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Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Länderberichte mal anders

Inklusive Bildung in Thailand

kohta Sarita Piyawongrungruang

Inklusion weltweit – aktueller Stand aus Thailand

Im Juli 2008 hat Thailand das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) ratifiziert und ist damit Vertragsstaat geworden. Die begrenzte Umsetzung und mangelnde Einhaltung der Konvention sind jedoch nach wie vor die Ursache für zu viele Herausforderungen, die zu Ungleichheiten beim Zugang und einem Gefühl der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führen.

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Was sagt die Statistik dazu?

In Thailand wurden Ende 2021 2.108.539 Menschen mit Behinderungen registriert – das sind 3,19% der Gesamtbevölkerung (Büro der Registrierungsverwaltung in der Abteilung der Provinzverwaltung). Nur 1.636.793 oder 77,63 % der registrierten Menschen mit Behinderungen haben eine Ausbildung erhalten. Davon haben nur 1,66% eine Hochschulausbildung erworben, aber zumindest 81,43% eine Grundschulausbildung. Aus den Statistiken ging ebenfalls hervor, dass 852.033 Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter (15-59 Jahre) waren. Doch nur 314.127 (oder 36,87 %) von ihnen sind erwerbstätig. 53,26 % arbeiten in der Landwirtschaft, 22,75 % als Selbstständige, 5,70 % als Angestellte oder 1,16% als Beamte in staatlichen Unternehmen. Daher kann man vermuten, dass mehr als die Hälfte von ihnen ungelernte Arbeitskräfte in nicht registrierten Arbeitssektoren sind. Die oben genannten Zahlen deuten also auf einige Zusammenhänge zwischen dem Bildungsniveau und dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen hin. Dieser Bericht befasst sich mit den Hindernissen und Belastungen dieser Gruppe im Bildungssystem, bei staatlichen Unterstützungen und in der Politik.

 

Politiken in die Praxis umsetzen?

Seit 2002 hat die thailändische Regierung das Schulpflichtgesetz „Compulsory Education Act BE 2545“ verkündet, das sicherstellt, dass alle thailändischen Kinder im Alter von 7 bis 16 Jahren eine Grundschulausbildung (Primarstufe bis Sekundarstufe I) erhalten müssen. Dienststellen des Bildungsministeriums, die lokalen Verwaltungen und die Bildungseinrichtungen müssen Kindern mit besonderen Bedürfnissen die gleichen Chancen bei der Erfüllung der Schulpflicht ermöglichen, wie Kindern ohne diese Bedürfnisse. Die Institutionen müssen auch entsprechend ihrer Bedürfnisse Unterkünfte, Materialien, Dienstleistungen und Unterstützung bereitstellen.

Im Jahr 2007 erließ die Regierung das Gesetz ,,Persons with Disabilities Empowerment Act BE 2550‘‘ zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz stellt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung sowohl in formalen als auch in nicht-formalen Formen sicher. Dennoch ist die Bildung für Menschen mit Behinderungen immer noch darauf beschränkt, dass diese in einer speziellen Bildungseinrichtung oder einer allgemeinen Bildungseinrichtung zu erfolgen. Im Jahr 2008 wurde das Gesetz ,,Education for Persons with Disabilities Act BE 2551“ verabschiedet. In diesem Gesetz sind drei wichtige Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich eindeutig festgelegt:

 

Hindernisse, die Schüler mit Behinderungen vom Bildungssystem fernhalten

Nach Ansicht von Forschern und Fachleuten lassen sich die größten Hindernisse für Menschen mit Behinderungen im thailändischen Bildungssystem in zwei Kategorien einteilen: externe und interne Faktoren. Dr. Poranee Phuprasert ist die ehemalige Direktorin der Thai Health Promotion Foundation und Initiatorin des Projekts "Where Disabled Children Should Study?". Interne Faktoren sind für sie die größten Hindernisse, die Kinder mit Behinderungen vom Schulbesuch abhalten. Zu den internen Faktoren gehören die Bereitschaft, das Vertrauen und das persönliche Potenzial der Kinder und ihrer Familien.

