Gesucht werden gesellschaftlich oder politisch engagierte Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen , die nachweislich über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen. Exzellente Studienleistungen und eine positive Grundeinstellung zu Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten werden ebenfalls vorausgesetzt.
Neben der finanziellen Förderung profitieren unsere Stipendiaten insbesondere von
• dem Zugang zu einem über 14.000 Personen starken internationalen Netzwerk der Stipendiaten und Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung,
• einem umfangreichen studienbegleitenden Seminarprogramm und der Möglichkeit, eigenständig Seminare und Veranstaltungen zu organisieren,
• der persönlichen Betreuung beim Studium und der Karriereplanung durch die Referenten der Ausländerförderung und unsere Vertrauensdozenten an den Hochschulen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 07. Februar 2024 an stipendium.indien@kas.de
Eine Übersicht der Bewerbungsunterlagen finden Sie weiter unten.
Kontakt: Frau Simran Dhingra: stipendium.indien@kas.de
Bewerbungsunterlagen:
Master-Stipendien
Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen (in einer PDF) beizufügen:
• Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten),
• Aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,
• Kopien der Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung und Leistungsnachweisen sowie deutsche Übersetzungen dieser Dokumente ,
• Gutachten eines Hochschullehrers, der die fachliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
• Gutachten, das die persönliche Eignung des Bewerbers beurteilt (Dieses Gutachten ist nicht vom Aussteller des Hochschullehrergutachtens zu erstellen, sondern von einer weiteren Person),
• Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit,
• Nachweis über Deutschkenntnisse.
Promotionsstipendium
Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium sind zusätzlich folgende Unterlagen (in einer PDF) einzureichen:
• eine ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Problemaufriss, Angaben zum geplanten methodischen Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan) in deutscher oder englischer Sprache,
• Gutachten eines Hochschullehrers, der das Dissertationsvorhaben, die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers und die persönliche Eignung beurteilt (falls bereits eine Betreuungszusage vorliegt, muss dieses Gutachten durch den Doktorvater/ Doktormutter erstellt werden),
• Gutachten eines weiteren Hochschullehrers, der die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt (das oben geforderte Persönlichkeitsgutachten entfällt bei Bewerbern um ein Promotionsstipendium),
• Bescheinigung der Fakultät bzw. des Fachbereichs über die auflagenfreie Zulassung zum Promotionsstudium (soweit bereits vorhanden).
1. Gefördert werden sowohl Studiengänge an der Fachhochschule als auch an der Universität. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Zweitstudiengänge, Zweitpromotionen sowie Aufbaustudiengänge im Fach Medizin.
2. Im Bewerbungsverfahren reicht es die Hochschulzeugnisse und Leistungsnachweise sowie die deutschen Übersetzungen an das Auslandsbüro zu senden. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen diese Dokumente dann amtlich beglaubigt werden. Originale der Zeugnisse und der Übersetzungen bleiben in Händen des Bewerbers.