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Warum „Rechtsextremist“ kein harmloser Vorwurf ist
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Nicht nur wegen der Nähe zum historischen Nationalsozialismus, sondern auch wegen seiner generellen Ablehnung demokratischer Werte stößt Rechtsextremismus in Deutschland auf starke gesellschaftliche Ablehnung. Das ist gut so. Andererseits bedeutet es auch: Der Vorwurf, jemand sei „Rechtsextremist“, ist sehr belastend und grenzt aus. Er sollte deshalb in der politischen Auseinandersetzung sparsam und genau überlegt verwendet werden.
Das genaue Überlegen beginnt schon mit den Begriffen, denn häufig werden nahezu beliebige Etiketten mit großer Sorglosigkeit vergeben.
„Rechtsextremismus“ kennzeichnet eine Position, die sich außerhalb der Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit befindet. Deshalb benutzen Sicherheitsbehörden auch den Begriff „Extremismus“ als ein Synonym für „verfassungsfeindliche Bestrebungen“. Das deutet an, dass man etwas meint, das sich sehr bewusst und wahrscheinlich schon politisch organisiert außerhalb des Konsenses der Demokraten gestellt hat.
„Rechtsextrem“ wird zwar oft mit der gleichen Bedeutung benutzt, hat aber dennoch eine etwas andere Akzentuierung. Jemand kann (einzelne oder mehrere) rechtsextreme Einstellungsmuster zeigen, ohne deshalb ein „fertiger“ Rechtsextremist zu sein. Dem Begriff fehlt die Assoziation zu einer organisierten verfassungsfeindlichen Bestrebung, die mit „rechtsextremistisch“ ausgedrückt wird.
„Extrem rechts“ ist eine Bezeichnung, die als Synonym für „rechtsextremistisch“ oder „rechtsextrem“ gebraucht wird, aber tatsächlich etwas völlig anderes meint (siehe auch Wie unterscheiden sich Rechtsextremisten von rechten Demokraten?). Was „extrem“, also „besonders weit“, „rechts“ ist, hängt entscheidend vom Standort des Betrachters und von seinem Selbstverständnis ab. Für einen Anhänger linksterroristischer Ideen wird schon ein durchschnittlicher Sozialist „extrem rechts“ sein, für ein NPD-Mitglied umgekehrt auch schon ein Sozialdemokrat „extrem links“. Solche Etiketten sind also wertlos und dienen in der politischen Auseinandersetzung eher der Diffamierung als einer rationalen Auseinandersetzung. Sie suggerieren, dass die Vermutung, was rechtsextremistisch ist, eine Frage des persönlichen Geschmacks und nicht einer vernünftigen demokratietheoretischen Bewertung sein soll.
Rudolf van Hüllen