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Willkommen auf der Internetseite des Rechtsstaatsprogramms Sub-Sahara Afrika (Frankophone Länder) der Konrad-Adenauer-Stiftung!

Das Rechtsstaatsprogramms Sub-Sahara Afrika besteht seit 2006 mit Sitz in Nairobi.  Um noch besser auf die regionalen Besonderheiten der frankophonen Länder einzugehen wurde im November 2019 ein Standort des Programms im Senegal eröffnet, welches die französischsprachigen Länder Subsahara-Afrikas (einschließlich Gambia) abdeckt.

Durch die Ergänzung und Verbindung mit den KAS Länderprogrammen zielt dieses Programm auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Ländern, auf der regionalen Ebene und der kontinentalen Ebene in Zusammenarbeit mit afrikanischen Institutionen, um die Bildung von Netzwerken und den Austausch von Ansichten und Erfahrungen unter den einzelnen Hauptinteressensvertretern zu fördern. Das Rechtsstaatsprogramm konzentriert sich im Rahmen seiner Zielsetzung auf folgende thematische Schwerpunktbereiche, die als essentiell für politische Stabilität, wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt gelten und in denen gegenwärtig besonders großer Reform- und Beratungsbedarf in den Ländern der Region besteht:

  • Menschenrechte: Wenngleich die Verfassungen der meisten afrikanischen Länder den Respekt der Menschenrechte garantieren, zeichnet sich in der Realität ein anderes Bild: die Menschenrechtssituation bleibt in weiten Teilen des frankophonen Afrikas nach wie vor prekär. Insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen kommt es in vielen Ländern zu vehementen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sowie der Meinungs- und Pressefreiheit. Politische Gegnern und Journalisten werden eingeschüchtert und verfolgt. Auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung terroristischer Organisationen in der Sahelzone kommt es zu Menschenrechtsverletzungen durch die staatlichen Sicherheitskräfte der Länder.
  • Unabhängigkeit des Justizwesens: Rechtsstaatlichkeit kann sich nur entwickeln, wenn es ein starkes, unparteiisches und unabhängiges Justizwesen gibt. In dieser Hinsicht wird sich das Programm mit relevanten Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz in der Region befassen, wie z.B. Kriterien für die Ernennung und Entlassung von Justizbeamten, die Politik der Justizverwaltung und die finanzielle Unabhängigkeit der Justiz.
  • Konstitutionalismus: Die meisten Länder in der Region erkennen die Verfassung als das oberste Gesetz in ihrem Land an. Dennoch besteht eine große Kluft zwischen geschriebenem Wort und der Anwendung vor Ort. Für diese Kluft zwischen Gesetzmäßigkeit und Wirklichkeit spielen viele Faktoren eine Rolle. Das Programm versucht, einige dieser Gegebenheiten anzusprechen, um sicherzustellen, dass nicht nur demokratische Verfassungen gefördert werden, sondern auch, dass der Geist dieser Verfassungen respektiert, umgesetzt und von allen aufrechterhalten wird. Das Programm möchte sich deshalb sowohl an der Verfassungsgebung als auch den Aktivitäten zur Verfassungsreform in der Region beteiligen.

Vor dem Hintergrund, dass Rechtsstaatlichkeit keine juristische Domäne im ausschließlichen Sinne ist, sondern eine progressive politische Umgebung erfordert, will das Programme alle Interessensvertreter wie Justizakteure, Staatsanwälte, die Verwaltung, die Gesetzgebung, politische Parteien, juristische Einrichtungen, die Zivilgesellschaft und die Medien auf dem gesamten Kontinent einbinden. Das Ziel ist es, ein Netzwerk fortschrittlicher Akteure zu bilden, das sich der Protektion und dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlt.

Das Programm führt eine Reihe von Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern auf dem Kontinent durch. Dies beinhaltet die Veranstaltung von Konferenzen, Workshops, Seminaren und ähnlichen Foren, welche die verschiedenen Interessensvertreter zusammenbringen, die Organisation von Studien- und Informationsaufenthalte in der ganzen Welt, sowie die Förderung von Forschung, Analyse und Publikation von Berichten zum Thema der Rechtsstaatlichkeit.

Ziel der Aktivitäten ist es, eine Plattform für den Austausch von Ideen, Erfahrungen, Erfolgen und Herausforderungen zu bilden, mit dem Blick auf deren Analyse und dem Finden von Lösungen. Oft erklären sich Probleme aus der unvollständigen Umsetzung und Koordination von Programmen verknüpft mit dem Fehlen des politischen Willens.

Unser Programm gibt nicht vor, eine Lösung für alle Herausforderungen an Rechtsstaatlichkeit im frankophonen Afrika zu haben. Der Erfolg dieses Programms hängt auch von der Akzeptanz und Unterstützung der Stakeholder in Afrika ab, denn die Afrikaner kennen die Problematik besser und nur sie selbst können die Lösungen dafür finden. Wir wollen Hilfestellung bei diesem Bemühen anbieten.

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Partner

Afikajom
Wayamo
Amnesty Senegal
Timbuktu Institute
IDHP
WATHI
Conseil Constitutionnel
MinistereJustice

Senegalesische Vereinigung für Verfassungsrecht (ASDC)