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Anwalt für die Freiheit

von Dr. Hans-Gert Pöttering

Gastbeitrag von Dr. Hans-Gert Pöttering in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 05. Februar 2019

Vor vierzig Jahren, vom 7. bis 10. Juni 1979, waren die Bürgerinnen und Bürger der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) aufgerufen, ein Europäisches Parlament zu wählen. Genau vierzig Jahre vorher, 1939, wurden die jungen Generationen Europas gezwungen, in den furchtbarsten Krieg der Menschheitsgeschichte zu ziehen, um einander zu töten. Ausgelöst wurde dieser Krieg von einem verbrecherischen Regime, das den einzelnen Menschen einer Ideologie unterordnete, dem Nationalsozialismus. 1979 – welch ein Aufbruch in eine gemeinsame freiheitliche und friedliche Zukunft Europas, zunächst in neun Ländern unseres Kontinents, im Westen Europas! Heute, 2019, sind die Bürgerinnen und Bürger in 27 Ländern der Europäischen Union (EU) aufgerufen, zum neunten Mal ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. Die Wahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 könnten für unseren Kontinent und nicht nur für die EU zu einer Schicksalswahl werden.

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Das historische Gedächtnis der Menschen ist begrenzt. Positives wird für selbstverständlich gehalten, kritische Entwicklungen werden resignativ als scheinbar unabänderlich hingenommen. Dabei sind es die Menschen selbst, die die Zukunft gestalten – in der parlamentarischen Demokratie über ihre von ihnen gewählten Repräsentanten. Dies ist der Inhalt und Sinn von Freiheit und Demokratie. Dabei sind Freiheit und Verantwortung zwei Seiten einer Medaille. Das ist unsere Chance für eine gute Entwicklung der Europäischen Union als dem freiheitlichen und demokratischen Kern unseres europäischen Kontinents.

Blicken wir kurz zurück ins Jahr 1979 – nicht, um nostalgisch innezuhalten, sondern um den Weg bis 2019 noch einmal zu gehen; jenen Weg, der Voraussetzung und Teil unseres Voranschreitens in die Zukunft ist.

„Grundgesetz“ der Europäischen Union

Am 7. Juni 1979 wurde in Großbritannien, Irland und in den Niederlanden gewählt, am 10. Juni 1979 in Belgien, in der (noch nicht wiedervereinigten) Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien und Luxemburg. Am 23. Mai 2019 wird in Irland und in den Niederlanden gewählt – leider nicht in Großbritannien; der Brexit ist die größte Niederlage in der Geschichte der EU –, am 26. Mai 2019 in Belgien, Bulgarien, in der (wiedervereinigten) Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. In diesen 27 Ländern leben etwa 450 Millionen Menschen. Die Benennung dieser Länder ist nicht so sehr eine numerische Aufzählung, sondern Ausdruck eines 1979 unvorstellbaren historischen Wandels zu Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden.

Erst die Überwindung der Diktaturen in Griechenland, Spanien und Portugal in den 1970er-Jahren, danach der Zusammenbruch des totalitären Kommunismus (1989/90) ermöglichten es diesen Ländern, der Wertegemeinschaft der EU beizutreten. Dieser europäischen Wertegemeinschaft, deren Kern die Würde jedes einzelnen Menschen ist, anzugehören, entsprach dem innersten Bedürfnis der Menschen. Diese Wertegemeinschaft zu verteidigen –ebenso nach innen wie nach außen – ist die höchste Priorität für die Europäische Union heute und in Zukunft. „Wir sind zu unserem Glück vereint“ – so heißt es in der Berliner Erklärung vom 25. März 2007 in Erinnerung an die Römischen Verträge vom 25. März 1957. Welche Erfolgsgeschichte für die Freiheit, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Einigung Europas! Gerade in Zeiten großer Herausforderungen für die EU müssen wir uns daran erinnern. Die Berliner Erklärung war der Wegbereiter für den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon, der den bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 gescheiterten „Verfassungsvertrag“ im Kern bewahrte und weiterführte.

Bestandteil des Vertrags von Lissabon ist die Charta der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU, unterzeichnet am 12. Dezember 2007 im Europäischen Parlament in Straßburg durch die Präsidenten des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Dieser Vertrag, in Kraft getreten am 1. Dezember 2009, ist heute das „Grundgesetz“ der Europäischen Union.

