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Wo sind die Vermögen der kommunistischen Regimes geblieben?

Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Christian von Hammerstein auf der Konferenz am 29. September 2010.

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Wo sind die Vermögen der kommunistischen Regimes geblieben?

Dr. Christian von Hammerstein

Die Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Vorbemerkung

In der ostdeutschen Verfassung ist für alle gesellschaftlichen Bereiche, also auch für die kleineren Parteien, die Gewerkschaften und die anderen Massenorganisationen verankert, dass sie unter der„Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ stehen. Das rechtfertigt es, meine Ausführungen über die Ermittlungen auf das Vermögen der führenden „Sozialistischen Einheitspartei der DDR“ (SED) zu beschränken.

Aus Gründen der Verständlichkeit wird die Partei nur als „SED“ bezeichnet, auch wenn sie die Bezeichnung SED/PDS, PDS oder Die Linke führt.

Ausgangslage

Größenordnungen des Vermögens 1989/90

31. Dezember 1989 nach eigenen Angaben Vermögen der SED:

6.300.000.000 Mark der DDR = 3.150.000.000 DM = 1.607.142.800 € = 3.133.928.400 Lev

Zum Vergleich: Vermögen der 4 Blockparteien im Durchschnitt je 6.823.979 € = 13.306.759 Lev

44.000 Mitarbeiter der SED

Rechtliche Rahmenbedingungen bis 1989/90

Die SED war bis zur politischen Wende 1989/90 bei Aufbau und Verwendung ihres Vermögens vollkommen frei, sie war keiner Stelle rechenschaftspflichtig.

Rechtliche Rahmenbedingungen bis zum Ermittlungs-Auftrag 1. Juni 1990

Mit dem DDR-Parteiengesetz vom Februar 1990 (noch vor den freien Parlamentswahlen) werden die Parteien zu einem jährlichen Rechenschaftsbericht verpflichtet. Die SED kommt dieser Pflicht nicht nach.

Der Ermittlungsauftrag vom 1. Juni 1990 und die Beschränkungen für die Parteien und Massenorganisationen, über ihr Vermögen zu verfügen

Das am 18.März 1990 frei gewählte ostdeutsche Parlament ändert das Parteiengesetz zum 1.Juni 1990 in drei wichtigen Punkten.

1.Der Ministerpräsident setzt eine unabhängige Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Parteivermögens ein. Sie hat die gleichen Rechte der Beweisaufnahme wie ein Staatsanwalt.

2.Die Parteien haben dieser Kommission Auskunft über die Entwicklung ihres Vermögens seit 1945 zu erteilen und ihr eine Vermögensübersicht zum 7. Oktober 1989 vorzulegen.

3.Die Parteien dürfen über ihr Altvermögen (am 7. Oktober 1989 vorhandenes Vermögen) nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Kommission verfügen.

Das Gesetz enthält keine Sanktionen für Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten und keine Bestimmungen darüber, welche Vermögenswerte die Parteien behalten dürfen.

Die endgültigen gesetzlichen Regelungen durch den Einigungsvertrag

Mit der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland am 3. Oktober 1990 gelten folgende Änderungen:

1.Die Verwaltung des Altvermögens der ostdeutschen Parteien und Massenorganisationen wird der „Treuhandanstalt“ – einer eigenständigen Behörde – übertragen. Die Ermittlung und Überprüfung des Vermögens und alle grundsätzlichen rechtlichen Entscheidungen bleiben bei der Kommission.

2.Die Kommission erhält ein Sekretariat mit ca. 65 Mitarbeitern.

3.Es wird eine Regelung darüber getroffen, was mit dem Vermögen geschehen soll:

- Das Vermögen ist den früher berechtigten Eigentümern zurückzugeben.

- Die Parteien und Massenorganisationen dürfen nur das behalten, was

sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes, das

jetzt für Ost- und Westdeutschland gilt, erworben haben.

- Das verbleibende Vermögen erhalten die früher ostdeutschen Länder im

Verhältnis ihrer Einwohnerzahl.

Ermittlung des Inlandvermögens

Geldvermögen

Alle Unterlagen der Buchhaltung wurden beschlagnahmt. Alle größeren Zahlungsvorgänge wurden von Wirtschaftsprüfern daraufhin überprüft, ob ihre Begründung glaubhaft war. Mit falschen Begründungen verschobene Gelder wurden zurückgefordert, ebenso ungenehmigte Schenkungen nach dem 1. Juni 1990.