Aus Studien geht hervor, dass Kinder mit Behinderungen bereits in den ersten Schulwochen von Mitschülern und der Schulgemeinschaft verbal, sozial und physisch gemobbt werden. Das führt meist zu dem Aufbau einer "inneren Mauer", die sie von der Außenwelt mental schützt. Auch wenn einige Familien ihre Kinder moralisch unterstützen und sie ermutigen, weiter zur Schule zu gehen, ist dies keine Garantie dafür, dass ihnen solche Vorfälle nie wieder passieren oder sie eine noch schmerzhaftere Erfahrung machen. Andererseits halten manche demotivierte Familien ihre Kinder von der Gesellschaft fern, um eine soziale Beurteilung oder Fragen zu der Behinderung zu vermeiden. Außerdem sind die öffentlichen Verkehrsmittel sowie die Straßen und Bürgersteige in Thailands Hauptstadt sowie in den ländlichen Regionen nicht behindertengerecht. Die Straßen und Bürgersteige sind uneben und stellen daher eine Herausforderung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität dar. Die meisten öffentlichen Busse sind für Rollstuhlfahrer unzugänglich, so dass Menschen mit Behinderungen gezwungen sind, sich auf Taxis zu verlassen. Es bedarf also nicht nur der Unterstützung durch die Familien, sondern auch der finanziellen Mittel der einzelnen Familien, um sich um eine Person mit Behinderung zu kümmern.

Neben den internen Faktoren sahen die Forscher auch drei wesentliche externe Faktoren. Der erste externe Faktor besteht darin, dass an „inklusiven Pilotschulen“ die Einrichtung sowie die Ausbildungsprogramme für das Personal unzureichend sind. Obwohl Thailand das Thema „inklusive Bildung“ in seinem Nationalen Bildungsgesetz von 1999 und dem Änderungsgesetz von 2002 (National Education Act BE 2542 and the Amendment Act BE 2545) aufgegriffen und etwa 400 Schulen als "integrative Pilotschulen" nach dem SEAT-Modell (Schüler, Umgebung, Aktivitäten und Hilfsmittel) eingerichtet hatte, wurde festgestellt, dass die berufliche Ausbildung inadäquat war. Die Schulen benötigten darüber hinaus, umfangreiches professionelles Training, technische Unterstützung, Überwachung, Materialien, die Einbeziehung verschiedener Fachleute und vieles mehr, um eine erfolgreiche inklusive Bildung von Schülern mit Behinderungen zu gewährleisten. Darüber hinaus bleiben Kinder mit besonderen Bedürfnissen in ländlichen Gebieten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und der Entfernung zu den Einrichtungen in den städtischen Zentren meist zu Hause. Auch sind die schulischen Einrichtungen, die für die Bildung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen notwendig sind, nicht ausreichend. Zweitens fehlt es an einer Finanzierungsstruktur.

Forscher haben herausgefunden, dass die finanzielle Unterstützung für die Bildung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen etwa 2,5 bis 5 Mal höher ist, als die für Menschen ohne diese Bedürfnisse. Außerdem sind die finanziellen Mittel für diese Bildung nicht stabil, obwohl sie von verschiedenen staatlichen Stellen oder Stiftungen stammen. Darüber hinaus sieht die Regierung die Bereitstellung von Sonderpädagogik für inklusive Klassenzimmer als nicht investitionswürdig an: hohe Kosten bei geringer Rendite. Daher muss eine bessere Finanzierungsstruktur geschaffen werden. Und nicht zuletzt fehlt es nach wie vor an den entsprechenden Rechtsvorschriften. Trotz verschiedener Gesetze, die die Grundsätze der Bildung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sicherstellen, gelingt es Thailand immer noch nicht, diese Strategien in der Praxis umzusetzen. Der Grund dafür ist simpel: Für die Regierung ist dieses Thema einfach keine Priorität. Forschungen haben ergeben, dass thailändische Behörden zwar Maßnahmen ergreifen, diese aber eher nutzen um die Strukturen der Bildungsorganisationen zu reformieren und nicht die Schulen an sich zu verbessern.

 

Politiken in die Praxis umsetzen?

