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Ab wann gilt eine Straftat als linksextremistisch?
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Nach dem kriminalpolizeilichen Erfassungssystem „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK) werden Straftaten (oder Gewalttaten als Teilmenge) dann als „links“ eingestuft, wenn die Umstände der Tat und/oder die Einstellung des Täters / der Täterin eine im weitesten Sinne linke Motivation erkennen lassen, die der Tat ursächlich zugrunde liegt. Eine politisch links motivierte Straftat („PMK-links“) wird durch Bezüge zum Beispiel auf den Kommunismus (Marxismus, Leninismus, Maoismus, Trotzkismus etc.), den Antiimperialismus, den kommunistischen Antifaschismus oder den Antikernkraftprotest eingruppiert, wenn Tatumstände, Motive oder Täter beziehungsweise Täterin im weitesten Sinne in eine solche Richtung deuten.
Als „linksextremistisch motiviert“ gelten aber nur jene Straftaten, bei denen die Absicht klar erkennbar ist, die freiheitliche demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung zu beseitigen und eine sozialistische/kommunistische „klassenlose Gesellschaft“ oder eine „herrschaftsfreie“ Anarchie zu etablieren. Diffuse „linke“ Motive oder radikale Kritik an der bestehenden Ordnung allein reichen bei Straftaten nicht zur Einordnung als „extremistisch“ aus.
Die „linksextremistisch motivierten“ Taten sind nur eine Teilmenge der „PMK-links“, weil Linksextremisten sich zwar häufig gegen Staat („Repression“) und „Kapitalismus“ („Ausbeutung“, „Gentrifizierung“) erklären, jedoch nur selten die Absicht erkennen lassen, sie wollten zugleich Menschenrechte oder Institutionen des demokratischen Rechtsstaats beseitigen.
Uwe Backes