Neues Abkommen öffnet Türen für Arbeitsmigration aus Kenia nach Deutschland
„Pamoja“ ist Swahili für „Gemeinsam stärker“ und war nicht nur das Motto für das diesjährige Bürgerfest Mitte September im Schloss Bellevue, zu dem Kenia als erstes außereuropäisches Land als internationales Partnerland geladen wurde[i]. Gemeinsam stärker war dabei auch der Ton bei der zeremoniellen Unterzeichnung des bilateralen Migrationsabkommens zwischen den beiden Staaten. Bundeskanzler Olaf Scholz und Präsident William Ruto wohnten gemeinsam der Unterzeichnung des Abkommens bei. Das Ziel des Abkommens ist es, die Kooperation in Migrationsfragen zwischen den beiden Ländern zu stärken und zu regulieren.
Konkret legt das Abkommen Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration von Fachkräften aus Kenia nach Deutschland fest. Zudem beinhaltet es Übereinkünfte für den Zugang von Kenianerinnen und Kenianern zu einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland. Im Gegenzug hat sich Kenia als erstes afrikanisches Land südlich der Sahara dazu bereiterklärt, biometrische Daten bei der Identifikation von aus Deutschland ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten zu verwenden. Zusätzlich wird Kenia auch ausgelaufene Pässe und Ausweise für eine Rückführung von kenianischen Bürgerinnen und Bürgern akzeptieren und eine längere Gültigkeitsdauer für Passersatzpapiere gewähren.
Das Abkommen erhielt viel Lob, sowohl von der deutschen als auch der kenianischen Regierung. Doch während Präsident Ruto die künftige Zusammenarbeit eine „Win-win-Situation“ für beide Seiten nannte[ii], sind auch kritische Stimmen aus der deutschen Opposition und der kenianischen Bevölkerung zu hören. In Deutschland wird bemängelt, dass die Migrationsabkommen der Ampel nicht weit genug gehen. Zudem ist der Anteil ausreisepflichtiger Kenianerinnen und Kenianer zu gering, um einen relevanten Effekt auszumachen. Dagegen wird in Kenia den Verlust von hochqualifizierten Fachkräften durch die neuen Anreize zur Abwanderung befürchtet. Welches Potential und welche Risiken liegen also tatsächlich in dem neuen Migrationsabkommen. Gewinnt eine Seite eventuell mehr als die andere?
Der finanzielle Gewinn für Kenia aus dem Abkommen
Mit Blick auf Migration und Diasporagemeinschaft ist Deutschland ein wichtiges Partnerland für Kenia. Die International Organisation for Migration (IOM) gibt an, dass zwischen 2016 und 2020 circa 17.000 Kenianerinnen und Kenianer nach Deutschland emigriert sind. Damit beheimatet die Bundesrepublik die neunt größte Diasporagemeinschaft von Kenianerinnen und Kenianern weltweit[iii]. Insgesamt beläuft sich die Diaspora Kenias 2017 auf knapp über eine halbe Millionen Menschen, 65% davon leben in Europa und Nordamerika. Die Anreize dafür sind der Zugang zu renommierter Hochschulbildung und bessere wirtschaftliche Möglichkeiten. In einer Analyse der kenianischen Diaspora stellt Kefa Otiso, Professor für afrikanische Entwicklung und Migration, das ökonomische und politische Potential kenianischer Migrantinnen und Migranten heraus. Die sozioökonomischen Merkmale kenianischer Migrierender zeigen, dass hauptsächlich gut ausgebildete Fachkräfte emigrieren und dadurch zur wirtschaftlichen Ressource für die Zielländer, aber auch für Kenia selbst werden[iv]. Laut der kenianischen Zentralbank fließen pro Monat Rücküberweisungen in Höhe von circa 400.000 USD von Kenianerinnen und Kenianern im Ausland an Familienmitglieder zu Hause. Damit tragen sie einen wichtigen Teil zur Entwicklung des Landes bei. Circa 70.000 USD der Devisen werden dabei in europäischen Ländern erwirtschaftet, der Großteil kommt aus den USA[v]. Obwohl Deutschland also finanziell gesehen nicht der wichtigste Partner für Kenia in diesem Bereich ist, profitiert das ostafrikanische Land trotzdem von einer guten Partnerschaft mit der Bundesrepublik. Die Möglichkeit die Rücküberweisungen aus Deutschland weiter zu erhöhen könnte positiv zur Entwicklung des Landes beitragen.
