Asset-Herausgeber
Stipendium für Studium und Forschung in Deutschland für Master- und Promotionsstudenten
Finanzielle Unterstützung, persönliche Beratung, ein umfangreiches Seminarprogramm und Zugang zum weltweiten Netzwerk der Konrad-Adenauer-Stiftung.
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Seit 1970 vergibt die Konrad-Adenauer-Stiftung Stipendien an internationale Studierende aus aller Welt zum Studium und zur Forschung in Deutschland. Unser Stipendienprogramm richtet sich an internationale Studierende und Graduierte, die einen Hochschulabschluss erworben haben und ein Aufbaustudium, ein Masterstudium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt von mindestens vier Semestern an einer Hochschule in Deutschland absolvieren wollen.
Unser Stipendienprogramm besteht aus finanzieller Unterstützung, persönlicher Betreuung, einem umfangreichen Seminarprogramm und dem Zugang zum weltweiten Netzwerk der Konrad-Adenauer-Stiftung. Auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums bleiben wir mit unseren Alumni in Kontakt und binden sie in unsere nationalen und internationalen Aktivitäten ein.
Die Dauer und die Höhe der Förderung variiert für die verschiedenen Studienformen. Absolventen (Master- oder Postgraduierten-Studenten) erhalten ein monatliches Stipendium von 934 €. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre. Doktoranden erhalten nach einer bedingungslosen Zulassung zur Promotion an einer deutschen Hochschule ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.400 €. Die Regelförderdauer für Promotionsstipendiaten beträgt drei Jahre. Außerdem finanzieren wir Forschungsaufenthalte in Deutschland von mindestens drei Semestern.
Neben dem monatlichen Stipendium bieten wir unseren Stipendiaten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Auf Antrag bezuschussen wir die Krankenversicherung bis zu einer Höhe von 120 € pro Monat. Darüber hinaus gewähren wir einen Familienzuschlag in Höhe von 276 €, sofern Sie und Ihr Ehepartner mindestens drei Monate gemeinsam an einem Ort in Deutschland leben und sein/ihr Einkommen den Betrag von 450 € pro Monat nicht übersteigt. Außerdem gewähren wir für Kinder, die mit Ihnen in Deutschland leben, eine Kinderzulage von 194 € pro Monat. Voraussetzung ist die Vorlage einer amtlichen deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde des Kindes und die amtliche Ablehnung Ihres Antrags.
Bewerbung um ein Master-Stipendium:
- Ein aussagekräftiger, tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Ihrer bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Ihrem sozialen Engagement.
- Motivationsschreiben.
- Kopien Ihrer Prüfungszeugnisse in deutscher Übersetzung, wenn die Originale nicht in englischer Sprache sind.
- Kopien Ihrer Studienleistungsnachweise, wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland studiert haben.
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (B2).
- Ein formloses akademisches Empfehlungsschreiben: Dieses Schreiben sollte Auskunft über Ihre akademischen Qualifikationen und Ihr Potenzial geben; es sollte nicht älter als zwei Monate sein. Der Verfasser muss ein promovierter Universitätsprofessor oder Lehrer sein.
- Ein informelles Empfehlungsschreiben zur Persönlichkeit des Bewerbers: Dieses Schreiben sollte sich auf Ihre Persönlichkeit und Ihre Interessen sowie auf Ihr Werteverständnis und Ihr soziales Engagement beziehen. Der Verfasser kann nicht mit dem Verfasser des akademischen Empfehlungsschreibens identisch sein.
- Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule in Deutschland.
Doktoranden-Stipendium:
- Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Dissertation: Dieses Exposé sollte in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein (5-10 Seiten; Schriftgröße 12; 1,5 Zeilenabstand) und die zentrale Forschungsfrage Ihres Vorhabens, dessen wissenschaftliche Relevanz, Ihren theoretischen Ansatz und die Motive für die Wahl des Forschungsthemas darstellen. Es sollte auch einen Arbeits- und Zeitplan sowie ein Literaturverzeichnis enthalten.
- Ein zweites akademisches Empfehlungsschreiben: Dieses zweite Schreiben sollte von dem Betreuer Ihrer Doktorarbeit verfasst werden, sofern Sie bereits einen solchen haben. Es ersetzt das Empfehlungsschreiben zur Persönlichkeit des Bewerbers.
- Eine Bestätigung der Betreuung durch Ihren Doktorvater oder Ihre Doktormutter.
Senden Sie alle Informationen an das entsprechende Landesbüro Ihres derzeitigen Wohnsitzlandes: