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Schutz von Grund- und Menschenrechten

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Bei diesem Themenschwerpunkt geht es darum, nationale wie internationale Menschenrechtsschutzsysteme zu fördern und zu stärken. Besondere Bedeutung kommt der Respektierung des international anerkannten Diskriminierungsverbotes zu. Seine umfassende Achtung bezüglich aller Minderheiten in der Region, also nicht nur ethnischer, sondern auch sonstiger gesellschaftlicher Randgruppen, ist sicher zu stellen.

 

Neben dem Diskriminierungsverbot liegt das Hauptaugenmerk auch auf den Grund- und Menschenrechten eines jeden Einzelnen. Der Schutz dieser Individualrechte vor staatlichen Eingriffen dient der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Vor allem auch in supranationalem Hinblick. Der Schutz, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährt wird, muss den Bürgern tatsächlich auch zukommen. Selbst in einem solchen sehr sensiblen Bereich arbeitet das RSP SOE mit nationalen Gerichten und Vereinigungen zusammen, um die Grund- und Menschenrechte zu stärken und deren Schutz zu gewährleisten.

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