimmen für die Gründung eines Dachverbands

Nach den ersten zaghaften Zusammenschlüssen in den Besatzungszonen und dann in den Ländern war es der Präsident des Landesverbandes der israelischen Kultusgemeinden Bayerns, Philipp Auerbach, der auf einer bemerkenswerten und bis dahin einmaligen Konferenz in Heidelberg 1949 zur „Zukunft der Juden in Deutschland“ die Schaffung eines Dachverbandes vorschlug – freilich unter Wahrung der Autonomie der Gemeinden und in sehr klarer Abgrenzung zu den Vorläuferorganisationen.

Massiv für eine Vertretung der Juden sprach sich auch der Mann aus, der später einer der wichtigsten Gesprächspartner von Konrad Adenauer bei den Verhandlungen über ein Wiedergutmachungsabkommen wurde, der Präsident des World Jewish Congress und spätere Mitbegründer der Jewish Claims Conference, Nahum Goldmann. Über seinen „Gesandten“ in Deutschland, Gerhard Jacoby, übte Goldmann Einfluss auf die Vertreter aus, die sich 1949 in einer nach der Heidelberger Konferenz gebildeten Vorbereitungskommission, in der die Repräsentanten der Gemeinden aus den westlichen Besatzungszonen und aus Berlin vertreten waren, mit der Schaffung eines zentralen Verbandes beschäftigten.

In gewissen Ausmaßen und letztlich unfreiwillig wurde auch Konrad Adenauer zu einem der „Geburtshelfer“ der Gründung dieses Dachverbandes. Bereits im Herbst 1949 erwog der Kanzler der eben erst gegründeten Bundesrepublik Deutschland, in der durchaus guten Absicht, dort die Kompetenzen für die von ihm geplante Wiedergutmachung zu bündeln und ihre Effektivität zu garantieren, die Errichtung eines Referates für jüdische Angelegenheiten beim Bundesinnenministerium. Er äußerte diese Absicht in einem Interview mit dem Herausgeber der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland, Karl Marx. Es ist das bahnbrechende Interview, in dem sich Konrad Adenauer zugleich sehr deutlich zu der „moralischen Verpflichtung“ der Bundesrepublik Deutschland bekennt, Wiedergutmachung für die Opfer der Judenverfolgung und in diesem Zusammenhang auch an Israel zu leisten. In dem Gespräch sagte der Kanzler: „Die Einrichtung dieses Referats soll gleichzeitig den in Deutschland lebenden Juden die Gewißheit geben, daß seitens der Bundesregierung alles geschieht, um ihre staatspolitischen Rechte in vollem Umfange zu wahren.“

Auch wenn das Amt des „Referenten“ mit einem Juden besetzt werden sollte, so kam die Ablehnung aller jüdischen Organisationen in Deutschland postwendend und sie war erwartbar. Das Vorhaben Adenauers klang einfach zu sehr nach dem „Judenreferat“, in dem Adolf Eichmann sein Unwesen getrieben hatte. Umso größer wurde das Bedürfnis der Jüdinnen und Juden eine Interessenvertretung zu schaffen.

 

Gründung des Zentralrats im Juli 1950

Die Arbeit der Vorbereitungskommission mündete schließlich am 19. Juli 1950 in Frankfurt am Main in die Gründung des „Zentralrates der Juden in Deutschland“. Man verstand sich ganz explizit als Gegenentwurf zu den Vorläuferorganisationen und betonte, dass man diesen „ersten freiwilligen Zusammenschluss der jüdischen Gemeinden“ als einen Akt begreifen müsse, der „ohne äußeren Druck, ohne fremde Einwirkung, auf Grund eigener kollektiver Willensbildung“ vollzogen worden sei. Die Autonomie der Gemeinden blieb zugleich aber so wichtig, dass man dem Zentralrat vor allem eine beratende Wirkung gegenüber „seinen“ Mitgliedsverbänden und Gemeinden zubilligte.

Der Zentralrat hatte in den 1950er Jahren zwei Gremien. Da war zum einen der Rat, der einmal jährlich einberufen wurde und in dem Repräsentanten der Landesverbände bzw. der selbständigen Gemeinden vertreten waren. Aus dem Rat heraus wurde das fünfköpfige Direktorium bestimmt. Zu Beginn und noch bis zum Mauerbau 1961 war im Direktorium mit Hermann Baden (seit 1953) auch der „Landesverband“ der DDR vertreten, wenngleich die jüdischen Gemeinden im Osten des Landes längst ihre Unabhängigkeit gegenüber dem SED-Regime verloren hatten.

Das Direktorium wiederum ernannte den Generalsekretär und übertrug ihm die laufenden Geschäfte. Der erste Generalsekretär war der Jurist Hendrik G. van Dam, der schnell zum wichtigsten Kopf der neu formierten Organisation avancierte. Er war 1906 in Berlin als Sohn des „Hofantiquars“ von Kaiser Wilhelm II, des Kunsthändlers Jaques Abraham van Dam in eine Familie geboren worden, die Ende des 19. Jahrhunderts von Holland nach Deutschland ausgewandert war. An den Universitäten Heidelberg, München, Berlin und Basel studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte. Seiner juristischen Karriere wurde nach der Übernahme in den Vorbereitungsdienst und kurz vor dem Assessorexamen mit der Machtergreifung ein Ende gesetzt. Van Dam emigrierte zunächst in die Schweiz, wo er in Basel sein Studium fortsetzte und mit der Promotion abschloss und reiste dann weiter nach Holland. 1940 floh er mit dem deutschen Einmarsch am Tag der holländischen Kapitulation aus den Niederlanden nach Großbritannien, wo er nach der Ankunft als Berliner vorerst interniert wurde. Nach seiner Freilassung schloss er sich einer Brigade der niederländischen Exil-Armee an und kämpfte von 1944 an bis zum Kriegsende an der Front.

1945 beteiligte er sich in Deutschland zurück zunächst im Auftrag der britischen Besatzungsbehörden und der britischen Streitkräfte am Wiederaufbau des Gerichtswesens in Oldenburg. Von 1946 bis 1950 war er der Justitiar und Abteilungsdirektor Hamburg/Bremen des „Jewish Relief Unit“, einer Hilfsorganisation, die sich nicht zuletzt um die Displaced Persons kümmerte. 1950 wurde er der Generalsekretär des Zentralrates der Juden – zunächst noch bis 1954 ohne einen Präsidenten, der ihm übergeordnet war. Er blieb bis zu seinem Tod im Jahr 1973 in diesem Amt. Der amerikanische Journalist Leo Katcher titulierte bereits 1968 in einem Portrait diese wichtigste und sichtbarste politische Figur im deutsch-jüdischen Leben der Nachkriegsjahrzehnte als den inoffiziellen „Botschafter der Juden in Deutschland, sowohl gegenüber der Bundesregierung wie auch gegenüber den Juden in der Welt“.

 

Verbundenheit mit Israel

In den Anfangsjahren hatte der Zentralrat auch unter der Tatsache zu leiden und zwar durchaus auch, was die Bereitschaft anging, seine Arbeit finanziell zu unterstützen, dass ihm aus Israel heraus, aber auch in den meisten jüdischen und zionistischen Organisationen, die weltweit tätig waren, die Existenzberechtigung abgesprochen wurde. Vor dem Hintergrund der Shoah war für viele Israelis einfach unvorstellbar, dass es Juden gab, die in Deutschland leben und eine Zukunft planen wollten. Hendrik van Dam reagierte darauf mit trotzigem Selbstbewusstsein und schrieb 1953 in der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland, deren Herausgeber er später werden sollte: „Ideologisch und materiell umso bedauerlicher ist es, dass heute wiederum Stimmen laut werden – auch in der israelischen Presse – die das Bestehen der jüdischen Gemeinden nur mit größtem Unmut zur Kenntnis nehmen und ihre Auflösung lieber heute als morgen, am liebsten aber bereits gestern sehen würden (…) Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ihrerseits wird sich von niemandem das Recht auf ihre Existenz streitig machen lassen, das ihr ebenso zusteht wie jeder anderen Gemeinschaft in der Welt.“

