Wie geht es weiter, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, im Februar 2020 für nichtig erklärte? Lesen Sie dazu Beiträge, die das schwierige Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten.
Politik und Gesellschaft stehen vor der schwierigen Aufgabe, neue Wege zu finden, mit Sterbewünschen und Suizidbeihilfe umzugehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) im Februar 2020 für nichtig erklärt hatte. Die Vorschrift verbot seit 2015 unter Strafandrohung die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Schwerkranke, sterbewillige Menschen hatten dagegen geklagt – mit Erfolg.
Die Richter argumentieren, dass Paragraf 217 StGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze. Dies umfasse die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Zugleich müsse der Gesetzgeber aber auch Gefahren für die Autonomie und das Leben entgegentreten.
Patricia Ehret
Kirchen und Religionsgemeinschaften