Die Debatte um die Einführung eines europäischen Rahmens für angemessene Mindestlöhne ist differenziert zu betrachten. Einerseits liefert die europäische Mindestlohn-Richtlinie einen denkbaren Rahmen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die soziale Säule in der Europäischen Union zu stärken. Andererseits ist die implizite Festlegung einer angemessenen Mindestlohnhöhe problematisch.
Die Europäische Kommission hatte am 28. Oktober 2020 einen Richtlinien-Vorschlag für angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union vorgelegt, mit dem Ziel, den Zugang zum Mindestlohnschutz durch höhere tarifvertragliche Abdeckung auszubauen und sicherzustellen, dass die nationalen Mindestlöhne einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten. Durch die Definition einer „angemessenen“ Mindestlohnhöhe droht die Kommission aber, ihre Kompetenzen zu weit auszulegen. Zudem ist dieses Instrument nicht für die Erreichung der übergeordneten Ziele – insbesondere der Armutsbekämpfung – geeignet.
Daher sollte die Richtlinie der Europäischen Kommission eher die Stärkung der Tarifbindung fokussieren und mehr Raum geben für nationale, regionale und sektorale Abweichungen. Für die Armutsbekämpfung ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Langzeitarbeitslosigkeit verhindern und auf die Befähigung von Erwerbstätigen (bspw. durch Aus- und Weiterbildung) setzen.
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À propos de cette série
Cette série informe de manière concentrée sur les positions importantes de la Fondation Konrad-Adenauer sur les questions d'actualité. Les différents numéros présentent les principales conclusions et recommandations, offrent de brèves analyses, expliquent les projets futurs de la Fondation et désignent les personnes de contact du KAS.