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Artikel aus Die Welt vom 25. August 1990

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Sachsen will gegen Stasi-Mittelbau vorgehen

Bürgerkomitee in Leipzig lehnt Überstellung der Akten nach Berlin ab / Schwarze Liste noch Ende Oktober angelegt

Die Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) werden nicht vernichtet, sondern in Sonderarchive in Länderhoheit sowie in ein zentrales Archiv überführt, wie es zahlreiche Bürgerkomitees vor Ort gefordert haben. Künftig haben die Bürger Anspruch auf Auskunft über das, was, wann und wo das MfS Daten über sie gespeichert hat. Die Volkskammer verabschiedete gestern nach monatelangem Tauziehen um den Umgang mit den Stasi-Akten bei einer Gegenstimme ein Gesetz, dass sowohl eine politisch-historische und juristische Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit der DDR als auch den Schutz von Daten betroffener Bürger gewährleisten soll.

Das Gesetz regelt, dass das von der Stasi gesammelte Material grundsätzlich zur Aufklärung von Straftaten und zur Rehabilitierung von Stasi-Opfern zur Verfügung steht.

Nach Aussagen des früheren Militärstaatsanwaltes Köcher, der dem Bürgerkomitee zur Seite steht, können in Leipzig unverzüglich die Ermittlungsverfahren gegen Stasi-Offiziere wieder aufgenommen werden. Sie waren auf Weisung des DDR-Generalstaatsanwaltes Joseph, wie überall in der DDR, eingestellt worden.

Begründung: Die Stasi-Angehörigen hätten alle auf Befehl gehandelt. Es gebe nur einen Schuldigen: MfS-Resortchef Mielke.

Dies sei aus Leipziger Sicht absolut nicht vertretbar, konstatiert des Bürgerkomitee. Die meisten seien ausgebildete Juristen gewesen und hätten gewusst, dass sie gegen die Verfassung verstießen, konstatierte Köcher. Und ergänzt: Allein der Stasi-Bezirkschef hatte außergewöhnlich große Entscheidungsfreiheiten, so bei der Festlegung von Telefonabhöraktionen. In weiteren Verfahren wurden wegen Herstellung falscher Urkunden und der "Anmaßung staatlicher Befugnisse" der Postüberwachung ermittelt. Alle bereits gewonnenen Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse sollten mit der Niederschlagung der Verfahren vernichtet werden, nach Berliner Weisung. Das wurde jedoch, so der frühere Staatsanwalt, glücklicherweise nicht befolgt.

Mittlerweise sind weitere erschreckende Details über die Leipziger Stasi bekannt geworden. Noch am 31. Oktober 1989, als die friedliche Revolution bereits zu greifen begann, wurde in Leipzig eine Liste mit 100 Personen zusammengestellt, die im möglichen "Ernstfall" alle inhaftiert oder in Internierungslagern untergebracht werden sollten. Bei der Sichtung der 7 Kilometer Akten, die allein in der Messestadt liege, wird immer häufiger festgestellt, dass die Stasi-Genossen verschiedenste Maßnahmen gegen "unliebsame Personen" zielgerichtet festgelegt haben. Verweigerungen von Reisen, Studienplätzen oder die Festlegung, dass die betreffende Person stets nur Mindestlohn erhalten darf, gehört dazu. Andere Entdeckungen im Stasi-Nachlass: Alle Telegramme, die in den letzten Jahrzehnten über die Postfernschreiber tickerten, wurden in Kopien aufbewahrt. Kompliziert gestaltete sich die Rückgabe der früheren Stasi-Objekte an die rechtmäßigen Besitzer, berichtete Ingrid Machlitt, Chefin des Bezirksarbeitsstabes, der verlängerte Arm des zentralen Komitees zur Aufklärung der Stasi. Häuser von Bürgern, die in den Westen gingen, seien an die Stasi gefallen.

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