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Dr. Pavel Usvatov

Leiter des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa

Dr. Pavel Usvatov ist Volljurist mit Schwerpunkten im deutschen und internationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht. Besondere regionale Expertise hat er im Hinblick auf den postsowjetischen Raum sowie Lateinamerika (Ecuador). 

Dr. Usvatov ist seit Mai 2020 für die KAS tätig. Zuvor war er freiberuflich als Berater und Dozent in Hamburg und als Wissenschaftler (postdoc) an der Helmut-Schmidt-Universität beschäftigt. Zwischen 2013 und Ende 2016 war Dr. Usvatov als Fachexperte und Berater für die GIZ in einem Rechtsstaatsprojekt im Südkaukasus in Baku ansässig. Seine berufliche Laufbahn begann er 2010 als Wirtschaftsjurist in Hamburg. 

Herr Usvatov studierte Rechtswissenschaften und Osteuropastudien in Hamburg und Bilbao. Nach dem Staatsexamen und Diplom absolvierte er als Stipendiat der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law das Graduiertenstudium der Law School. Seine rechtsvergleichende Dissertation über die staatliche Finanzkontrolle wurde mit dem Dissertationspreis der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung ausgezeichnet. Während des Referendariats am OLG Hamburg machte er Stationen u.a. bei der Deutschen Botschaft in Quito sowie dem Rechnungshof und der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Russisch, Englisch und Spanisch, außerdem spricht er Französisch

Kontakt

pavel.usvatov@kas.de +40 21 302 02 63 +40 21 323 31 27

Odjel

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Publikacije

IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Rechtsstaatlichkeit in Südosteuropa: Schlaglichter 2024

Ein Rückblick auf die Entwicklungen in Südosteuropa im vergangenen Jahr

In Südosteuropa haben im vergangenen Jahr einige Länder Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit gemacht, andere erlebten allerdings auch Rückschritte, was die vielfältigen Herausforderungen in der Region verdeutlicht. Zutreffend zeigt unter anderem der neueste Rule of Law Index des World Justice Project (WJP) ein gemischtes Bild: Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro zeichnen sich mit verbesserten Werten aus, insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption. Auch Nordmazedonien verzeichnete einen Anstieg seines Gesamtwertes, was auf positive Entwicklungen in verschiedenen Bereichen hindeutet. Kroatien und Serbien hingegen mussten einen Rückgang ihrer Rechtsstaatlichkeitswerte hinnehmen, was insbesondere auf der Einschränkung von Grundrechten und der stockenden Korruptionsbekämpfung beruht. Auf ihrem Weg in die Europäische Union (EU) zeigten die Kandidatenländer ein Engagement zur Angleichung an EU-Standards, allerdings behinderten anhaltende Probleme in der Justiz, schwieriger Kampf gegen Korruption und politische Instabilität die Entwicklung. In den drei südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten stellten sich ähnliche Herausforderungen. Die politische Polarisierung, die Unabhängigkeit und Effektivität der Justiz sowie die Eingriffe in die Medien- und Pressefreiheit bleiben in allen südosteuropäischen Ländern eine Herausforderung.

KAS-RSPSOE

KAS-Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa in der Endrunde der World Justice Challenge in Chicago

Internationale Anerkennung für das Projekt "Leaders for Justice"

Am 1. August präsentierten Doru Toma und Dr. Pavel Usvatov das Projekt "Leaders for Justice" bei der World Justice Challenge in Chicago. Das World Justice Project hat 30 der innovativsten und wirkungsvollsten Projekte aus insgesamt 424 Bewerbungen aus 109 Ländern ausgewählt. "Leaders for Justice" ist einer der sieben Finalisten in der Kategorie "Youth Engagement".

Adobe Stock / Shutter2U / Generiert mit KI

IBAR: Der Zwischenbericht zur Rechtsstaatlichkeit im EU-Beitrittsprozess

Zur Rolle und Aussagekraft des IBAR als Wegmarke der europäischen Integration für Montenegro und andere südosteuropäische Staaten

Am 25. Juni 2024 bescheinigte die EU-Kommission Montenegro als erstem Land des Westlichen Balkans, die Hürde des IBAR genommen zu haben. Der „Interim Benchmark Assessment Report“, ein Zwischenbericht über die Rechtsstaatlichkeit, dient als Maßstab für den Fortschritt eines EU-Beitrittskandidaten in diesem Bereich. Ein positiver IBAR ist eine Bestätigung der erfolgreichen Schritte im Rahmen der Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) des Beitrittsverfahrens und ist wegweisend für den weiteren Reformweg. Die Entscheidung wurde in Montenegro als ein positives Signal aus Brüssel und generell als ein Zeichen für die wachsende Bereitschaft der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, aufgenommen. Einige Experten äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der im Berichtsverfahren angelegten Maßstäbe und mahnten weitere Reformen an. Doch was bedeutet der IBAR für den weiteren Weg eines Landes in die EU? Im Folgenden geht es um seine Relevanz im EU-Beitrittsprozess der Kandidatenländer Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien sowie Montenegro.