Seit 2002 hat die thailändische Regierung das Schulpflichtgesetz „Compulsory Education Act BE 2545“ verkündet, das sicherstellt, dass alle thailändischen Kinder im Alter von 7 bis 16 Jahren eine Grundschulausbildung (Primarstufe bis Sekundarstufe I) erhalten müssen. Dienststellen des Bildungsministeriums, die lokalen Verwaltungen und die Bildungseinrichtungen müssen Kindern mit besonderen Bedürfnissen die gleichen Chancen bei der Erfüllung der Schulpflicht ermöglichen, wie Kindern ohne diese Bedürfnisse. Die Institutionen müssen auch entsprechend ihrer Bedürfnisse Unterkünfte, Materialien, Dienstleistungen und Unterstützung bereitstellen. Im Jahr 2007 erließ die Regierung das Gesetz ,,Persons with Disabilities Empowerment Act BE 2550‘‘ zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz stellt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung sowohl in formalen als auch in nicht-formalen Formen sicher. Dennoch ist die Bildung für Menschen mit Behinderungen immer noch darauf beschränkt, dass diese in einer speziellen Bildungseinrichtung oder einer allgemeinen Bildungseinrichtung zu erfolgen. Im Jahr 2008 wurde das Gesetz ,,Education for Persons with Disabilities Act BE 2551“ verabschiedet. In diesem Gesetz sind drei wichtige Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich eindeutig festgelegt:

  • das Recht auf kostenlose Bildung von Geburt an oder bei Entdeckung der Behinderung bis zum Lebensende, sowie auf den Erhalt von Technologie, Einrichtungen, Medien, Dienstleistungen und andere pädagogische Unterstützung;
  • die Wahl des Bildungsangebots, der Bildungseinrichtung, des Bildungssystems und des Bildungsstils unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, des Interesses, der Begabung und der besonderen Bedürfnisse der betreffenden Person;
  • eine dem Standard entsprechende und qualitätsgesicherte Bildung zu erhalten, einschließlich eines Bildungskurses und einer Bildungsprüfung, die angemessen sind und mit den besonderen Anforderungen jeder einzelnen Person mit jeder Art von Behinderung in Einklang stehen.

Das Gesetz wurde als bedeutender Fortschritt angesehen, da es zum ersten Mal das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die Wahl von Bildungseinrichtungen oder -systemen erwähnte und es ihnen ermöglichte, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Allerdings enthielt das Gesetz wiederum keine Aussage zur Unterstützung der Bildung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in regulären Einrichtungen. Zuletzt hat die thailändische Regierung 2017 den National Education Plan 2017-2036 verabschiedet, in dem fünf wichtige Ziele festgelegt sind. Das Konzept der inklusiven Bildung wurde ebenfalls in den Plan aufgenommen. Schüler mit Behinderungen sollen das Recht haben – sofern sie dazu in der Lage sind – gemeinsam mit regulären Schülern unterrichtet zu werden. Das heißt, dass die Regierung nicht verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Schüler mit Behinderungen in Regelschulen gehen können. Die Forscher stellten zudem fest, dass der Nationale Plan trotz der Annahme des Konzepts der inklusiven Bildung nicht rechtsverbindlich ist.

Was den Zugang zur Bildung betrifft, so haben Kinder mit Behinderungen nach dem Schulpflichtgesetz BE 2545 das Recht, in Schulen eingeschrieben zu werden. In einer Studie mit 34 Schulen im Nordosten Thailands ging hervor, dass am häufigsten eine integrative Bildung und nicht eine inklusive Bildung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen angeboten wurde. Viele öffentliche Universitäten bieten jedes Jahr spezielle Zulassungsquoten für Studierende mit Behinderungen an. Aber die verfügbaren Studienfächer, die Zahl der zuzulassenden Studierenden und die spezifischen Arten von Behinderungen sind begrenzt. Daher ist der Prozentsatz von Menschen mit Behinderungen in der Hochschulbildung niedrig. Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben in einer Umfrage angegeben, dass diese Beschränkungen sie daran hindern, ihre Träume zu verwirklichen. Viele von ihnen können nicht ihren präferierten Studiengang wählen, weil dieser nicht für sie verfügbar ist. Obwohl Universitäten das Angebot für Studierende mit Behinderungen immer weiter vergrößern, bleibt vieles ineffizient. Selbst wenn ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen es schafft, an einer Universität angenommen zu werden, so ist dieser im Universitätsleben mit vielen Problemen konfrontiert – z. B. bei der Nutzung von Einrichtungen oder studentischen Vergünstigungen sowie bei dem Zugang zu Bibliotheken, Gebäuden oder Toiletten und universitätsinterner Verkehrsmittel.

