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New Deal for Consumers

Wie kann eine EU-weite Sammelklage verhindert werden?

Um die Rechte der Verbraucher in der Europäischen Union zu stärken, hat die Europäische Kommission Mitte April 2018 den "New Deal for Consumers" vorgelegt, der einen Vorschlag zur Einführung eines EU-weiten kollektiven Rechtsschutzsystems enthält.

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Details

Um die Rechte der Verbraucher in der Europäischen Union zu stärken, hat die Europäische Kommission Mitte April 2018 den "New Deal for Consumers" vorgelegt, der einen Vorschlag zur Einführung eines EU-weiten kollektiven Rechtsschutzsystems enthält. Am 17. Oktober 2018 veranstaltet das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) einen hochrangigen Workshop, um die Auswirkungen des Vorschlags auf die Möglichkeit von Missbrauchsverfahren zu diskutieren. Welche notwendigen Maßnahmen müssten ergriffen werden, um ein solch unerwünschtes Ergebnis zu vermeiden? Als Referenten werden wir Axel Voss (Mitglied des Europäischen Parlaments), Martin Küchler (Berater für Verbraucherschutz und bürgerliches Recht, Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union) und Anne Hansen (Leiterin der Wirtschafts- und Rechtspolitik, Daimler Vertretung der EU) begrüßen.

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Veranstaltungsort

Europabüro Brüssel
11, Avenue de l’Yser,
B-1040 Brüssel
Belgien
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Alternativer Veranstaltungsort

European Office of the Konrad-Adenauer-Stiftung

Anfahrt

Referentinnen und Referenten

  • Axel Voss
    • Martin Küchler
      • Anne Hansen.
        Kontakt

        Dr. Hardy Ostry

        Dr. Hardy Ostry

        Leiter des Auslandsbüros Washington, D.C.

        hardy.ostry@kas.de
        Kontakt

        Mathias Koch

        Mathias Koch bild

        Wissenschaftlicher Mitarbeiter Europabüro Brüssel

        mathias.koch@kas.de +32 2 66931-53 +32 2 66931-62

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