Doch nicht überall wird das Abkommen positiv aufgenommen. Unter einem X-Post von Präsident Ruto zum Thema gibt es Kritik: Der Präsident solle sich statt auf seine vielen Auslandsreisen lieber darauf konzentrieren, in Kenia mehr Arbeitsplätze zu schaffen[vi]. Zudem entstand bereits nach der Ankündigung des Abkommens im Mai 2023 ein Markt für unseriöse Arbeitsvermittler, die Arbeitssuchenden in Kenia gegen Bezahlung die vermeintliche Vermittlung eines Arbeitsplatzes in Deutschland versprachen. Damals versuchte die deutsche Botschaft in Nairobi durch Aufklärung über ihre sozialen Medien vor diesen Angeboten zu warnen[vii]. Dieselbe Herausforderung stellt sich nun erneut nach der Unterzeichnung des Abkommens und bedarf präventiver Aufklärungsarbeit vor Ort[viii].
Das Abkommen als Chance für Kenias Generation Z?
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Abkommen zu einem hohen Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte in Kenia führen könnte. Präsident Ruto hält dies für unbegründet. Er befürchtet nicht, dass eine massenhafte Abwanderung von Expertinnen und Experten eintreten wird[ix]. Dabei muss beachtet werden, dass nur ein geringer Prozentsatz der jungen kenianischen Bevölkerung einen Abschluss erreicht, der hoch genug ist, um in Deutschland als Fachkraft anerkannt zu werden. Obwohl 10,2 Millionen Grundschülerinnen und Grundschüler (erste bis sechste Klasse) 2023 in Kenia registriert waren, besuchen davon weniger als 50% eine weiterführende Schule und nur 12,2% treten eine Berufs- oder Hochschulausbildung an. Auf Grund der jungen Demographie Kenias entspricht dies etwa 1,25 Millionen immatrikulierten Auszubildenden und Studierenden in nationalen Bildungseinrichtungen[x]. Das Migrationsabkommen bietet davon im Laufe der kommenden Jahre allerdings nur mehreren tausend Fachkräften Aussicht auf eine Anstellung in Deutschland. Im proportionalen Vergleich muss sich Kenia also tatsächlich keine Sorgen um einen „Braindrain“ machen. Zumindest nicht in Branchen mit einem Überschuss an Fachkräften. Eine gemeinsame Kommission zur Umsetzung des Abkommens soll evaluieren, welche Fachkräfte in Kenia entbehrlich sind und welche nicht. Zu den Fachkräften, die auch in Kenia nur begrenzt zur Verfügung stehen und von dem Migrationsabkommen ausgenommen werden sollen, gehören zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte. Doch in vielen anderen Branchen kämpft das Land seit Jahren mit einer steigenden Jugendarbeitslosigkeit. Die Weltbank gibt an, dass 2023 circa 12,2% der 15- bis 24-Jährigen in Kenia arbeitslos waren[xi]. Zudem arbeiten 2019 mit 86,5% mehr als die Hälfte der Beschäftigten im informellen Sektor[xii], oft unter prekären Arbeitsverhältnissen. Das Migrationsabkommen birgt demnach große Hoffnung auf Arbeitsplätze in einem Land mit größerer Wirtschaftsleistung und garantierten Arbeitnehmerrechten. Deutlich wurde dies auf der Jobmesse in Nairobi am 27. September d.J., welche die deutsche Botschaft in Kenia zusammen mit der deutschen Außenhandelskammer in Ostafrika vor dem Hintergrund des neuen Migrationsabkommens organisierte. Die Hälfte der Interessierten musste wieder ausgeladen werden, weil die Nachfrage die räumlichen Kapazitäten weit überstiegen hatte. Das Event bot den vor allem jungen Besucherinnen und Besuchern eine erste Informationsveranstaltung über ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz in Deutschland[xiii]. Zudem erwartet Kenias Kabinettssekretär für Arbeit langfristig sogar einen „Brain gain“ durch die zahlreichen kenianischen Migrantinnen und Migranten, die letztendlich auch wieder in ihr Heimatland zurückkehren würden[xiv].
Und noch einen Vorteil könnte die Regierung unter Präsident Ruto aus der Arbeitsmigration junger Kenianerinnen und Kenianer ziehen: Die aktuelle Regierung enttäuscht die kenianische Bevölkerung seit den Wahlen 2022 mit der Nichteinhaltung des Wahlversprechens, die Lebenserhaltungskosten wieder zu senken. Im Gegenteil, Kenia erlebt zum Leidwesen der Bevölkerung weiterhin eine steigende Inflation. Erst im Juni und Juli dieses Jahres kam es zu landesweiten Protesten gegen eine zusätzliche geplante Steuererhöhung. Die Proteste wurden von der jungen Generation (GenZ) dominiert und gipfelten in der Stürmung des Parlaments am 25. Juni. In der Folge entließ Präsident Ruto fast sein gesamtes Kabinett und besetzte wichtige Ministerposten neu. Für den Präsidenten ist das Abkommen demnach eine Chance, sich der jungen kenianischen Generation wieder anzunähern. Wie die Neue Züricher Zeitung es leicht zynisch formulierte, „[…] jeder junge Kenyaner, der ins Ausland geht, [ist] eine unzufriedene Person im Land weniger.“[xv]
Deutschlands Nutzen aus dem Abkommen
Der Nutzen für die Bundesrepublik liegt in der Gewinnung von gut ausgebildeten Fachkräften. Die rechtliche Definition von Fachkräften schließt laut dem Bundesinnenministerium alle Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Ausbildung ein. Solange dieser Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss vergleichbar ist, kann er in Deutschland anerkannt werden[xvi], [xvii]. Und dies ist angesichts des steigenden Fachkräftemangels in Deutschland dringend notwendig. Laut einer Studie zum Fachkräftemangel in Deutschland 2024 ist die Bundesrepublik weltweit das Land mit dem zweithöchsten Fachkräftemangel. Branchenübergreifend haben 82% der Arbeitgeber Probleme damit, offenen Stellen zu besetzen. Im Gesundheitswesen sind es sogar 88%. Am schwersten ist es, Angestellte in IT und Datenverarbeitung zu finden[xviii]. In der Folge gelten für solche sogenannten Mangelberufe vereinfachte Anforderungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Deutschland. Neben Personal im Gesundheitswesen und IT-Fachkräften sind auch Ingenieurinnen und Ingenieure sowie soziale und handwerkliche Berufe stark unterbesetzt. Und das, obwohl das statistische Bundesamt angibt, dass die Zahl der Fachkräfte in Deutschland aus Nicht-EU-Staaten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2022 waren es 351.400 Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland[xix]. Dennoch benötigt Deutschland laut Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, etwa 400.000 zugewanderte Fachkräfte pro Jahr[xx]. Das Migrationsabkommen mit Kenia könnte also ein erster Ansatz sein, diese Lücke zu schließen. Durch die junge demographische Struktur des Landes treten jährlich eine Million Menschen in den Arbeitsmarkt ein, von welchen lediglich 10% eine formale Arbeit finden[xxi]. Es ist daher nicht unüblich, dass Taxifahrer in Kenia einen Universitätsabschluss besitzen und ihr berufliches Potenzial nicht ausschöpfen können.
Die Relevanz von Deutschlands Migrationsabkommen
Weiter erhält Deutschland Zugeständnisse in der vereinfachten Rückführung von ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten nach Kenia. Viele Länder des globalen Südens haben oftmals kein Interesse an einer Rückführung ihrer Staatsbürgerinnen und -bürger. Rücküberweisungen von Geld, das im Ausland verdient wurde, stellen oft einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft dieser Länder dar. Kenias Handlungsbereitschaft ist daher eher der Ausnahmefall. Das könnte auch daran liegen, dass die neuen Regelungen zur Rückführung laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur circa 800 der knapp 15.000 Kenianerinnen und Kenianer betreffen, die sich im Moment in Deutschland aufhalten. Auf alle ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland umgerechnet machen kenianische Bürgerinnen und Bürger nicht einmal 0,45 Prozent aus. Zudem ist der Aufenthalt von über 700 der insgesamt 800 ausreisepflichtigen Kenianer in Deutschland geduldet, was ihre Rückführung vorübergehend aussetzt[xxii]. Mit der vereinfachten Rückführung von ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten zu werben, hat in der Realität demnach kaum Relevanz. Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellt fest, dass Deutschland bisher nur Migrationsabkommen mit Ländern geschlossen hat, die sowieso schon sehr kooperationsbereit waren oder nur einen sehr geringen Prozentsatz der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland ausmachen[xxiii].
Damit spielt er auch auf weitere ähnliche Abkommen an, die die Ampel-Regierung bereits mit Indien, Georgien und Marokko geschlossen hat. Mitte September kamen neben dem Abkommen mit Kenia auch eine Absichtserklärung für eine Migrationspartnerschaft mit Kolumbien sowie ein bilaterales Abkommen mit Usbekistan dazu. Weitere Verhandlungen sind mit Moldau, Kirgistan, den Philippinen und Ghana im Gange. Obwohl ein vergleichbares Abkommen mit Indien bereits im Dezember 2022 unterzeichnet wurde, gibt es jetzt, fast zwei Jahre später, noch keine Evaluation der tatsächlichen Effektivität und Auswirkungen der Vereinbarung, an denen sich zukünftige Verhandlungen orientieren könnten. Weder im negativen noch im positiven Sinne. Doch obwohl diese Abkommen zur Unterstützung von legaler Migration weitestgehend positiv aufgenommen werden, spaltet das Thema Migration nach wie vor die deutsche Gesellschaft und muss vorsichtig vermittelt werden. In einem Interview gab Präsident Ruto zuletzt an, es sollen 250.000 Kenianerinnen und Kenianer die Chance erhalten, nach Deutschland zu migrieren. Die Bundesregierung dementiert diese Zahl umgehend und führte aus, kein genaues Kontingent vereinbart zu haben. Und auch die zahlenmäßig niedrigen Visa-Genehmigungen des Auswärtigen Amtes für die Partnerländer der Abkommen sollten der Sorge vor einer Migrationswelle eigentlich jeglichen Nährboden entziehen[xxiv].
Eine weitere Herausforderung in der Migration ist das Ungleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen ausländischen Arbeitskräften in Deutschland. Im März 2024 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit über eine Million weniger Frauen als Männer aus Drittstaaten, die in Deutschland Arbeit gefunden haben[xxv]. Die bisherigen Umstände von Migration haben demnach eher Männer in den deutschen Arbeitsmarkt integriert als Frauen. Migrationsabkommen, die reguläre und strukturierte Arbeitsmigration ermöglichen können nun einen Ansatzpunkt für Chancengleichheit bieten, um die Lücke zwischen den Geschlechtern gezielt zu schließen. Es können gezielt Frauen gefördert und ermutigt werden, nach Deutschland zu kommen und hier Ausbildungs- sowie Karrieremöglichkeiten wahrzunehmen. Seit 2020 stieg der Frauenanteil in der ausländischen Erwerbsmigration in Deutschland um lediglich 1,6%. Und hier geht Kenia als positiv Beispiel voran: Doppelt so viele Kenianerinnen wie Kenianer sind in der Bundesrepublik beschäftigt und zeigen auf, wie erfolgreiche Zusammenarbeit in der Arbeitsmigration aussehen kann[xxvi].
Wer ist letztendlich der Gewinner des Abkommens?
Die Antwort lautet: beide. Während das Abkommen für Kenia ein weiterer Schritt in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit darstellt und den Transfer von Devisen aus dem Ausland mittelfristig wohl erhöhen kann, ist es für Deutschland eine Chance dem steigenden Fachkräftemangel zu begegnen. Solche bilateralen Vereinbarungen können zudem einen großen Beitrag zur Verbesserung Beziehungen zu den jeweiligen Ländern leisten und auch die Interessen Deutschlands im Ausland fördern.
Im nächsten Schritt wird eine bilaterale Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Umsetzung des Abkommens in beiden Ländern voranzutreiben[xxvii]. Im Dezember ist in Nairobi zudem ein Wirtschaftsgipfel zwischen Kenia und Deutschland geplant[xxviii]. Doch weitere Herausforderungen bleiben bestehen. Es wird nicht erwartet, dass ein solches Abkommen die Zahl der irregulären Migrantinnen und Migranten in Deutschland merkbar senken kann. Zudem werden schon jetzt online auf deutschen sozialen Plattformen Stimmen laut, die den kenianischen Fachkräften rassistisch begegnen, noch bevor diese überhaupt ins Land gekommen sind[xxix]. Trotzdem ist das Abkommen ein erster Schritt für die gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung von Deutschland und Kenia, denn letztendlich zählt auch hierbei „pamoja“ – gemeinsam ist man stärker.
Quellen:
[i] Bundespräsidialamt Bundespräsidialamt (6. Juni 2024). Bundespräsident Steinmeier lädt im September zum Bürgerfest. https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/06/240606-Buergerfest.html, zuletzt aufgerufen 10.10.2024
[ii] Welt (16. September 2024). „Win-Win-Situation“: Deutschland schließt mit Kenia Migrationsabkommen. WELT. https://www.welt.de/politik/deutschland/article253513962/Win-Win-Situation-Deutschland-schliesst-mit-Kenia-Migrationsabkommen.html, zuletzt aufgerufen 14.10.2024
[iii] International Organization for Migration. International Migration from Kenya (2016-2021). https://kenya.iom.int/sites/g/files/tmzbdl926/files/documents/international-migration-from-kenya-undesa-2021dec01.pdf
[iv] Otiso, K. M. (2023). Mapping Kenya’s Diaspora and Its National Economic, Social, Cultural, and Political Impact. In W. S. Nasong'o, M. N. Amutabi & T. Falola (Hrsg.), The Palgrave Handbook of Contemporary Kenya (1st ed. 2023, S. 347–366). Springer International Publishing; Imprint Palgrave Macmillan. https://doi.org/10.1007/978-3-031-15854-4_26
[v] Central Bank of Kenya. (2024, 14. Oktober). Diaspora Remittances. https://www.centralbank.go.ke/diaspora-remittances/, zuletzt aufgerufen 12.10.2024
[vi] Musalia, W. (13. September 2024). Kenyans React as Ruto Flies to Germany to Ink Deal for 250,000 Jobs: "Say The Truth". Tuko.co.ke. https://www.tuko.co.ke/business-economy/561940-kenyans-react-ruto-flies-germany-ink-deal-250000-jobs-truth/, zuletzt aufgerufen 14.10.2024
[vii] Youth Village (19. Mai 2023). Beware of Scam Websites: German Embassy Nairobi Warns Kenyans About Fake Job Offers. Youth Village Kenya. https://youthvillage.co.ke/138263-2/, zuletzt aufgerufen 14.10.2024
[viii] Otieno, S. (27. September 2024). After Kenya-Germany deal, fraudsters target vulnerable jobseekers. Nation. https://nation.africa/kenya/news/after-kenya-germany-deal-fraudsters-target-vulnerable-jobseekers--4777508
[ix] Welt (16. September 2024). „Win-Win-Situation“: Deutschland schließt mit Kenia Migrationsabkommen. WELT. https://www.welt.de/politik/deutschland/article253513962/Win-Win-Situation-Deutschland-schliesst-mit-Kenia-Migrationsabkommen.html, zuletzt aufgerufen 11.10.2024
[x] Kenya National Bureau of Statistics. Economic Survey 2024. https://www.knbs.or.ke/wp-content/uploads/2024/05/2024-Economic-Survey-Popular-Version.pdf
[xi] World Bank Group. (2024, 14. Oktober). World Bank Open Data. https://data.worldbank.org/indicator/SL.UEM.1524.ZS?locations=KE, zuletzt aufgerufen 14.10.2024
[xii] International Labour Organization. (2024, 18. Juni). Country profiles - ILOSTAT. https://ilostat.ilo.org/data/country-profiles/?ref_area=KEN, zuletzt aufgerufen 11.10.2024
[xiii] Misteli, S. (2024). Kenyaner für deutschen Arbeitsmarkt: Ein Migrationsabkommen weckt Hoffnungen. https://www.nzz.ch/international/kenyaner-fuer-deutschen-arbeitsmarkt-ein-migrationsabkommen-weckt-hoffnungen-ld.1849883
[xiv] Witsch, K. (27. September 2024). How Kenyans can get jobs in Germany under new pact. The Standard. https://www.standardmedia.co.ke/business/business/article/2001503553/how-kenyans-can-get-jobs-in-germany-under-new-pact
[xv] Siehe bereits Fn. 13
[xvi] Bundesministerium des Innern und für Heimat (2. November 2023). Arbeitsmigration. Bundesministerium des Innern und für Heimat. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html
[xvii] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. (2024, 3. Juni). Fachkräfteeinwanderungsgesetz. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168, zuletzt aufgerufen 14.10.2024
[xviii] Manpower Group. (2024, 14. Oktober). MPG-Studie: Fachkräftemangel 2024. https://www.manpowergroup.de/de/insights/studien-und-research/studien/2024/01/08/14/07/mpg-studie-fachkraeftemangel-2024
[xix] Statistisches Bundesamt. (2023, 21. Juli). Zuwanderung. https://www.destatis.de/DE/Im-Fokus/Fachkraefte/Zuwanderung/_inhalt.html
[xx] Deutsche Welle (23. August 2021). Deutschland braucht 400.000 Migranten pro Jahr. Deutsche Welle. https://www.dw.com/de/deutschland-braucht-400000-migranten-pro-jahr/a-58962209
[xxi] Federation of Kenya Employers. (2024, 14. Oktober). Youth Employment. https://www.fke-kenya.org/policy-issues/youth-employment
[xxii] Siehe bereits Fn. 4
[xxiii] Achterberg, B. (4. Juni 2024). Migration: Regierung verkauft Asylabkommen mit Kenya und Usbekistan als Erfolg. Neue Zürcher Zeitung. https://www.nzz.ch/international/migration-regierung-verkauft-asylabkommen-mit-kenia-und-usbekistan-als-erfolg-ld.1833297
[xxiv] Siehe bereits Fn. 14
[xxv] Bundesagentur für Arbeit. (2024, 14. Oktober). Migration und Arbeitsmarkt. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html#mzf_vi_anchor_zr?Thema%3Dzr%26DR_Region1%3Dd%26DR_Indikator1%3D10%26DR_Staat1%3Dinsgesamt%26mapHadSelection%3Dfalse
[xxvi] Siehe bereits Fn. 25
[xxvii] Siehe bereits Fn. 6
[xxviii] Siehe bereits Fn. 23
[xxix] Siehe bereits Fn. 14
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