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Zwischen Skandalen, Wahlerfolgen und Gerichtsurteilen – die AfD im Jahr 2024

Rückblick auf wesentliche Entwicklungen wie die Europawahl, den Parteitag in Essen und die Landtagswahlen in Ostdeutschland

Das Jahr 2024 brachte der AfD einerseits Erfolge an den Wahlurnen, andererseits aber auch neue Herausforderungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene: Auffallend sind wiederkehrende Skandale, rechtsextremistische Tendenzen und juristische Auseinandersetzungen im Umfeld der AfD. Die Einstufungen der Partei oder ihrer Gliederungen durch die verschiedenen Verfassungsschutzbehörden wurden mehrfach gerichtlich bestätigt und über 100 Bundestagsabgeordnete brachten einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht ein.

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Im Jahr 2024 konnte die Alternative für Deutschland (AfD) mehrere Wahlerfolge auf kommunaler, Landes- und europäischer Ebene vorweisen. Daran haben auch die zahlreichen Skandale, rechtsextremistische Tendenzen und juristische Auseinandersetzungen im Umfeld der Partei wenig geändert. Dennoch kann diese Wählergunst nicht über für die Partei auch negative Entwicklungen hinwegtäuschen. 

Im Europäischen Parlament konnte die AfD keine Fraktion mit den anderen großen Rechtsaußen-Parteien bilden. Eine gemeinsame Fraktionsbildung scheiterte an deren Widerständen gegen die AfD und ihren Spitzenkandidaten. Der Parteitag in Essen Ende Juni 2024 verlief zwar insgesamt weitgehend harmonisch, aber auch ohne große Strukturentscheidungen. Die umstrittenen Auslandsaktivitäten von AfD-Mandatsträgern sowie russlandfreundliche außenpolitische Positionen sorgen zudem regelmäßig für Kritik. 

Zahlreiche Niederlagen vor Gerichten bestätigten darüber hinaus die Einstufungen der AfD oder einzelner Parteigliederungen auf Landesebene als Verdachtsfall bzw. gesichert rechtsextremistisch durch die Verfassungsschutzbehörden. Demnach liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Menschenwürde bestimmter Gruppen gerichtet sind. Auffallend sind in diesem Zusammenhang auch immer wieder die aufgedeckten Querverbindungen von AfD-Vertretern zu teils gewaltbereiten, rechtsextremistischen Kreisen. Mehr als hundert Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterstützen inzwischen einen Antrag für ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. 

Der Verfassungsverstoß bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am 26. September 2024, bei welcher der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler die Rechte der Abgeordneten im Rahmen des Selbstorganisationsrechts des Parlaments missachtet hatte, hat diese Debatte weiter befeuert. Auch hier musste ein Gericht der AfD die verfassungsrechtlichen Grenzen aufzeigen. Die AfD reagiert auf diese Entwicklung, indem – nach der bereits bekannten Fundamentalkritik an Parteien und Medien – nun verstärkt auch Zweifel am unabhängigen Justizsystem durch AfD-Vertreter gestreut werden. Mit Schlagwörtern wie „Schauprozess“ und „Unrechtsurteil“ wird damit eine weitere Säule des demokratischen Verfassungsstaats gezielt verbal angegangen.

Lesen Sie die gesamten Informationen und Recherchen „Zwischen Skandalen, Wahlerfolgen und Gerichtsurteilen – Die AfD im Jahr 2024“ hier als PDF.

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Kontakt

Tim B. Peters

Tim B

Referent Medien und Demokratie

tim.peters@kas.de +49 30 26996-3626 +49 30 26996-3626

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