Der Administrative Court hat am 30. Mai 2019 das elektronisches Verwaltungsprozesssystem (e-Litigation Portal) eingeführt. Seitdem können alle Parteien, wie z. B. die Prozessparteien oder die Richter, Handlungen im Zusammenhang mit dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren digital vornehmen: z. B. die Einreichung von notwendigen Dokumente, die Zahlung von Gerichtsgebühren und die Beantragung elektronischer Verfahren. Das Verfahren kann jederzeit und überall durchgeführt werden, ohne dass eine Reise zum Verwaltungsgericht erforderlich ist.