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Steuerreform zur Finanzierung des Gesundheitssystems

Observatorio Legislativo No. 164

Die Ausgabe Nr. 164 des Observatorio Legislativo, herausgegeben vom ICP mit Unterstützung der KAS, beschäftigt sich mit dem Thema "Steuerreform zur Finanzierung des Gesundheitssystems". Es werden die Charakteristiken des Gesundheitssystems sowie die damit verbundenen Probleme und Widersprüche vorgestellt. Gleichzeitig werden die Gründe und Konsequenzen der Ausrufung des Sozialen Ausnahmezustandes auf nationaler Ebene analysiert.

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Die Ausgabe Nr. 164 des Observatorio Legislativo, herausgegeben vom ICP mit Unterstützung der KAS, beschäftigt sich mit dem Thema "Steuerreform zur Finanzierung des Gesundheitssystems". Es werden die Charakteristiken des Gesundheitssystems sowie die damit verbundenen Probleme und Widersprüche vorgestellt. Gleichzeitig werden die Gründe und Konsequenzen der Ausrufung des Sozialen Ausnahmezustandes auf nationaler Ebene analysiert.

Das Gesundheitssystem teilt sich in ein Beitragssystem (in dem die Arbeitnehmer Beiträge entrichten) und in ein Subventionssystem ein; für diese Sektoren sieht der obligatorische Gesundheitsplan (POS) verschiedene Leistungen für die Versicherten vor; jedoch beschloss das Verfassungsgericht im Urteil T-760 von 2008 die beiden Sektoren zusammenzuführen, um somit eine neue Finanzierungsbasis für das schwache Gesundheitssystems einzuführen.

Laut des Verfassungsgerichtes herrscht im Gesundheitssystem ein Ungleichgewicht zwischen Subventions- und Beitragssystem, was zusätzlich zu den wachsenden Leistungsanforderungen, die nicht Teil des POS sind, führt. Des Weiteren würden den Gebietskörperschaften enorme Kosten verursacht. Diese Umstände führten zum Dekret 4975 vom 23. Dezember 2009 in dem der soziale Notstand erklärt wurde, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Unter diesem Dekret wurden weitere verabschiedet, wie das Dekret 127 von 2010 durch das vermehrt Mittel aus den Steuereinnahmen für den Gesundheitssektor gewonnen werden sollten; nach einer Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit wurde allerdings das Dekret 4975 von 2009 sowie alle unter ihm verabschiedeten, als nicht realisierbar erklärt. Das Verfassungsgericht ebnete somit den Weg für das Gesetzesprojekt 280, das die Regierung 2010 vorstellte und mit den Ressourcen für das Gesundheitssystem erschlossen werden sollte.

Das Projekt beinhaltet 4 große Bereiche:

a) Steuermaßnahmen: Bier, Liköre und Zigaretten; dabei soll die Verbrauchersteuer von der Absatzsteuer getrennt werden, die momentan beim Bier zusammengefasst sind. Die Unterscheidung von Likören soll durch die Reduzierung von 5 auf 2 Gruppen vereinfacht werden und die Belastungen auf nationaler Ebene vereint werden.

b) Glücksspiele: Die Ziele sind, die Glücksspiele auf Kreuzfahrtschiffen die in kolumbianischen Häfen vor Anker gehen zu regulieren, größere Anreize für Pferdewetten zu schaffen, die Absatzsteuer zu erhöhen und die Verjährungs- und Verfallsfrist für Lotteriegewinne und andere Spiele zu verkürzen um auf diesem Wege weitere Ressourcen freizusetzen.

c) Weitere Maßnahmen, um dem Missbrauch des Systems durch die Versicherten vorzubeugen; in diesem Rahmen soll die Hinterziehung durch Selbstständige bekämpft werden und gleichzeitig der Einfluss der Einkünfte als Grundlage auf die Höhe der Beitragszahlungen vermindert werden, um auf diesem Wege Sachleistungen zu ermöglichen. Des Weiteren kann eine Überprüfung der Empfänger des Subventionssystems erfolgen.

d) Anderweitige Nutzung der Geldmittel mit dem Ziel eines einheitlichen Systems; wenn das System einmal auf einer gesicherten Basis steht, wird die Umverteilung der Mittel, die für diese Zwecke vorgesehen waren, realisiert; diese sollen fortan dafür genutzt werden, das Beitrags- und das Subventionssystem zusammenzulegen.

Die durch das Gesetzesprojekt gewonnen Ressourcen sollen einer erhöhten Kostendeckung und der Vereinigung der obligatorischen Gesundheitspläne zugeführt werden und nur im Falle eines Überschusses für Spezialleistungen verwendet werden.

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