Gesetzgebungsrecht des Europäischen Parlaments

Der größte Erfolg des Europäischen Parlaments in seiner bisherigen Geschichte ist, dass es sich immer als Anwalt für die Freiheit aller Völker verstanden und sich für die Menschenrechte in ganz Europa und der Welt eingesetzt hat. Die jährliche Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit (auch EU-Menschenrechtspreis) ist dafür Beweis und beeindruckendes Symbol. Dabei sollten wir Deutschen nicht vergessen: Anders als in mancher europäischen Hauptstadt entwickelte sich im Europäischen Parlament kein ernsthafter Widerstand gegen die deutsche Einheit. Im Gegenteil: Sie wurde unterstützt, weil Freiheit, Demokratie, Recht und Frieden ein berechtigter Anspruch für alle Europäer ist. Das Vertrauen, das zwischen den Europaabgeordneten in der praktischen täglichen Zusammenarbeit gewachsen ist, hat wesentlich dazu beigetragen, auch das Selbstbestimmungsrecht aller Deutschen nicht nur zu akzeptieren, sondern auch zu unterstützen. Für uns Deutsche bleibt es Verpflichtung, dass wir uns in den Dienst der Europäischen Union und unseres Kontinents stellen, ohne einen Anspruch auf Dominanz, jedoch immer in dem Bewusstsein, dass alle Völker – ob groß oder klein – ihre eigene Würde haben, die wir achten müssen.

Das Europäische Parlament ist heute einflussreich und mächtig. Bis dahin war es ein weiter Weg. Bei den ersten Europawahlen 1979 wurden die Kandidaten oft gefragt, warum sie für das Europäische Parlament kandidierten, da dieses doch „nichts zu sagen“ habe. So verständlich diese Fragen waren, so sehr waren sie jedoch auch Ausdruck eines Mangels an Vertrauen, dass sich dieses ändern ließe. Parlamente müssen sich ihre Kompetenzen erkämpfen: mit klaren Vorstellungen, Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit. Vor allem ist die Überzeugung wichtig, das Richtige zu tun. Dies lässt manchen mitleidigen Einwand, „unrealistisch“, gar „naiv“ zu handeln, mit Gelassenheit ertragen. Wenn sich Robert Schuman, Jean Monnet, Konrad Adenauer oder Alcide De Gasperi bei der Begründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von solchen „Ermahnungen“ hätten leiten lassen, wäre der Weg zur europäischen Einheit niemals beschritten worden.

Das Europäische Parlament hat sich in einem kontinuierlichen Prozess, Schritt für Schritt, seine Kompetenzen, sein Gesetzgebungsrecht – als gleichberechtigter Mitentscheider mit den Regierungen (Ministerrat) – erstritten: Einheitliche Europäische Akte (1987), Vertrag von Maastricht (1993), Vertrag von Amsterdam (1999), Vertrag von Nizza (2003), Vertrag von Lissabon (2009). Die Daten bezeichnen das jeweilige Inkrafttreten der Verträge, mit denen bei der Gesetzgebung schrittweise die Einstimmigkeit im Ministerrat zugunsten der Mehrheitsentscheidung überwunden wurde – mit Ausnahme der Steuergesetzgebung, bei der das Einstimmigkeitsprinzip Anwendung findet. Auch in Fragen der Außenpolitik gilt noch die Einstimmigkeit im Ministerrat. Sowohl bei der Steuergesetzgebung als auch bei der Außenpolitik muss das Ziel sein, die Mehrheitsentscheidung im Ministerrat und die gleichberechtigte Mitentscheidung des Europäischen Parlaments zu verwirklichen. Gleichwohl: Das Gesetzgebungsrecht des Europäischen Parlaments ist eine Erfolgsgeschichte, die 1979 erhofft, aber vermutlich kaum für realisierbar gehalten wurde.

„Spitzenkandidaten“ für die Europawahl

Das Europäische Parlament wählt den Kommissionspräsidenten und die gesamte Kommission. Mit dem Vertrag von Lissabon müssen die Staats- und Regierungschefs, wenn sie einen Vorschlag für den Präsidenten der Kommission unterbreiten, das Ergebnis der Wahlen „berücksichtigen“. So hat das Ergebnis der Wahlen Konsequenzen für die Person des Kommissionspräsidenten. Daraus hat sich folgerichtig für die Wahlen 2014 und nun 2019 die Kandidatur von „Spitzenkandidaten“ entwickelt.

Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei (EVP), ist Spitzenkandidat der EVP und Frans Timmermans, Vizepräsident der Kommission, Spitzenkandidat der Sozialdemokraten/Sozialisten. Für die Wahl des Kommissionspräsidenten wird es darauf ankommen, wie die Mehrheiten im künftigen Europäischen Parlament sein werden. Eine Mehrheit von EVP und Sozialdemokraten, die sich auf die verschiedenen Positionen in der EU verständigen könnten – wie 2014 und davor –, ist angesichts des Erstarkens von Populisten und Nationalisten („soziale Nationalisten“), die teilweise das gesamte europäische Einigungswerk infrage stellen, nicht selbstverständlich.

Entscheidend ist, dass die proeuropäischen Parteien, insbesondere auf nationaler Ebene, stärker als in der Vergangenheit den Europawahlkampf mit großem Engagement führen und die Europawahl nicht als eine Wahl geringerer Bedeutung behandeln.

