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Zeitstrahl 2018

Fahrplan bis zur Wahl

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Ab dem 1. Januar: Meinungsforschungsinstitute müssen ihre Umfragen offiziell beim TSE registrieren.

Zwischen dem 7. März und 7. April (7-6 Monate vor der Wahl): Möglichkeit des Parteiwechsels für Politiker ohne Verlust des Mandats.

Ab dem 1. April: Das Oberste Wahlgericht (portugiesisch: Tribunal Superior Eleitoral, TSE) macht Werbung im Radio und im Fernsehen, um Frauen, Jugendliche und Schwarze zu ermutigen, sich politisch zu beteiligen. Die Werbung dient auch dazu, die Bürger über das Wahlsystem, seine Regeln und Funktionsweise aufzuklären.

Bis zum 7. April (6 Monate vor der Wahl):

  • Wer ein politisches Amt anstrebt, muss bis heute einer politischen Partei beitreten; danach ist ein Parteiwechsel ausgeschlossen (portugiesisch: fim de janela de troca de partido).
  • Alle Parteien, die an der Wahl teilnehmen wollen, müssen ihre Registrierung beim TSE abgeschlossen haben.
  • Damit eine Kandidatur um ein politisches Amt für Vertreter der Exekutive möglich ist, sind Mandatsträger dazu verpflichtet, ihr aktuelles politisches Amt bis zum 7. April 2018 niederzulegen (portugiesisch: desincompatibilização). Ausgenommen sind Mandatsträger, die sich um das gleiche Amt bewerben, z. B. Staatspräsident Michel Temer.

Bis zum 30. April: jährliche finanzielle Rechenschaftspflicht der politischen Parteien (portugiesisch: prestação de contas), also Darlegung von Spenden, weiteren Einnahmen und Ausgaben; TSE prüft anschließend die Rechtmäßigkeit

Bis zum 9. Mai: Wähler müssen einen Wahlschein beantragen (inhaftierte Straftäter dürfen nicht wählen und können somit keinen Wahlschein beantragen).

Am 31. Mai: Der TSE macht die Anzahl der Wähler pro Gemeinde (portugiesisch: município) bekannt.

18. Juni: Verteilung der Wahlkampfgelder an Parteien durch den TSE aus dem Wahlfond (portugiesisch: Fundo Especial de Financiamento de Campanha) und dem Parteifond (portugiesisch: Fundo Partidário).

Ab dem 5. Juli: Die innerparteilichen designierten bzw.voraussichtlichen Vorkandidaten (portugiesisch: pré-candidatos) können für sich selbst parteiintern werben; allerdings ist Werbung im Fernsehen, im Radio und im öffentlichen Raum verboten.

Ab dem 7. Juli (3 Monate vor den Wahlen): Der Staat (portugiesisch: União) darf den Bundesstaaten und den Kommunen keine freiwilligen Transferzahlungen leisten. Kein Bundesstaat darf freiwillige Transferzahlungen an Kommunen leisten.

Ab dem 17. Juli (bis 23. August): Registrierung des voto em trânsito, einer Möglichkeit seine Stimme abzugeben, falls man am Wahltag verhindert ist.

Zwischen dem 20. Juli und dem 5. August:

  • Parteitage aller Parteien zur Bestimmung der jeweiligen Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vize-Präsidenten, der Gouverneure und Vize-Gouverneure, Senatoren und zwei Vertretern, der Mitglieder des Abgeordnetenhauses (portugiesisch: deputados federais) sowie der Parlamente der Bundesstaaten (portugiesisch: deputados estaduais e distratal)
  • Bildung der politischen Wahlkampfkoalitionen zweier oder mehrerer politischer Parteien (portugiesisch: coligação)

Ab dem 20. Juli: Spontane Umfragen ohne methodisch genauestens definierte Maßstäbe sind fortan verboten.

Bis zum 15. August:

  • Registrierung der Kandidaten für politische Ämter; die Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vize-Präsidenten registrieren sich beim Obersten Wahlgericht (TSE). Die Kandidaten für die Ämter der Gouverneure und Vize-Gouverneure, Senatoren und Vertreter, Mitglieder des Abgeordnetenhauses (portugiesisch: deputados federais) sowie der Parlamente der Bundesstaaten (portugiesisch: deputados estaduais und distratal) registrieren sich bei den jeweils zuständigen regionalen Wahlgerichten (TREs)
  • Registrierung der Wahlkampfkoalitionen (portugiesisch: coligações) beim TSE bzw. TRE

Ab dem 16. August: Beginn des Wahlkampfes: Zulassung von Wahlveranstaltungen, Wahlkundgebungen, Verbreitung von Flyern und Broschüren sowie kostenloser Wahlwerbung im Internet

Zwischen dem 31. August und dem 4. Oktober: kostenlose Wahlwerbung der Parteien im Fernsehen und im Radio

Bis zum 7. September: Für den Fall dass auf den Parteitagen keine Kandidaten für die Ämter der nationalen Abgeordneten (deputados federais) und Abgeordneten der Parlamente der Bundesstaaten (deputados estaduais e distral) benannt wurden, haben Parteien die Möglichkeit offene Plätze nachzubesetzen.

Bis zum 9. September: Parteien müssen dem TSE und den TREs melden, wie viel Geld bis zum 8. Oktober für die Kampagne ausgegeben wurde.

17. September: Bis heute können die TSE und TREs darüber entscheiden, ob die Kandidaturen zulässig sind.

Ab dem 22. September: Kandidaten dürfen nicht verhaftet werden, es sei denn ein Kandidat wird auf frischer Tat betroffen und sofort verhaftet.

Ab dem 2. Oktober: Wahlberechtigte dürfen nicht verhaftet werden, es sei denn ein Wahlberechtigter wird auf frischer Tat betroffen oder es handelt sich um ein Verbrechen, bei dem keine Kaution hinterlegt werden kann (portugiesisch: crime inafiançável).

Ab dem 4. Oktober: Verbot der Wahlwerbung im Fernsehen oder Radio, keine öffentlichen Versammlungen

Ab dem 6. Oktober: letzter Tag des Wahlkampfes mittels der Nutzung von Flyern oder gedrucktem Material

Am 7. Oktober: Wahltag von 8.00 – 17.00 Uhr

Am 12. Oktober: Beginn der Wahlwerbung für den 2. Wahlgang

Vom 23. Oktober bis 30. Oktober: Wahlberechtigte dürfen nicht verhaftet werden, es sei denn ein Wahlberechtigter wird auf frischer Tat betroffen oder es handelt sich um ein Verbrechen, bei dem keine Kaution hinterlegt werden kann (portugiesisch: crime inafiançável).

Ab dem 25. Oktober: Verbot von Wahlkampfveranstaltungen

Am 26. Oktober: Ende der kostenlosen Wahlwerbung im Fernsehen und im Radio

Am 27. Oktober: letzter Tag des Wahlkampfes mittels der Nutzung von Flyern oder gedrucktem Material

28. Oktober: Wahltag von 8.00 – 17.00 Uhr

Hier gibt es Informationen in portugiesischer Sprache:

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