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02.05.1990: Dokumente zur Bürgerbewegung, Annäherung und Beitritt

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Noch vor den Kommunalwahlen reagierten die deutschen Regierungen auf die Beunruhigung von DDR-Bürgern durch den Umtauschkurs mit einer Erklärung über die Grundsätze der Einführung der DM in die DDR.

(Quelle: Blätter für deutsche und internationale Politik, H. 6/1990, S. 764 - 765)

Die Regierung der DDR und die Regierung der BRD beabsichtigen in Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben der beiden deutschen Staaten und auf dem Weg zur deutschen Einheit, einen Staatsvertrag zur Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zu schließen. Dieser Vertrag soll am 1. Juli 1990 in Kraft treten. Teil dieses Vertrages ist die Umstellung der Mark der DDR auf D-Mark. Über die wesentlichen Punkte dieser Währungsumstellung haben beide Seiten Einigkeit erzielt. Sie haben sich dabei von der gemeinsamen Zielsetzung leiten lassen, die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der Menschen zu verbessern. Dies setzt voraus, dass

  • die Stabilität der D-Mark und die Solidarität der Staatsfinanzen gewährleistet bleiben sowie

  • die Wirtschaft in der DDR durch Einführung der Sozialen Marktwirtschaft rasch wettbewerbsfähig gemacht und modernisiert werden kann

1. Es ist vorgesehen, die Währungsumstellung nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 2. Juli 1990 vorzunehmen.

2. Löhne, Gehälter, Stipendien, Mieten, Renten und Pachten sowie andere wiederkehrende Versorgungszahlungen (z. B. Unterhaltszahlungen) werden im Verhältnis 1 : 1 umgestellt. Bei Löhnen und Gehältern werden die Bruttobeträge vom 1. Mai 1990 zugrunde gelegt.

3. Das Rentensystem in der DDR wird dem Rentensystem in der BRD angepasst. Das bedeutet, dass die meisten Renten in D-Mark höher liegen werden als heute in Mark der DDR. Sofern sich in Einzelfällen ein niedrigerer Betrag gegenüber der bisherigen Rente in Mark der DDR ergibt, wird sichergestellt, dass der bisherige Rentenbetrag in D-Mark gezahlt wird.

4. Durch in der DDR zu schaffende rechtliche Regelungen werden insbesondere für Bezieher niedriger Renten und für Studenten ergebende soziale Härten ausgeglichen. Die DDR wird dies im Rahmen ihrer finanziellen Eigenverantwortung und unter Beachtung ihrer gesamten Finanzlage regeln.

5. Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1 umgestellt.

6. Personen mit ständigem Wohnsitz in der DDR können im Verhältnis 1 : 1 folgende Beträge pro Kopf (Bargeld und Bankguthaben) tauschen:

  • Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr 2000 Mark

  • Personen im Alter von 15 bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 4000 Mark

  • Personen ab dem 60. Lebensjahr 6000 Mark

Darüber hinaus gehende Beträge werden 2 : 1 umgestellt, vorbehaltlich Ziffer 9.

Nach einer Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens und seiner

Ertragsfähigkeit sowie nach seiner vorrangigen Nutzung für die

Strukturanpassung der volkseigenen Unternehmen und für die Sanierung des

Staatshaushalts wird die DDR nach Möglichkeit vorsehen, dass den Sparern zu

einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2 : 1 reduzierten Betrag ein

verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann.

7. Guthaben von natürlichen oder juristischen Personen oder Stellen, deren ständiger Wohnsitz oder Sitz sich außerhalb der DDR befindet, werden 3 : 1 umgestellt., soweit die Guthaben nach dem 31. Dezember 1989 entstanden sind.

8. Der Umtausch ist nur möglich über Konten bei Geldinstituten in der DDR, auf die auch die umzustellenden Bargeldbeträge einzuzahlen sind.

9. Es werden geeignete Vorkehrungen getroffen, um Umgehungen und Missbräuche zu unterbinden, z.B. durch die Festlegung von Stichtagen.

10. Der seit dem 1. Januar 1990 geltende Umtauschkurs von D-Mark in Mark der DDR von 1 : 3 beträgt ab sofort 1: 2.

11. Die Bedingungen der Währungsumstellung sind vereinbart. In den folgenden Gesprächen werden weitere Einzelheiten des beabsichtigten Staatsvertrages geklärt.

12. Verpflichtungen der DDR gegenüber anderen Staaten genießen Vertrauensschutz.

Quelle: Volker Gransow und Konrad H. Jarausch (Hrsg.): Die deutsche Vereinigung. Dokumente zu Bürgerbewegung, Annäherung und Beitritt, Köln 1991 (Reihe: Bibliothek Wissenschaft und Politik Bd. 47), S.168-170.

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