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Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, durch eine Experten-Kommission prüfen zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs (§ 218 ff StGB) möglich sein kann. Eine solche Regelung sollte nach Einschätzung der Arbeitsgruppe Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Autonomie von Frauen in den Vordergrund stellen.

Die seit 1993 geltende Beratungslösung bietet jedoch einen Kompromiss, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den grundgesetzlich vorgesehenen Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt.

Mit unterschiedlichen Beiträgen und Meinungen wollen wir einen Beitrag dazu leisten auf die Komplexität und Sensibilität des Themas aufmerksam zu machen.

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Verpflichtende Beratung im Schwangerschaftskonflikt

Schutz für alle Beteiligten

Die Befürworterinnen und Befürworter einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland fordern eine Abschaffung der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung. Die aktuelle Regelung und die Erfahrung von Beraterinnen zeigen jedoch, dass die Pflichtberatung der beste Weg ist, um der ethischen, rechtlichen und psychosozialen Dimension dieses Konflikts gerecht zu werden.

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Schwangerschaftskonflikt und das Prinzip der doppelten Anwaltschaft

Zur aktuellen Diskussion um § 218 StGB

Die Neuverhandlung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland wirft tiefe Fragen auf: Kann das Gleichgewicht zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz Ungeborener gewahrt bleiben? Prof. Sautermeister warnt vor einer Vernachlässigung des Prinzips der "doppelten Anwaltschaft" und fordert eine differenzierte Debatte. Ein kritischer Blick auf einen gesellschaftlichen Wendepunkt.

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Verfassungsrechtliche Grenzen einer Reform der §§ 218 ff. StGB

Impulse in der Diskussion um § 218 StGB

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel erörtert die verfassungsrechtlichen Begrenzungen einer potenziellen Neuregelung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Durch seine Analyse wird die essenzielle Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Autonomie der Frau und dem Schutz ungeborenen Lebens, sowie der Wert langjähriger Kompromisse für die gesellschaftliche Einheit herausgestellt.

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Selbstbestimmung, Kriminalisierung und Pflichtberatung

Impulse zu Anfragen an den § 218 StGB

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1993 und der gesetzlichen Regelung 1995 hat sich die Debatte um die Frage des Schwangerschaftsabbruchs weitgehend beruhigt. Die aktuell geltende Regelung spiegelt einen Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern wider, der sowohl die Selbstbestimmung der Frau, mit Bezug auf Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, sowie dem Schutz des ungeborenen Lebens, mit Verweis auf Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes, respektiert.

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Liberalisierungsansätze auf Grundlage von reproduktiver Selbstbestimmung und ihre möglichen Folgen

Impulse in der Diskussion um § 218 StGB

Die Selbstbestimmung als grundlegende Prämisse für etwaige Veränderungen des strafrechtlichen Verbotes von Schwangerschaftsabbrüchen muss gründlich unter Beachtung verschiedener Aspekte geprüft werden: Zu nennen ist beispielsweise die Realitätstauglichkeit einer geforderten selbstbestimmten Entscheidung vor dem Hintergrund der Ursachen für den Schwangerschaftskonflikt und -abbruch. Auch die Frage nach der Übereinstimmung einer selbstbestimmten Entscheidung mit etwaigen Rechten des ungeborenen Lebens muss erneut diskutiert werden.

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Menschenwürde – Neue Herausforderungen

Gesellschaftspolitische Fragestellungen im Kontext der Menschenwürde

Viele derzeit diskutierte politische Vorhaben betreffen in ihren Kernfragen die unantastbare Menschenwürde. Dies gilt sowohl für den kürzlich beschlossenen Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz als auch das Vorhaben der Regierungskoalition, den Schwangerschaftsabbruch künftig außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Aber auch das Bundesverfassungsgericht stellte 2020 das Erfordernis einer Neuregelung des assistierten Suizids durch eine mit der Menschenwürde vereinbaren Regelung auf. Wie kann die Menschenwürde in diesen Grenzfragen angemessen berücksichtigt werden?

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Wie viel ich? Fragen zur Selbstbestimmung

§218 (Schwangerschaftsabbruch) II

Wir sprechen mit Julia Seeberg, Bundesgeschäftsführerin von donum vitae e.V., über die aktuellen Regelungen, die Beratungspflicht und wie betroffenen Frauen geholfen werden kann.

Wie viel ich? Fragen zur Selbstbestimmung

§218 (Schwangerschaftsabbruch)

Über die geltende Regelung, die Pflichtberatung und die Frage, wie man betroffenen Frauen helfen kann, sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion.

Wie viel Ich? Fragen zur Selbstbestimmung

Prof. Dr. Jochen Sautermeister über das Thema Selbstbestimmung

Ethik-Experte Prof. Dr. Jochen Sautermeister teilt seine Einsichten zur Bedeutung und den Grenzen der Selbstbestimmung und die damit verbundenen politischen Herausforderungen.

Wie viel Ich? Fragen zur Selbstbestimmung

Thomas Rachel MdB über das Thema Selbstbestimmung

Thomas Rachel MdB äußert sich zur politischen Dimension der Selbstbestimmung und zu möglichen Reformen des § 218 StGB.

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Patricia Ehret

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Kirchen und Religionsgemeinschaften

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