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Analysen und Argumente

Das uneingelöste Versprechen? – Daten, die Lockdowns hätten verhindern können

In keinem demokratischen Land der Welt haben allein Tracing-Apps zu spürbaren positiven Effekten im Kampf gegen Corona geführt. Woran liegt das?

Datenbasierte Innovationen könnten zur Bekämpfung von Covid-19 beitragen, davon sind bis heute viele überzeugt. Doch nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie macht sich Ernüchterung breit: Eine der wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung – die Kontaktverfolgung über die CoronaWarnApp – ist de facto gescheitert. Was sind die Gründe hierfür? Warum lassen sich die App-Erfolge aus asiatischen Ländern nicht auf Europa übertragen?

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Es gibt kein demokratisches Land auf der Welt, in dem allein Tracing-Apps zu spürbaren positiven Effekten im Kampf gegen Corona geführt haben. Vergleiche mit asiatischen Ländern führen nicht weiter und blenden oft wichtige Tatsachen aus.

Die von Apple und Google bestimmte Ausgangslage zum Design weltweit genutzter Corona-Apps macht die Kontaktnachverfolgung de facto unmöglich. Der sogenannte dezentrale datenschutzakzeptierte Ansatz schützt zwar die Privatsphäre der Menschen, liefert jedoch keine Erkenntnisse, die Fachleute des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wissenschaft benötigen.

In dieser Pandemie erleben wir das Privacy Paradox immer wieder. Den demokratisch legitimierten Organen ist es verwehrt, für einen eindeutig definierten Zweck, mit allen rechtsstaatlichen Garantien, die Standortdaten und die zentrale Datenspeicherung zu nutzen.

Deutschland braucht neben einer Reform der Datenschutzaufsicht hin zu mehr Kohärenz einen gesellschaftlich funktionierenden Kompromiss zwischen persönlichen Daten auf einer Seite sowie Innovationen und öffentlichem Interesse auf der anderen Seite.

Lesen Sie das gesamte Analysen & Argumente hier als PDF.

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24. September 2020
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Über diese Reihe

Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.

Dr. Kristin Wesemann

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