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FAQ

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1. Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung gibt es?

Sie sollten überdurchschnittliche Studienleistungen vorweisen können, gute Deutschkenntnisse haben, nicht älter als 30 sein, eine breite Allgemeinbildung und ein ausgeprägtes Interesse für politische Fragen mitbringen, sowie eine positive Grundeinstellung zu Demokratie und Menschenrechten haben. Nach Möglichkeit sollten Sie sich zudem bereits in ihren Heimatländern durch ein ehrenamtliches Engagement aktiv eingebracht haben.

2. Ich habe mein Examen im Heimatland noch nicht abgeschlossen, kann ich mich dennoch für ein Stipendium für ein Master- oder Aufbaustudiengang bewerben?

Ja, sie können sich auch vor dem Abschluss ihres Erststudiums bei uns bewerben. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihre Leistungsnachweise ein und reichen eine Kopie des Examens nach, sobald Sie dieses abgeschlossen haben.

3. Fördern Sie auch Studiengänge an Fachhochschulen?

Ja, wir fördern Studiengänge sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen in Deutschland.

4. Aus welchen Ländern können sich Studierende und Promovierende um ein Stipendium bewerben?

Unsere Förderung richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende und Promovierende aus Ländern, die sich in einem politischen Transformationsprozess befinden, sowie aus Schwellen- und Entwicklungsländern. Grundsätzlich können sich jedoch auch Studierende und Promovierende aus anderen Ländern bewerben, wobei diejenigen, die aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, sich in erster Linie an unsere Studien- oder Promotionsförderung wenden sollten.

5. Fördern Sie auch Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken oder Auslandspraktika für Studierende aus Deutschland?

Nein. Unsere Förderung richtet sich nur an ausländische Studierende und Promovierende. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland sind unsere Abteilungen der Studienförderung und Promotionsförderung Ihre Ansprechpartner.

6. Fördern Sie auch Bachelorstudiengänge?

Nein, unserer Förderung beginnt erst nach dem ersten Studienabschluss für einen Master- oder Aufbaustudiengang bzw. für eine Promotion.

7. Fördern Sie nur bestimmte Studienfächer oder Promotionsthemen?

Grundsätzlich gibt es in der Ausländerförderung keine Beschränkungen hinsichtlich der Fächer. Bitte beachten Sie, dass keine Studierenden in Bachelorstudiengängen, sondern erst für ein postgraduales Studium bzw. die Promotion gefördert werden. Studierende der Medizin müssen bereits die ärztliche Vorprüfung erfolgreich absolviert haben bzw. im Ausland einen vergleichbaren Studienfortschritt erreicht haben. Dieses gilt ebenso für Studierende aus dem Bereich der Pharmazie. Sie sollten bereits die 1. Pharmazeutische Prüfung erfolgreich abgelegt haben bzw. einen vergleichbaren Studienfortschritt vorweisen können. Human- oder zahnmedizinische Facharztausbildungen können nicht gefördert werden.

8. Gibt es bei Ihnen eine Mindestförderdauer?

Ja, die Förderung sollte mindestens vier Semester umfassen.

9. Besteht hinsichtlich des Alters eine Begrenzung?

Nein, eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

10. Muss ich Deutsch sprechen können oder reichen gute Englischkenntnisse?

Da unsere ideelle Förderung auf Deutsch ist, erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie bereits über gute Grundkenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Auch wenn der geplante Studiengang auf Englisch ist, sollte bei Beginn des Studiums ein Sprachniveau auf der Stufe des Zertifikats Deutsch, d.h. B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens" für Sprachen erreicht sein. Die meisten Stipendiaten legen jedoch vor Studienbeginn erfolgreich die DSH-Prüfung ab oder können bereits einen Test-DAF mit hoher Bewertung vorweisen.

11. Kann ich auch eine rein ideelle Förderung erhalten?

Eine rein ideelle Förderung in der Ausländerförderung ist nicht möglich.

12. Kann ich das Exposé meines Dissertationsvorhabens auf Englisch einreichen?

Bitte reichen Sie nach Möglichkeit das Exposé Ihres geplanten Dissertationsvorhabens in deutscher Sprache ein. In Ausnahmefällen können Sie dieses auch in Englisch einreichen – vor allem dann, wenn Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache schreiben.

13. In welchen Sprachen dürfen die Gutachten abgefasst sein?

Die Gutachten können in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung, auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

14. Ich habe bereits ein Stipendium für meinen Studiengang bzw. für meine Promotion, das jetzt ausläuft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein, wir stellen keine Anschlussfinanzierung zur Verfügung. Anders sieht es aus, falls Sie ein Stipendium für Ihren ersten Studienabschluss – beispielsweise für den Bachelor – hatten und Sie nun eine Unterstützung für den Master- oder das Aufbaustudium bzw. für die Promotion suchen. Dann können Sie sich bewerben.

15. Mein Promotionsvorhaben schließt längere Aufenthalte in einem anderen Land als die Bundesrepublik Deutschland ein. Ist eine Förderung trotzdem möglich?

Auslandsaufenthalte für Forschungszwecke dürfen 25 Prozent der Förderdauer nicht überschreiten, müssen begründet sein und durch ein gesondertes Gutachten des Doktorvaters bzw. der Doktormutter bestätigt werden.

16. Ich habe bereits eine Promotion abgeschlossen, kann ich ein Stipendium für mein zweites Promotionsvorhaben erhalten?

Wir vergeben leider keine Post-Doc-Stipendien.

17.  An welche Adresse soll ich die Bewerbung senden?

Sie haben zum einen die Möglichkeit, sich im Ausland bei den jeweiligen Auslandsbüros um ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung zu bewerben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in Ihrem Land bzw. in Ihrer Region in der nächsten Zeit eine Auswahltagung geplant ist.

Zum anderen können Sie sich, wenn Sie sich schon in Deutschland aufhalten, für das Auswahlverfahren in der Bundesrepublik direkt bei uns bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet am 15. Juli (12:00 Uhr) des jeweiligen Jahres.

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