Üksikpealkiri
Die Transparenz der res publica bedeutet eine Stärkung der EU-Wirtschaft
Öffentliche Stellen wie Ministerien oder Kommunen erheben bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages Daten. Dies sind Statistiken (z. B. Wirtschaftsdaten) oder unterschiedlichste Leistungsdaten (z. B. Schulinspektionsdaten oder Agrardaten), die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Nutzung dieser Informationen aus anderen Gründen als für den ursprünglichen Zweck stellt eine Weiterverwendung dar. Der Grundsatz der Verwaltungstransparenz ist ein unentbehrliches Element der Demokratie. Gleichzeitig ist die Transparenz der res publica eine Art spezieller Wirtschaftsförderung, da diese Daten die Basis vieler Prozesse darstellen und wirtschaftlich verwertbar sind.
Information, Dokumente oder einfach Open Data?
Die Bezeichnung „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ verhindert eine einheitliche Wahrnehmung. Im politischen Diskurs spricht man von Open Data. Es wäre konsequent, über eine Bestimmung von Open Data nachzudenken und eine Umbenennung der Richtlinie vorzunehmen. Offene Daten im engeren Sinne sollten die Daten abbilden, die zeigen wie unsere Gesellschaft funktioniert (Leistungs- bzw. Performanzdaten). Dies sollte in Abgrenzung zu personenbezogenen Daten geschehen. Damit kann die irreführende Verwechslung mit personenbezogenen Daten vermieden und zu Rechtssicherheit beigetragen werden. Adressaten sollten alle Einrichtungen sein, welche öffentliche Dienste erbringen. Die Generierung der Daten sollte dank öffentlicher Mittel zustande gekommen sein. Dies sollte alle unverarbeiteten Darstellungen von Handlungen, Tatsachen und Informationen umfassen (Rohdaten).
Harmonisierung als Voraussetzung zur Vollendung des Binnenmarkts
Einen EU-Binnenmarkt von „Open Government Data“ gibt es de facto nicht. Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Zugangsregelungen. Die PSI-Richtlinie verankert das Recht auf Weiterverwendung, berührt aber nicht die einzelstaatlichen Vorschriften für den Zugang zu Informationen. Welche Informationen zugänglich werden, entscheiden die Staaten selbst, sodass die Verwaltungspraxis erheblich voneinander abweicht. Die unbestimmte Datendefinition und die ungeregelten Zugangsrechte laufen den Zielen eines Binnenmarkts zuwider. Der Begriff „Öffentliche Stellen“ ist derart eingeschränkt, dass auch die Wirksamkeit der Richtlinie einschränkt ist. Jede Einrichtung, unabhängig von ihrer Rechtsform und auch die, unter deren Aufsicht die Erbringung eines Dienstes von öffentlichem Interesse erfolgt, ist darin aufzunehmen. Einzubeziehen wären demnach auch privatrechtlich organisierte Staatsunternehmen sowie Unternehmen, die z. B. aufgrund einer Konzession öffentliche Dienste erbringen.
Aktive Datenförderung oder Flickenteppich von heute
Nach Auffassung des EU-Wirtschafts- und Sozialausschusses umfasst der Zugang zu Informationen nicht nur die bloße passive (antragsbasierte) Bereitstellung von Daten, sondern auch die Pflicht, der Bürgerin und dem Bürger aktiv hochwertige Informationen in zweckmäßiger Form anzubieten. Solange diese Pflicht nicht verbindlich festgeschrieben wird, ist kein Daten-Ökosystem zu erwarten.
Datengetriebene Prozesse und faktenbasierter Journalismus
Open Data ist ein wesentliches Ausgangsmaterial für einen gemeinschaftsweiten Informationsmarkt. Jede Verkehrs-App bspw. fußt auf offenen Daten. Entscheidungen, welche auf einer empirischen Grundlage getroffen werden, ermöglichen zielgenauere Antworten zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Diese Daten stehen nicht in Rivalität, besitzen keine Exklusivität und sind nicht abnutzbar. Daher sollten sie in der Regel entgeltfrei zur Verfügung stehen. Im aktuellen Kontext gewinnt die Förderung von Transparenz eine besondere Bedeutung. Eine proaktive Datenpolitik kann sehr wohl ein effizientes Instrument gegen Fake News darstellen. Sie fördert einen auf Fakten basierenden Journalismus.
Liste hochwertiger Datensätze (High Value Datasets)
Der Richtlinienvorschlag ermächtigt die EU-Kommission „high value datasets“ zu definieren. Es ist zu begrüßen, wenn diese Kompetenz auch tatsächlich die Modalitäten der Bereitstellung umfassen wird. Noch wichtiger wenn dabei hohe Standards zu implementieren sind, wie z. B die Maschinenlesbarkeit der Daten. Das soll für Daten gelten, die ein hohes gesellschaftliches Potenzial aufweisen. Diese Daten könnten durchaus als eine EU-Datengrundinfrastruktur angesehen werden.
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