Mit Stand zum zweiten Halbjahr 2021 macht der Gesamtfortschritt bei der Umsetzung von Verpflichtungen, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU vorgesehen sind, 49 % aus. Diese Bewertung umfasst sowohl vollständig erfüllte Verpflichtungen als auch vorläufige Ergebnisse. Die „perfekte“ Umsetzung, wo die vorgesehenen Verpflichtungen vollständig umgesetzt worden sind, beträgt 25,6 %. 22,7 % machen die „fortgeschrittenen“ Erfüllungen aus, wo die gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen, aber nicht alle notwendigen Durchführungsbestimmungen verabschiedet und/oder implementiert worden sind oder manche Schritte der praktischen Implementierung z. T. noch fehlen. 24,9 % beziehen sich auf eine „frühe“ Umsetzungsphase, wo die Erfüllung in der Entwicklungsstufe ist. Und die Umsetzung von weiteren 24,9 % wurde nicht einmal eingeleitet.
Im Vergleich zur lezten Studie ist ein allgemeiner Fortschritt bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu verzeichnen (41,6 % - 49 %), insbesondere betrifft dieser Fortschritt die perfekte Umsetzung (12,4 % - 25,6 %). Derzeit kann man behaupten, dass über ein Viertel aller Verpflichtungen, die das Assoziierungsabkommen vorsieht, von der Ukraine vollständig umgesetzt worden sind.
Der Analysebericht wurde verfasst von:
Dr. Olexandra Bulana, Analyst, UCEP
Snischana Djatschenko, Junior Analyst, UCEP
Dmytro Naumenko, Senior Analyst, UCEP