Robin Utrecht, picture alliance

Rechtsstaatsförderung in der Praxis

Beispiele vom Westlichen Balkan

Rechtsstaatlichkeit ist für eine funktionierende Demokratie elementar. Ihre Förderung ist daher ein wichtiger Bestandteil deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Wie aber funktion­ieren Projekte im juristischen Bereich konkret? Welche Heraus­forderungen gibt es? Und was lässt sich über die Wirksamkeit der Rechtsstaatsarbeit sagen? Ein Blick auf Beispielprojekte im Westlichen Balkan.

UN-Gericht zur Rolle Serbiens bei Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina

Abschluss der rechtlichen Aufarbeitung und mögliche Konsequenzen

Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (IRMCT1) in Den Haag hat am 31. Mai 2023 die letzte Entscheidung im Zusammenhang mit jugoslawischen Kriegsverbrechen gefällt. Das Urteil ist aus zwei Gründen von Bedeutung: Erstens stellt das Gericht in diesem Urteil fest, dass Serbien entgegen der jahrelangen Leugnung durch offizielle Stellen in die Verbrechen während des Jugoslawienkriegs in Bosnien unmittelbar involviert war. Zweitens markiert dieses Urteil das Ende der Gerichtsverfahren vor internationalen Strafgerichten, die sich mit Kriegsverbrechen und der Frage der Verantwortung für Kriegsverbrechen auf dem Boden des ehemaligen Jugoslawiens befassen. Damit eröffnet es den Opfern potenzielle Klagemöglichkeiten wegen Wiedergutmachung.

Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa

Rechtsstaatsentwicklungen im Überblick: Turbulentes Wahljahr in Bosnien und Herzegowina

Rettungsversuche des gestörten Rechtssystems und wesentliche Entscheidungen des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt

Bosnien und Herzegowina (BiH) durchlebt seit Mitte 2021 eine tiefe verfassungsrechtliche und politische Krise. Nachdem 2021 mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH (VerfG BiH) und eine wichtige Entscheidung des Hohen Repräsentanten für BiH (HR BiH) zur Frage des Staatseigentums und der Kompetenzen des Staates BiH ergangen waren, hat es auf der gesamtstaatlichen Ebene keine nennenswerte gesetzgeberische Aktivität gegeben. Damit sind das Parlament und die Regierung von BiH ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen und haben faktisch weiter an Bedeutung verloren. Die Schwächung des Zentralstaates nützt indessen den Sezessionisten in BiH, die den Staat zunehmend destabilisieren. Das VerfG BiH und der HR mussten im Jahr 2022 mehrere bedeutende Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen und die unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen am 2. Oktober 2022 erfolgreich abgehaltenen Wahlen lassen hoffen, dass die Organe des Gesamtstaates gefestigt werden. Die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten am 15.12.2022 könnte zudem zum Momentum für eine dringend notwendige Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in BiH werden.

Dado Ruvic, Reuters

Der blockierte Staat

Bosnien und Herzegowina zwischen EU-Perspektive und politisch verursachter Lähmung

Seine Verfassung wurde Bosnien und Herzegowina 1995 ganz wesentlich von außen gegeben: Als Bestandteil des Friedens­abkommens von Dayton sollte sie durch eine an ethnischen Trennlinien orientierte Machtteilung in erster Linie den Frieden wahren – auf Kosten der Effizienz. Der Staat funktioniert, soweit seine politischen Eliten es wollen. Die vergangenen Jahre und Monate aber waren gekennzeichnet von Blockade und zunehmenden ethnonationalen Egoismen.

reuters/Kai Pfaffenbach

Mit dem Smartphone gegen Viren

Verfassungsrechtliche Betrachtung der Corona-Apps in fünf Regionen der Welt

Mithilfe der Corona-App sollen Covid-19-Infektionswege nachvollziehbar werden. Länder auf der ganzen Welt haben diese Apps eingeführt. Wir schauen nach Südosteuropa, Asien, Lateinamerika, Nahost sowie Nordafrika und nach Subsahara-Afrika. Wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort? Wie steht es um die praktische Umsetzung? Welche Probleme sind aufgetreten?

reuters/Kai Pfaffenbach

Datenschutz „by design“

Eine Zwischenbilanz zur deutschen Corona-Warn-App

Mithilfe der Corona-App sollen Covid-19-Infektionswege nachvollziehbar werden. Länder auf der ganzen Welt haben diese Apps eingeführt. Wir schauen nach Südosteuropa, Asien, Lateinamerika, Nahost sowie Nordafrika und nach Subsahara-Afrika. Wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort? Wie steht es um die praktische Umsetzung? Welche Probleme sind aufgetreten?

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