Die Sorge war nicht unbegründet. Im Gründungsjahr des Zentralrates wurde auf einer Konferenz des Jüdischen Weltkongresses, als der internationalen Dachorganisation, von mehreren Rednern gefordert, man müsse den Juden aus Deutschland, „die sich zum Verbleib im Land der Täter entschlossen hatten“ das Stimmrecht entziehen. Tatsächlich stellte sich ein gewisser Grad der Isolierung, den die in Deutschland lebenden Juden und damit auch der Zentralrat ertragen mussten, in den Gründungsjahren als Problem dar. Eine Isolierung, die gerade bei großen internationalen zionistischen Organisationen auch taktischer Natur war. Der Judaist Michael Brenner verweist darauf, dass verschiedene internationale Organisationen Ende der 1940er Jahre und Anfang der 1950er Jahre glaubten, die in Deutschland lebenden Juden auf diesem Weg zur Einwanderung nach Israel veranlassen zu können.

Der kaum versteckte Seitenhieb auf die israelische Ablehnung in den Äußerungen von van Dam darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass der Zentralrat in den Jahren nach seiner Gründung – und bis heute - immer wieder sehr deutlich seine Verbundenheit mit Israel zum Ausdruck gebracht hat. Für die Juden in Deutschland war das auch das Bekenntnis zur jüdischen Nation. Man selbst betrachtete sich in Deutschland als ein „Glied des nationalen Judentums“, das sich eng verbunden fühle mit „dem israelischen Volk und der Regierung des israelischen Staates.“ Im August 1951 bezeichnete der Zentralrat seine Beziehungen zum israelischen Konsulat in München als „ausgezeichnet“. Hinter dem demonstrativen Bekenntnis zu Israel stand, wie van Dam bekannte, der Wunsch für die „noch in Deutschland anwesenden Juden (…) eine moralische Reserve“ vorzuhalten. So sehr man sich für den Aufbau der Demokratie in Deutschland zu engagieren begann, so sehr wollte man aber gewappnet sein, wenn sich erneut eine Judenverfolgung abzeichnen würde.

 

Weltweite Vertretung der jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik

Das Verhältnis zu den jüdischen internationalen Organisationen, das zu Beginn der 1950er Jahre noch so angespannt war, verbesserte sich indes schnell. Bis zur Mitte der 1950er Jahre errang der Zentralrat schnell international an Reputation. Durch eigene überzeugende Arbeit, aber auch durch die Tatsache, dass im Ausland die Existenz der jüdischen Gemeinden längst als ein nicht mehr zu änderndes Faktum begriffen wurde, wurden die Beziehungen zu jenen Organisationen wie dem Jüdischen Weltkongress oder der Jewish Agency schnell intensiver, die noch Jahre zuvor die Juden in Deutschland besonders erbittert kritisiert hatten. Bereits 1955 saßen Vertreter des Zentralrates in der Exekutive des jüdischen Weltkongresses und im Direktorium der Jewish Claims Conference und übten dort in zunehmendem Maße auch Einfluss aus.

Aber nicht nur die internationale, auch die Sichtbarkeit des Zentralrates in der Bundesrepublik nahm rasch zu. Gerade gegenüber den internationalen Organisationen, die mit Besuchen in Bonn ihren Vertretungsanspruch deutlich machen wollten, betonte der Zentralrat wiederholt und mit wachsendem Nachdruck, dass man sich als die alleinige Vertretung der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland gegenüber der deutschen Bundesregierung betrachte und sich permanente Versuche der Einmischung verbitte. In Deutschland ist das durchaus auch als Bekenntnis zur Bundesrepublik verstanden worden. Die deutsche Politik jedenfalls nahm den Zentralrat bereits in den 1950er Jahren sehr klar als die Vertretung der Juden in Deutschland war.

