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In Chile gibt es kaum Menschenrechtsschulungen für die Mitarbeiter des Justizsystems. In der Strafjustiz und trotz der Verabschiedung eines modernen Gesetzeswerkes, das viele der Prinzipien aus den von Chile unterzeichneten und ratifizierten internationalen Instrumenten enthält, ist ihre Anwendung durch die Beteiligten und die Gerichte begrenzt.
Ebenso haben die aufeinanderfolgenden Änderungen des Strafverfahrens, die die Garantien, mit denen die Strafprozessordnung geboren wurde, schrittweise eingeschränkt haben, die Ausübung einiger der zugunsten des Angeklagten festgelegten Rechte eingeschränkt. Die missbräuchliche Anwendung der Untersuchungshaft als Vorsichtsmaßnahme verdeutlicht die Unausgewogenheit in der Behandlung des Angeklagten in den frühen Phasen des Verfahrens. Die von den regionalen Systemen und dem universellen System zum Schutz der Menschenrechte entwickelten Standards dienen als Hilfsmittel für die Ausübung der Verteidigung und sind aufgrund der Rezeptionsregeln des Völkerrechts für die Gerichte verbindlich.
Am 31. Januar 2018 schuf der Nationale Verteidiger das Referat für Menschenrechte, das Teil der Abteilung für Studien und Projekte des Büros des Nationalen Verteidigers ist und zu dessen Zielen die Entwicklung von Forschungs- und Studientätigkeiten zu Menschenrechtsfragen in Abstimmung mit anderen Referaten und/oder Abteilungen der Institution gehört.
Seit ihrer Gründung hat die Menschenrechtsabteilung Menschenrechtsverteidiger in der Einbeziehung von Menschenrechtsstandards in Strafverfahren geschult, um die Arbeit der öffentlichen Verteidigung zu stärken.