Zum zwölften Mal wird Deutschland vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Ratspräsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernehmen. Zum ersten Mal hatte Deutschland die Ratspräsidentschaft im Jahr 1958 unter der Führung Konrad-Adenauers inne. Im Jahr zuvor waren die Römischen Verträge unterzeichnet worden, ein zentraler Meilenstein der Europäischen Integration und früher Gründungspfeiler der Europäischen Union. Die Aufgaben der Ratspräsidentschaft stehen ganz in dieser Tradition. Sie muss sicherstellen, dass diese supranationale Staatengemeinschaft mit eigenen Institutionen und legislativen Prozessen, getragen von unterschiedlichen Nationalstaaten, funktioniert und für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist. Im politischen Alltag bedeutet dies die Koordination der Treffen des Rates in seinen verschiedenen Ebenen (Beamten- bis Ministerebene), die Kompromissfindung zwischen den Mitgliedstaaten bei strittigen Gesetzesentwürfen und die Repräsentation und Vertretung der Positionen des Rates bei den anderen Institutionen der Union.
Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es die sogenannte Trioratspräsidentschaft. Jeweils drei Mitgliedstaaten übernehmen diese für einen Zeitraum von 18 Monaten mit einem gemeinsamen Programm. Dies wurde eingeführt, um eine interne Kohärenz sicherzustellen, gleichzeitig jedoch auch jedem Mitgliedstaat zu erlauben, die Präsidentschaft zu übernehmen. Deutschland führt diese Aufgabe der Präsidentschaft gemeinsam mit Portugal und Slowenien aus.
In Anlehnung an die Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft, verbindet die Konrad-Adenauer-Stiftung ihre Arbeit mit ihren Kernthemen:
- Sicherheit
- Innovation und
- Repräsentation & Partizipation