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Die Geschichte der Vereinten Nationen

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Deklaration der Vereinten Nationen Gemeinfrei
Die Deklaration der Vereinten Nationen wurde am 1. Januar 1942 von 26 Staaten der Anti-Hitler-Koalition in Washington unterzeichnet.

Haager Friedenskonferenzen: Geburtsstunde der Idee einer internationalen Friedensorganisation

Erste Versuche zur Etablierung einer Internationalen Friedensorganisation wurden bereits auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 unternommen. Ziel war es schon damals, internationale Schiedsgerichte aufzustellen, um mögliche internationale Konflikte am Verhandlungstisch statt auf dem Schlachtfeld zu lösen. Die Bemühungen wurden letztendlich mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges zunichte gemacht.

 

Der Völkerbund: Gescheitertes Intermezzo zwischen zwei Weltkriegen

Die Idee einer Friedensorganisation wurde erst in den Pariser Friedensverhandlungen nach Ende des Krieges wieder aufgenommen, diesmal mit Erfolg: Am 10. Januar 1920 konnte die zwischenstaatliche Organisation des „Völkerbundes“ schließlich seine Arbeit aufnehmen. Bestärkt durch die Kriegserfahrung wollte man den Frieden einerseits durch internationale Abrüstung und andererseits durch eine schiedsgerichtliche Beilegung künftiger Konflikte bewahren. Nicht alle Teilnehmer der Pariser Friedenskonferenz traten in den Völkerbund ein, so waren die Vereinigten Staaten nie Mitglied. Schon in den 1930er Jahren verlor der Völkerbund jedoch wieder zunehmend an Einfluss und galt spätestens mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges als gescheitert.

 

Atlantik-Charta: Aus dem geeinten Kampf gewachsene Ideen zur Friedenssicherung nach dem Krieg

Unter dem Eindruck der verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs entwickelte der US-amerikanische Präsident, Franklin D. Roosevelt, bereits 1941 zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die am 14. August veröffentlichte „Atlantik-Charta“. Darin wurden konkrete Rahmenbedingungen für eine zukünftige internationale Politik und Maßnahmen zur Friedenssicherung festgelegt, unter anderem auch die Schaffung einer internationalen Organisation zur Friedenssicherung. Geeint in der Koalition gegen das nationalsozialistische Deutschland unterzeichneten am 1. Januar 1942 26 Alliierte Länder die „Deklaration der Vereinten Nationen“ und bekräftigten damit die in der Atlantik-Charta gesteckten Ziele. Der von Präsident Roosevelt vorgeschlagene Begriff der „Vereinten Nationen“, wurde darin erstmals erwähnt.

Im Oktober 1943 unterschrieben die Außenminister Großbritanniens, der USA, der Sowjetunion und Chinas die „Moskauer Deklaration“, in der sie mit Bezug zur „Deklaration der Vereinten Nationen“ die zügige Einrichtung einer friedens- und stabilitätsfördernden internationalen Organisation verlangten.

 

Charta der Vereinten Nationen: Unterzeichnung des Gründungsvertrags noch während des Krieges

Die letzten strittigen Punkte für die angestrebte internationale Organisation konnten von den Regierungschefs der UdSSR, der USA und Großbritanniens schließlich auf der Konferenz von Jalta ausgeräumt werden. Am 25. April 1945 begannen Delegierte aus 50 Nationen auf einer gemeinsamen Konferenz die 111 Artikel der „Charta der Vereinten Nationen“ zu formulieren, welche die Regierungschefs aller vertretenen Länder am 26. Juni unterzeichneten.

Nachdem die „Charta“ anschließend von der Mehrheit der Unterzeichnerstaaten sowie allen UN-Vetomächten ratifiziert wurde, trat sie letztendlich am 24. Oktober 1945 in Kraft.

 

Verfassung der Vereinten Nationen: Wichtigste Aufträge und Ziele im Überblick

Seitdem gilt sie als die „Verfassung“ der Vereinten Nationen. Gleich zu Beginn sind in ihrem ersten Artikel die vereinbarten Ziele festgelegt, nämlich:

  1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
  2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
  3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
  4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte am 10. Dezember 1948 in der UN-Vollversammlung durch die Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von der Vorsitzenden der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und ehemaligen First Lady, Eleanor Roosevelt (Resolution 217 A (III)). In ihr wurden erstmals verbindliche Menschenrechte unabhängig von Religion, Rasse oder Herkunft festgelegt.

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Marcel Schmidt

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Referent Europapolitik/Multilateraler Dialog

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Thomas Tödtling

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