Der Herausgeber der Allgemeinen Wochenzeitung Karl Marx sagte 1953, die kleine jüdische Gemeinde hier sei „wegen ihrer würdevollen Haltung anerkannt und geehrt.“ Zumindest hinter den Kulissen betrachtete Generalsekretär van Dam die Aufmerksamkeit, die dem Zentralrat von der deutschen Politik entgegengebracht wurde, auch mit einer gewissen Skepsis und immer mit dem Bewusstsein, dass es auch eine Gefahr der Instrumentalisierung der jüdischen Gemeinden zugunsten einer gewissen Rehabilitierung Deutschlands geben könne. Er war sich, wie er in einem internen Schreiben kundtat, bewusst, „dass gerade die Tatsache des Bestehens einer, wenn auch noch so kleinen jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, ein gewisses Alibi für die deutsche Demokratie darstellt“. Zugleich sei das der „Anlass für das Interesse an dieser jüdischen Gruppe, das in keinem Verhältnis zu seiner zahlenmäßigen und kulturellen Bedeutung steht.“

 

Gegen das Vergessen der nationalsozialistischen Gewalttaten

Van Dam war als kraftvoller Vertreter der jüdischen Interessen aber gewillt, diese Aufmerksamkeit für die Themen zu nutzen, die ihm und dem Direktorium besonders wichtig erschienen. Während man viel Anerkennung für die in der Regierungserklärung Adenauers von 1951 propagierte Bereitschaft zur Wiedergutmachung erkennen ließ, die ja schließlich zum Abschluss des Luxemburger Abkommens führte, wuchs das Unverständnis für die wachsende Bereitschaft in der deutschen Politik, die in Landsberg einsitzenden Kriegsverbrecher zu begnadigen und vorzeitig zu entlassen. Erstmals nutzte der Zentralrat, der vor diesem Hintergrund das Eintreten von manchem Politiker für die Wiedergutmachung als Lippenbekenntnis sah, ganz bewusst den Schritt in die Öffentlichkeit. Hier wurde der Zentralrat auch selbst juristisch aktiv und reichte gegen manches Urteil in NS-Verfahren, das man als zu milde betrachtet hatte, Klage ein oder brachte selbst Verbrecher, wie beispielsweise den Arzt Carl Clauberg vor Gericht, der in Auschwitz grausame Experimente an Frauen vorgenommen hatte. In diesem Fall „versorgte“ der Zentralrat gar die Staatsanwaltschaft selbst mit Belastungsmaterial.

Niemals aber hielt der Zentralrat die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit allein für ausreichend. Wichtig erschien dem Gremium, das sich als Brücke zwischen Erinnerung und Neuaufbruch betrachtete, auch sich mit pädagogischen Mitteln, insbesondere gegenüber der jüngeren Generation, gegen das Vergessen zu wenden. Schon in den 1950er Jahren entwickelte sich der Zentralrat zu einer moralischen Instanz. 1955 betont van Dam: „Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist ein lebender, ein nicht immer ganz bequemer Zeuge für die Verfolgungen der Vergangenheit, für die Aktionen, die zu dem 8. Mai 1945 mit allen seinen Konsequenzen geführt hat“. Für ihn war die relative Gleichgültigkeit, die gegenüber dem Schicksal der Verfolgten in der deutschen Bevölkerung herrschte, ein „Nährboden für ein Wiederaufkeimen des Antisemitismus“. Der Zentralrat etablierte sich aber nicht allein als Mahner, sondern er wollte von Anfang an auch öffentlich sichtbare positive Zeichen setzen und jene Teile der deutschen Eliten als besonders beispielhaft herausstellen, „die sich zum einen in herausragender Weise für die jüdische Gemeinschaft eingesetzt haben und denen es zum anderen gelungen ist, aus den dunklen Kapiteln deutscher Geschichte Lehren für die Zukunft zu ziehen“. Seit der Frühzeit des Zentralrates, beginnend mit dem Jahr 1957, wurde genau mit dieser Begründung der Leo-Baeck-Preis vergeben, den unter anderem Richard von Weizsäcker, Roman Herzog, Helmut Kohl und Angela Merkel erhalten haben.

