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In Südosteuropa setzt sich die Konrad-Adenauer-Stiftung insbesondere auch durch das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa (RSP SOE) für eine Annäherung an EU-Standards sowie für eine rechtsstaatliche Justiz und die Achtung von Menschenrechten ein. Zu ihnen zählt zuvörderst die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz.
Die Einrichtung einer leistungsfähigen, transparenten und unabhängigen Justiz, die Bindung der öffentlichen Gewalt – Exekutive wie Legislative – an Recht und Gesetz sowie die Einrichtung und Stärkung von unabhängigen Kontrollinstanzen (z.B. Antikorruptionsbehörden) ist eines der Hauptziele des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa (RSP SOE). Dies kann langfristig nur erreicht werden, wenn die im Justizbereich, den Kontrollinstanzen sowie den Parlamenten tätigen Akteure ein hinreichendes Rechtsstaatsbewusstsein entwickelt haben und - wichtiger noch – bereit sind, rechtsstaatlich und nicht primär interessenorientiert zu handeln.
Um dieses Ziel zu fördern, müssen Instrumente zur sozialen Kontrolle von Effizienz und Leistungsbereichtschaft entwickelt und ihre zweckentsprechende Anwendung diskutiert werden. Eine ethische Grundhaltung in der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie den sonstigen im öffentlichen Dienst tätigen Akteuren muss verbreitet und verankert werden.
Das Rechtsstaatsprogramm fördert die Professionalität und Integrität in der Ausübung von Rechtsberufen, indem es über international und regional bestehende Standards für das ethische Verhalten von Richtern und Staatsanwälten aufklärt, die Entwicklung und Anwendung derartiger Standards auf nationaler Ebene fördert und die Weiterentwicklung von Gesetzen und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten unterstützt. Ein weiteres Instrument sind Dialogveranstaltungen, die auf eine ethische Sensibilisierung der Amtsträger durch Selbstreflexion abzielen. Auch die Förderung von Transparenz und freiem Zugang zu öffentlicher Information sind ein wesentlicher Aspekt des Rechtsstaatsprogramms. Schließlich möchte das RSP SOE das Bewusstsein dafür stärken, dass zwischen Korruption/organisierter Kriminalität und der Verletzung grundlegender Menschenrechte ein enger Zusammenhang besteht. Dies ist im Bereich des Menschenhandels, gegen den nach wie vor kein umfassender Menschenrechtssschutz besteht, offensichlich.
2006 und 2007 hat das RSP SOE schwerpunktmäßig die beiden neuen EU-Mitgliedsländer Bulgarien und Rumänien dabei unterstützt, die verbleibenden Defizite im Bereich Justiz und Korruptionsbekämpfung zu beseitigen. Das RSP SOE hat die Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen primär durch Dialogveranstaltungen gefördert. So fanden zum Beispiel Seminare mit Richtern, Staatsantwälten, Vertretern staatlicher Justizinstitutionen sowie von rechtlichen Nichtregierungsorganisationen zu Einfluss- und Druckfaktoren im Gerichtswesen, dem Status und der Rolle von Staatsanwälten und dem Umgang der Gerichte mit hochrangigen Korruptionsfällen statt.