Seit der Deutschen Einheit hat es in der Wissenschaft der Bundesrepublik keine Militarisierung mehr gegeben. Vielmehr hat die militärische Forschung seit 1990 massiv an Bedeutung eingebüßt. Zivilklauseln sollen garantieren, dass die Hochschulforschung ausschließlich friedlichen Zielen dient. In diesem Zusammenhang sowie in der Konkurrenzsituation mit den außeruniversitären Forschungsinstituten, beeinträchtigen Zivilklauseln grundsätzlich die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulforschung. Die generelle Unterfinanzierung der Hochschulen durch die Bundesländer bleibt hier jedoch das weitaus größere Problem und die militärische Forschung kann hierfür nicht der Ausweg sein.
Ein generelles Kooperationsverbot zwischen dem Verteidigungssektor und den Hochschulen zeugt nicht nur von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Bundeswehr – immerhin einem Verfassungsorgan -, sondern auch gegenüber dem staatlich finanzierten Forschungssystem. Die Wissenschaftsfreiheit als konstitutives Prinzip universitärer Forschung darf demgegenüber nur im Einzelfall beschränkt werden. Aus der verfassungsrechtlich verbrieften Wissenschaftsfreiheit folgt dennoch eine wertegebundene Verantwortung der einzelnen Wissenschaftler, der für die potenziellen Gefahren zivilmilitärischer Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung sensibilisiert werden sollten.
Die Zivilklauseln blieben in der deutschen öffentlichen Debatte um die Zeitenwende nur ein Randaspekt. Mehrere Autoren sprachen sich in der Presse für eine Anpassung an die angespannte Sicherheitslage aus. Ein striktes Verbot militärischer Forschung an Universitäten wirke vor dem Hintergrund der angestrebten Zeitenwende nicht mehr zeitgemäß.
Die vorliegende Publikation widmet sich den Zivilklauseln und ihrem Einfluss auf Forschung und Wissenschaft. Militärhistoriker Christian E. Rieck gibt Handlungsempfehlungen für Wissenschaft und Politik. Abgerundet wird die Analyse mit einem Blick in die deutsche Presselandschaft.
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