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Stipendien für ein Masterstudium, einen Forschungsaufenthalt oder eine Promotion in Deutschland

Bewerbung bis 28. März 2021

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. vergibt Vollstipendien für ein Masterstudium, eine Promotion oder einen mindestens dreisemestrigen Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier auf dieser Seite oder unter https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/auslaendische-studierende.

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Details

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. vergibt Vollstipendien für ein Masterstudium, eine Promotion oder einen mindestens dreisemestrigen Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in Deutschland.

Gesucht werden gesellschaftlich oder politisch engagierte Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen[1], die nicht älter als 30 Jahre sind und nachweislich über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen. Exzellente Studienleistungen und eine positive Grundeinstellung zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten werden ebenfalls vorausgesetzt.

Neben der finanziellen Förderung profitieren unsere Stipendiaten insbesondere von dem Zugang zu einem über 14.000 Personen starken internationalen Netzwerk der Stipendiaten und Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung, einem umfangreichen studienbegleitenden Seminarprogramm und der Möglichkeit, eigenständig Seminare und Veranstaltungen zu organisieren, der persönlichen Betreuung beim Studium und der Karriereplanung durch die Referenten der Ausländerförderung und unsere Vertrauensdozenten an den Hochschulen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 28. März 2021 an stipendien.lateinamerika@kas.de

 

Kontakt: stipendien.lateinamerika@kas.de

 

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:

https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/auslaendische-studierende

 

Bewerbungsunterlagen

Master-Stipendien

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten),

tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,

Kopien der Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung und Leistungsnachweisen sowie deutsche Übersetzungen dieser Dokumente[2],

Gutachten eines Hochschullehrers, der die fachliche Qualifikation des   Bewerbers beurteilt,

Gutachten, das die persönliche Eignung des Bewerbers beurteilt (Dieses Gutachten ist nicht vom Aussteller des Hochschullehrergutachtens zu erstellen, sondern von einer weiteren Person),

Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit,

Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (mindestens B1-Deutschniveau zum Zeitpunkt der Bewerbung).[3]

 

Promotionsstipendium

Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

eine ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Problemaufriss, Angaben zum geplanten methodischen Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan) in deutscher oder englischer Sprache,

Gutachten eines Hochschullehrers, der das Dissertationsvorhaben, die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers und die persönliche Eignung beurteilt (falls bereits eine Betreuungszusage vorliegt, muss dieses Gutachten durch den Doktorvater/ Doktormutter erstellt werden),

Gutachten eines weiteren Hochschullehrers, der die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt (das oben geforderte Persönlichkeitsgutachten entfällt bei Bewerbern um ein Promotionsstipendium),

Bescheinigung der Fakultät bzw. des Fachbereichs über die auflagenfreie Zulassung zum Promotionsstudium (soweit bereits vorhanden).

 

[1] Gefördert werden sowohl Studiengänge an der Fachhochschule als auch an der Universität. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Zweitstudiengänge, Zweitpromotionen sowie Aufbaustudiengänge im Fach Medizin. 

[2] Im Bewerbungsverfahren reicht es die Hochschulzeugnisse, Leistungsnachweise, Gutachten sowie die deutschen Übersetzungen an stipendien.lateinamerika@kas.de zu senden. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen diese Dokumente (außer der beiden Gutachten) dann amtlich beglaubigt werden. Originale der Zeugnisse und der Übersetzungen bleiben in Händen des Bewerbers.

[3] Bei Beginn des Studiums sollte ein Sprachniveau auf der Stufe B2 erreicht sein. In Ausnahmefällen wird vor Beginn des Studiums von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Sprachkurs (Stufe B2) in Deutschland finanziert

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