Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt in ihrem Bericht eine umfassende Neukonzeption des § 218 StGB und spricht sich für ein dreistufiges Modell aus.
Die Befürworterinnen und Befürworter einer Liberalisierung der aktuellen Rechtslage fordern die Abschaffung der verpflichtenden Beratung im Schwangerschaftskonflikt, da sie diese als Einschränkung der Selbstbestimmung der Frau sehen.
Die Pflichtberatung bietet jedoch einen geschützten Raum und somit auch Unterstützung und Begleitung bei dieser schwierigen Entscheidung. Sie erreicht insbesondere Frauen, die innerhalb ihres sozialen Umfeldes häufig unter Druck geraten und ohne eine Verpflichtung nicht freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen würden.
Die aktuelle Regelung stellt sicher, dass die ethischen, rechtlichen und psychosozialen Dimensionen eines Schwangerschaftsabbruchs berücksichtigt werden.
Die geltende Gesetzgebung, basierend auf den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993, schützt sowohl das Recht der Frau auf Selbstbestimmung als auch das Recht des ungeborenen Lebens. Diese Kompromisslösung hat sich bewährt und ist ein Ausdruck der demokratischen Werte.