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Seit mehreren Monaten läuft das Ratifizierungsverfahren des EU-Verfassungsvertrages in den Mitgliedsländern. Mitte Mai 2005 stimmte ihm der Bundestag zu. Ende Mai entscheiden die Franzosen darüber in einer Volksabstimmung und viele Beobachter sind skeptisch, ob der Ver-trag ihre Zustimmung finden wird. Hier wie dort herrscht einigermaßen Unklarheit darüber, was genau die EU-Verfassung neu und was sie zusätzlich regeln wird.
So wird z. B. die Gemeinschaftsebene weiter gestärkt, gleichzeitig erhält das Europäische Parlament weitere Kontrollrechte und die nationalen Parlamente werden erstmals direkt in die EU-Entscheidungen einbezogen. War bislang die Einstimmigkeit im Rat der EU-Regierungen das Standardverfahren, so wird zukünftig die qualifizierte Mehrheit als Regel eingeführt. Dies sind nur ein paar Stichpunkte in dem umfassenden Vertragswerk, mit dem wir uns an diesem Abend beschäftigen wollen, übrigens auch mit der Frage, wie es weitergehen wird, wenn die EU-Verfassung nicht in Kraft gesetzt werden kann, weil sich ein oder mehrere Mitgliedsstaaten verweigern.