Innere und äußere Gefährdungen

Die Europäische Union hat viele Gegner – im Inneren wie auch außen. Der russische Präsident hat den Zusammenbruch der Sowjetunion als die größte Tragödie des 20. Jahrhunderts bezeichnet. Eine gleiche Entwicklung für die Europäische Union würde ihn nicht nur erfreuen, sondern er arbeitet darauf hin. Der amerikanische Präsident hat den Brexit positiv kommentiert. Die USA haben seit Präsident Harry S. Truman die europäische Einigung stets unterstützt. Für den gegenwärtigen Präsidenten gilt das nicht. Für ihn sind „deals“ mit der EU schwieriger als bilaterale Vereinbarungen mit ihren Mitgliedstaaten. Deswegen ist das gemeinsame Handeln der EU-Staaten von größter Bedeutung. Für einen Transatlantiker ist es schmerzlich, diese Wahrnehmung und die daraus resultierenden Konsequenzen zum Ausdruck zu bringen.

Auch auf Unwahrheiten, Desinformation und „fake news“ muss sich die EU im Europawahlkampf einstellen und schnell darauf reagieren. Der französische Schriftsteller Éric Vuillard hat in Bezug auf die Propaganda des Nationalsozialismus geschrieben: „Die Machenschaften triumphieren über die Tatsachen.“ Das droht auch heute. Mit Mut und Entschlossenheit ist darauf zu reagieren.

Nur eine starke und handlungsfähige Europäische Union kann unsere Werte und Interessen verteidigen. Werte: Würde des Menschen, Freiheit, Demokratie, Recht und Frieden. Interessen: Europäischer Binnenmarkt mit digitalem Binnenmarkt; Wettbewerbsfähigkeit; gemeinsames Handeln in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Europäische Armee); gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik; Energiesicherheit; Klima- und Umweltschutz (Bewahrung der Schöpfung) und so weiter. Die Verteidigung europäischer Werte muss auf allen Ebenen erfolgen: auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

In einigen Ländern der Europäischen Union ist der Rechtsstaat besonders gefährdet (zum Beispiel in Polen, Ungarn, Rumänien). Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, als Hüterin der Verträge im konstruktiven Dialog mit den betroffenen Regierungen und Parlamenten auf die Geltung der europäischen Werte hinzuwirken. Dabei gilt: Parlamentarische Mehrheiten müssen die fundamentalen Prinzipien des Rechts und der pluralistischen Demokratie – einschließlich der Rechte von Minderheiten – respektieren.

Das Europäische Parlament ist in dieser „verbundenen Demokratie“ beziehungsweise „mehrstufigen Demokratie“ eine (!) wichtige Säule.

Nationalismus führt zurück in die Vergangenheit mit den uns bekannten Tragödien. Nur ein Europa der Zusammenarbeit kann die europäischen Werte und Interessen sichern.

Frieden ist nicht selbstverständlich

Angesichts der Herausforderungen, ja Gefährdungen, mit denen die Europäische Union heute konfrontiert wird, ist der Ursprungsgedanke des europäischen Einigungswerkes wieder stärker zu betonen. Die europäische Einigung ist im Kern ein Friedensprojekt. Frieden in Europa ist nicht selbstverständlich. Die Feststellung, in Europa herrsche seit siebzig Jahren Frieden, ist nicht zutreffend. In den 1990er-Jahren tobte der Krieg auf dem Balkan, heute existiert angesichts der russischen Aggression – dazu gehört auch die völkerrechtswidrige Okkupation der Krim – eine kriegsähnliche Situation in der Ostukraine. Frieden gibt – und gab – es zwischen den an der europäischen Einigung beteiligten Ländern. Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft. Interessenunterschiede und Konflikte werden friedlich, mit Mitteln des Dialogs und des Rechts gelöst. Das ist eine historische Errungenschaft, die es mit Entschlossenheit nach innen und nach außen zu verteidigen gilt.

Heimat, Vaterland, Europa bilden zusammen unsere Identität. Dabei muss den Menschen bewusst sein: Wer nur seine Heimat sieht, wird sie nicht schützen; wer sein Land über alle Nationen stellt, wird zum Nationalisten, und Nationalismus führt zum Krieg; wer nur als Europäerin oder Europäer empfindet, die oder der hat keine Wurzeln. Wenn wir unsere Identität so verstehen, sind wir Deutsche Patrioten und gute Europäer zugleich. Die Europäische Union ist nicht das Paradies auf Erden, aber der bessere Teil der Welt. Dass dies so bleibt, liegt in unserer Verantwortung. Darum sind die Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 von so großer Bedeutung.

Hans-Gert Pöttering, geboren 1945 in Bersenbrück, 1979 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments, 1999 bis 2007 Vorsitzen- der der EVP-ED-Fraktion, 2007 bis 2009 Präsident des Europäischen Parlaments, 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2018 Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, Beauftragter für Europäische Angelegenheiten der Konrad-Adenauer-Stiftung.

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