Jede Universität, die Gelder für die Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen erhält, muss sich fragen, ob diese Mittel für inklusive Bildung und Chancengleichheit oder für die Umsetzung von Vorschriften der Regierung eingesetzt werden, um das eigene soziale Image aufzupolieren. In Thailand gibt es nur wenige Universitäten, die behinderten Studierenden einen Behindertenhilfsdienst (Disability Support Services, DSS) zur Verfügung stellen, wie z. B. die Thammasat University in Bangkok und die Chiang Mai-University. Das Personal dieser Universitäten hilft Studierenden, sich u.a. auf das Studium und das Universitätsleben vorzubereiten oder sich mit speziellen Geräten und den Gehwegen auf dem Campus vertraut zu machen. In einer Umfrage haben Studenten mit Behinderungen angegeben, dass sie, trotz der alltäglichen Probleme, lieber in einem normalen Umfeld zusammen mit Studenten ohne Behinderungen studieren, als in einer Sonderschule untergebracht zu werden – ausgeschlossen von der Gesellschaft.

 

Staatliche Programme und finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Obwohl die Regierung behinderte Menschen eine finanzielle Unterstützung von 800-1.000 THB (ca. 27-28 EUR) pro Monat gewährt und eine Regelung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Verhältnis 1:100 vorschreibt, ist dies unzureichend. Viele Arbeitgeber ziehen es vor, Geld in Fonds zur Förderung von Menschen mit Behinderungen einzuzahlen, als Menschen mit Behinderungen einzustellen. Laut einem Interview mit Saranpat Anumatrajakit, der Direktorin des Departments of Empowerment of Person with Disabilities, möchte sie und ihre Abteilung Menschen mit Behinderungen ermutigen, so viel wie möglich zu arbeiten, da dies sowohl eine Einkommensquelle als auch Teil der menschlichen Würde ist. Nur so können Menschen mit besonderen Bedürfnisse unabhängig von normalen Menschen leben. Die Eintragung als Person mit Behinderungen ermöglicht behinderten Menschen den Zugang zu staatlicher finanzieller Unterstützung, staatlichen Darlehen, Rechtsbeistand, das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf Bildung, das Recht auf medizinische Behandlung sowie Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel.

Das Thailand Development Research Institute (TDRI) stellte jedoch fest, dass eine Person nur für diese Registrierung in Frage kommt, wenn sie in eine von sieben Kategorien von Behinderungen fällt: Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, geistige Behinderungen, spezifische Lernstörungen, Autismus, psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensstörungen. Für Menschen mit Behinderungen ist es jedoch sehr schwierig, alle Kriterien zu erfüllen, um für die Registrierung in Frage zu kommen. Daher ist diese Kategorisierung problematisch, entspricht nicht den internationalen Standards und schließt folglich eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen aus. Die Zahl der registrierten Menschen mit Behinderungen kann daher nicht die Gesamtsituation widerspiegeln und impliziert darüber hinaus, dass es eine bestimmte Anzahl nicht registrierter Menschen mit Behinderungen im Land gibt, die keinen Zugang zu den staatlichen Programmen für Menschen mit Behinderungen haben. Infolgedessen gibt es für die Regierung noch viele weitere Aufgaben zu erfüllen, um eine integrative Gesellschaft zu erreichen. Ein erster Meilenstein könnte die Umsetzung der inklusiven Bildung sein, bei der die Regierung zum Beispiel politische und einstellungsbedingte Barrieren abbauen muss, indem sie mehr politische Maßnahmen in die Praxis umsetzt und den gesellschaftlichen Diskurs über Menschen mit Behinderungen verbessert. Letzteres kann nur erfolgen, wenn Wissen aufgebaut und die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert wird und wenn Menschen mit Behinderungen als normale Menschen verstanden und respektiert werden.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung arbeitet in Thailand seit den 1980er Jahren aktiv mit Kooperationspartnern aus dem staatlichen Sektor, der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen und den Medien in den Bereichen Demokratieförderung und soziale Gerechtigkeit zusammen. Im Jahr 2022 arbeitete die Konrad-Adenauer-Stiftung mit 17 lokalen Partnern zusammen, um soziale Projekte und Aktivitäten durchzuführen. Alle Menschen sind herzlich eingeladen an all unseren Projekten und Aktivitäten wie öffentlichen Foren, Seminaren oder Fotoausstellungen teilzunehmen – unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung oder politischer Einstellung. Einige Partner stellen gelegentlich Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen zur Verfügung. Die Konrad-Adenauer-Stiftung Thailand ermutigt ihre Partner, in den nächsten Jahren integrative Veranstaltungen zu organisieren, die in barrierefreien Veranstaltungsorten stattfinden und/ oder sich mit der Thematik befassen.

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Dr. Céline-Agathe Caro

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Leiterin des Auslandsbüros Thailand

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