Expertengespräch
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In dieser Sitzung sollten die gültigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften über politische Organisationen diskutiert werden. Gleichzeitig wurden die Prinzipien des Gesetzentwurfes analysiert, der die politischen Organisationen regeln soll.
Eine der wichtigsten Forderungen war dabei, dass dieses Gesetzesvorhaben auch bedeutende Bürgerinitiativen mit einschliessen sollte. Obwohl diese nicht dieselbe Stellung haben wie eine politische Bewegung, müssen sie doch auch Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen und für die Kandidaten, die sie repräsentieren, müssen auch Sanktionen festgelegt werden, wenn sie Fehler begehen.
Danach wurde die interne Demokratisierung der politischen Organisationen besprochen, vor allem das Instrument der „Consultas“ (Volksbefragungen zur Vorauswahl der Kandidaten). Dabei wurde empfohlen, dass die „Consultas“ der verschiedenen Parteien simultan stattfinden, damit Mitgliedschaften einer Person in mehreren Parteien verhindert werden.
Bezüglich der Finanzierung der Befragungen, empfahlen die Experten, im Gesetzestext festzulegen, dass Vorschüsse nur dann gezahlt werden können, wenn die Umfragen gleichzeitig mit einer anderen Wahl stattfinden und nicht nur um Kandidaten auszuwählen.
Letztendlich wurde Wert darauf gelegt, dass ein Politiker, der an einer solchen Umfrage teilnimmt, auch gesetzlich dazu verpflichtet wird zu kandidieren. Eine Nichterfüllung dieser Voraussetzung solle eine Sanktion nach sich ziehen, damit die Volksbefragungen nicht als reine Meinungsumfrage benutzt werden, sondern zur praktischen Ausübung politscher Macht.