Firmen

Die Kommission stellte über 160 Firmen fest, die ihr von der SED verschwiegen worden waren. Es handelte sich um einzelne Unternehmen, für welche die SED Gesellschaften gegründet hatte. Gesellschafter waren in der Regel zwei Parteigenossen, die ihren Gesellschaftsanteil und eine Finanzierungshilfe in Millionenhöhe von der Partei erhalten hatten. Ihre Bindung an die Partei war durch streng geheim gehaltene notarielle Treuhanderklärungen gesichert. Der Kommission gelang es nach mühsamen Recherchen, diese Treuhanderklärungen bei einer Notarin zu beschlagnahmen.

Einen Sonderfall bildet die Firma Novum, die durch Provisionszahlungen im Ost- West-Handel sehr reich geworden war. Sie wurde 1951 von österreichischen Staatsbürgern gegründet. Die einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin, die Österreicherin Rudolfine Steindling, behauptete, sie sei Treuhänderin der österreichischen kommunistischen Partei. Sie veranlasste 1989 bis 1992 umfangreiche Geldverschiebungen zwischen Banken in Österreich, der Schweiz, Israel, der Karibik und asiatischen Ländern. Erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit konnte die Novum auf Grund von notariellen Treuhanderklärungen als SED-Vermögen festgestellt werden. Leider konnte nur ein Teil der verschobenen Millionen zurück gewonnen werden.

Grundstücke

Zum SED-Vermögen gehörten fast 2.000 Grundstücke. Ihre Feststellung als Partei-Vermögen war oft mühsam, weil die Grundbücher nicht aufgefunden werden konnten. Bei einem großen Teil der Grundstücke handelte es sich um sozialistisches Volkseigentum, das nach der Wiedervereinigung in das Eigentum des Bundes fiel.

Vergleich mit der PDS

Gegen die Feststellung fast aller Vermögenswerte als Partei-Vermögen der SED legte die SED Rechtsmittel ein. Außerdem gab es zwischen Kommission und SED grundlegende Meinungsverschiedenheiten über die Kriterien eines „rechtsstaatlichen Erwerbes im Sinne des Grundgesetzes“.

Die wirtschaftliche Existenz der Partei-Firmen und ihrer Mitarbeiter wurde durch die gerichtlichen Auseinandersetzungen über die endgültigen Eigentumsverhältnisse mit fortschreitender Zeit zunehmend gefährdet. Die neuen Länder konnten das ihnen zustehende Geldvermögen bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse nicht bekommen. Deshalb kam es schon früh zu Verhandlungen über einen Vergleich. Schließlich lenkte die SED ein, wohl auch um die öffentliche Diskussion über ihr Verhalten zu beenden.

Im Juli 1995 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem die SED nur das Vermögen behalten durfte, dass der kommunistischen Partei 1933 von den Nazis enteignet, ihr 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht zurückgegeben worden war und das sie bei ihrer Zwangsvereinigung mit der Sozialdemokratischen Partei 1946 in die SED eingebracht hatte Es handelte sich um vier Grundstücke, darunter die Partei-Zentrale in Berlin.

Der Vergleich enthält eine Vertragsstrafen-Regelung: Wenn bekannt wird, dass Verantwortliche der Partei Vermögenswerte verschwiegen haben, muss die Partei den doppelten Betrag als Vertragsstrafe zahlen.

Ermittlung des Auslandsvermögens

Die SED hatte zu Beginn der Tätigkeit der Kommission erklärt, dass ihr eigenes Auslandsvermögen nicht bekannt sei. Vorsorglich hatte sie im Mai 1992 auf jegliches Auslandsvermögen verzichtet.

Die Kommission erhielt zahlreiche, in der Regel wenig konkrete Hinweise auf Auslandsvermögen der SED. Bei ihren Ermittlungen war sie auf die freiwillige Kooperation der betroffenen Länder und ausländischen Banken angewiesen. Denn ihre staatlichen Befugnisse der Beweisaufnahme waren auf das Inland beschränkt.

Die Ermittlungen der Kommission konzentrierten sich auf Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Ungarn. Mit Ungarn wurde 2003 eine gemeinsame Deutsch-Ungarische-Kommission vereinbart. Die Ergebnisse sind enttäuschend.

Bilanz des sichergestellten Vermögens

Es wurden insgesamt 1.604.500.000 € Vermögen der Parteien und Massenorganisationen sichergestellt

Der Hauptanteil in Höhe von 1.169.700.000 € entfällt auf das Vermögen der SED. Der Anteil der kleineren Parteien fällt mit 28.900.000 € bescheiden aus. Das sichergestellte Vermögen der Massenorganisationen beträgt 368.500.000 €

Ende der Ermittlungen

Auf Empfehlung der Kommission hat der Deutsche Bundestag durch Gesetz die Tätigkeit der Kommission zum Jahresende 2006 beendet.

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