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- Ausgangspunkt: Die Bekämpfung von Hate Speech im Internet und die Inpflichtnahme von Anbietern sozialer Netzwerke sind zentrale Zielsetzungen des 2017 erlassenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).
- Reaktionen: Die Zielsetzungen des NetzDG werden allgemein begrüßt. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes hat jedoch vielfach Kritik erfahren. Ein Hauptvorwurf lautet, das NetzDG verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch sog. Chilling effects und Overblocking.
- NetzDG-Berichte: Die ersten Pflicht-Berichte von Anbietern sozialer Netzwerke belegen die praktische Bedeutung des NetzDG. Die Löschquoten tragen allerdings allenfalls bedingt die Annahme des befürchteten generellen Overblocking.
- Perspektiven: Der Regulierungsansatz sollte nachjustiert und mit Augenmaß fortentwickelt werden – erforderlich ist eine enge Abstimmung mit den EU-Regulierungsvorhaben. Konkret sind die Vorgaben für das Beschwerdemanagement zu ergänzen. Das Sanktionsregime sollte das Löschen rechtmäßiger Inhalte adressieren. Der Schutz der Nutzer ist zu stärken, insbesondere durch einen Anspruch auf ‚Wiederaufnahme‘ zu Unrecht gelöschter Inhalte.
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