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Wehrhafte Demokratie
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Nicht allein in Hinterzimmern oder an Stammtischen, auch in öffentlicher Rede wurde die Demokratie verhöhnt, wurden ihre politischen Vertreter und Institutionen lächerlich gemacht. Die Nationalsozialisten bezeichneten den Reichstag etwa als „Quatschbude“. Die allgemeine Unzufriedenheit mit der Politik und der wirtschaftlichen Situation mündete in eine sich ausbreitende Verachtung der Demokratie. Deshalb bezeichnet man heute die Weimarer Republik als „Demokratie ohne Demokraten“.
Diese Erfahrungen bewegten 1948/49 auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes. Ein Missbrauch der Verfassung sollte für die Zukunft unmöglich gemacht werden. Dies wurde vor allem durch eine ausgewogene Verteilung der Kompetenzen der Bundes- und Länderorgane und durch die Garantie von Grundrechten erreicht. Vor diesem Hintergrund bezeichnen die Begriffe „streitbare“, „abwehrbereite“ oder „wehrhafte“ Demokratie eine aktive Verteidigung der Demokratie durch rechtsstaatliche Mittel. Dabei werden die rechtlichen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Instrumente zur Abwehr der Feinde der Demokratie genutzt. Damit unsere Demokratie lebendig und stark – „wehrhaft“ - bleibt, ist aber das aktive Eintreten der Staatsbürger für demokratische Werte entscheidend. Wir alle müssen dafür einstehen.