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Länderberichte

Mitgliedschaft in der Anti-Irak-Koalition verfassungswidrig

von Reinhard Willig
Einstimmig haben die sieben Mitglieder des costarricanischen Verfassungsenats die Entscheidung der Regierung Pacheco zum Beitritt zur Allianz gegen den Irak vom 19. März 2003 als verfassungswidrig abgelehnt und die Regierung verpflichtet, die entsprechende Unterschrift zurückzuziehen und Sorge zu tragen, aus der Koalitions-Liste auszuscheiden. Diese Liste umfaßt diejenigen Nationen, die über eine militärische Präsenz im Irak verfügen, logistische oder nachrichtendienstliche Hilfestellung leisten, Überflugrechte gewähren oder politische Unterstützung bieten.

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Die Streichung Costa Ricas von der Liste erfolgte bereits durch eine entsprechende Erklärung des amerikanischen Außenministeriums.

Genereller Rückzug der mittelamerikanischen Länder

Die meisten mittelamerikanischen Länder gehören der Anti-Irak-Allianz unter Führung der USA an. Nicaragua, Honduras, die DominikanischeRepublik und El Salvador hatten auch militärischen Kontingente entsandt. Bis auf El Salvador (380 Soldaten) haben diese Länder jedoch unter dem Druck der nationalen Opposition ihr militärisches Engagment im Irak zurückgezogen.

Breite Unterstützung für die Entscheidung auf nationaler Ebene

Der Beitritt zur Allianz war damals gegen Proteste und Demonstrationen erfolgt und mit den Ereignissen des 11. Septembers 2001 sowie der Bitte eines befreundeten Staates begründet. Sie wurde mit viel Ironie in dem Film von Michael Moore „Fahrenheit 9/11“ kommentiert, da Costa Rica weder über Militär verfügt, noch im internationalen Kontext zu den „mächtigen“ Staaten gehört.

Die Entscheidung des Verfassungssenats war erforderlich gewoden, weil drei Verfassungsbeschwerden vorlagen: vom Ombudsmann der Bevölkerung, vom Rechtsanwaltsverband und seitens eines Studenten. Selbst der Bevollmächtigte des Staates (Procurador General) teilte pikanterweise in einer Anhörung des Verfassungssenats die Berechtigung der Verfassungsbeschwerden. In verschiedenen Umfragen der letzten Jahre hatte sich zudem die Mehrheit der Befragten gegen die Entscheidung der Regierung zum Beitritt zur Anti-Irak-Koalition ausgesprochen.

In seiner Begründung stützt sich der Verfassungssenat auf Verstöße gegen die Verfassung, die Neutralitätserklärung, das Rechtssystem der Vereinten Nationen und das Internationale Recht.

Die Stellungnahme der Regierung betont, daß der Beitritt zur Koalition keine Kriegserklärung beinhaltete, weder militärische Präsenz noch wirtschaftliche Unterstützung bedeutete und die Angelegenheit sowieso der Vergangenheit angehört. Der Beitritt hätte vielmehr Solidarität im Kampf gegen den Terrorismus ausdrücken sollen.

Entscheidung ohne politische Relevanz

Innen- wie auch außenpolitisch fand die Entscheidung des Verfassungssenats angesichts anderer politischer Entwicklungen im Lande kaum Echo in den Medien oder in der gesellschaftspolitischen Diskussion, muss aber als weitere Stärkung der Opposition zur Regierung Pacheco gesehen werden. Im mittelamerkanischen Kontext wurde von den verschiedenen Regierung Verständnis für die Entscheidung des Verfassungssenats gezeigt.

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Kontakt

Dr. Werner Böhler

Dr

Leiter des Auslandsbüros in Costa Rica und Panama

werner.boehler@kas.de +506 2296 6676

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