Trotz dieser Rolle als moralische Instanz und trotz des Selbstverständnisses als Wahrer der deutschen Demokratie waren die Reaktionen des Zentralrates auf die erste antisemitische Welle in der jungen Bundesrepublik, die sich im Anschluss an eine Schändung der Kölner Synagoge, die Konrad Adenauer erst kurz zuvor mit eingeweiht hatte, am Heiligabend im Dezember 1959 ereignete, eher vorsichtig und abgewogen. Der Vorsitzende des Direktoriums, der später mehr als vier Jahrzehnte an der Spitze der Berliner Gemeinde stehen sollte und neben van Dam eine der prägenden Figuren der Frühzeit des Zentralrates wurde, Heinz Galinski, forderte vehement von der Regierung, rechtsradikale Organisationen, aber auch alle in Politik, Justiz, Pädagogik und Wirtschaft tätigen und NS-belasteten Personen zu überprüfen. Zugleich legte der Zentralrat aber großen Wert auf die „Tendenz zu einer ausgewogenen Betrachtung.“ Die Mitglieder des Direktoriums gingen sogar so weit, an die Angehörigen der jüdischen Gemeinden in Deutschland, aber auch an die jüdische Welt den Appell zu richten, „trotz der berechtigten Erregung über die schändliche Provokation ihre Ruhe zu bewahren.“ Trotz ihrer eigenen Betroffenheit über die Vorfälle, bei denen bis heute im Übrigen nicht bewiesen ist, ob – wie damals schon vermutet - die Staatssicherheit der DDR den Anstoß zur Kölner Synagogenschändung gegeben hat, was angesichts der dann folgenden „Nachfolgetaten“ dann auch weitgehend unerheblich ist, war dem Zentralrat vor allem auch wichtig, eine wieder aufflammende öffentliche Diskussion über die Zukunft jüdischen Lebens in Deutschland zu vermeiden.

Erneut war man zudem in diesem Zusammenhang unglücklich, über den Versuch internationaler Organisationen mit Blick auf die Ereignisse 1959/1960 eigene Büros zu errichten. Damit verbunden war die Angst, sinkenden Einfluss bei der Bundesregierung zu riskieren. Letztlich bewegte sich der Zentralrat, wie Jürgen Zieher betont, in den 1950er Jahren auf einem „schmalen Grat zwischen möglichst effizienter, zugleich kritischer Interessenvertretung und erwarteter Loyalität gegenüber der Bundesrepublik.“

 

Bedeutsamer Akteur der deutschen Demokratie

Jedenfalls wurde der Zentralrat auch dank der Führungskraft von Heinz Galinski und dank des politischen Geschicks von Hendrik G van Dam schon in seiner Frühzeit zu einem Faktor, der aus dem öffentlichen Leben der Bundesrepublik nicht mehr wegzudenken war. Das wurde erst recht offensichtlich im Jahr 1963, in dem der Zentralrat der Juden den Rechtsstatus einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit den beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften erhielt. Genau 40 Jahre später, am 27. Januar 2003 unterzeichneten der damalige Zentralratsvorsitzende Paul Spiegel und der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den ersten Staatsvertrag zwischen dem Zentralrat und der Bundesrepublik Deutschland, in dem das nationale Interesse an der Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland betont wurde.

In den ersten zwei Jahrzehnten der Existenz des Zentralrates, die in diesen Tagen vor 70 Jahren begonnen hat, wurde das Fundament für diese Erfolgsgeschichte gelegt. Heinz Galinski schrieb 1966 von der „Pionierarbeit“ der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, „die nicht nach Opportunität fragt oder Dank haben will, sondern die dem Ziel der Menschlichkeit untergeordnet ist.“ Bis heute haben die Nachfolger von Heinz Galinski, der von 1954 bis 1963 und von 1988 bis 1992 den Zentralrat geführt haben, Herbert Lewin (1963–1969), Werner Nachmann (1969–1988), Ignatz Bubis (1992–1999), Paul Spiegel (2000–2006), Charlotte Knobloch (2006–2010), Dieter Graumann (2010–2014), Josef Schuster (seit 2014) an der Spitze des Zentralrates maßgebliche Beiträge für die demokratische Verfasstheit unseres Landes und für die Zukunft jüdischen Lebens in Deutschland geleistet.   

 

Erschienen am 10. Juli 2020.

 

Literatur:

Brenner, Michael (Hrsg.), Geschichte der Juden in Deutschland von 1945 bis zur Gegenwart: Politik, Kultur und Gesellschaft, München 2012.

Andrea Sinn, Jüdische Politik und Presse in der frühen Bundesrepublik, Göttingen 2014

Jürgen Zieher, Weder Privilegierung noch Diskriminierung. Die Politik des Zentralrates der Juden in Deutschland von 1950 bis 1960, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 2004/13, S. 187-211.

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15. November 2019
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