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Parlamentarischer Rat

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Konrad Adenauer (1876-1967), Präsident des Parlamentarischen Rates 1948/49, stellte als erster Bundeskanzler ab 1949 die entscheidenden Weichen für die Geschichte der Bundesrepublik

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Am 23. Mai 1949, dem Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes, erklang im Bonner Museum Koenig das Lied „Ich hab mich ergeben mit Herz und mit Hand“. Die unsichere Stimme, mit der manch Abgeordnete oder Abgeordneter des Parlamentarischen Rates das Lied anstimmte, spiegelte ein wenig von der Ungewissheit wider, die fast alle Beteiligten beim Gedanken an die folgenden Jahre erfasst haben mochte.

Während der Beratungen zur Schaffung des Grundgesetzes – der Parlamentarische Rat trat am 1. September 1948 zusammen und verabschiedete am 8. Mai 1949 das Grundgesetz – versuchte die Sowjetunion, durch die Berliner Blockade (24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949) die westlichen Alliierten aus Berlin herauszudrängen und die ehemalige Reichshauptstadt in ihren Machtbereich einzugliedern. Diese unverhüllte Bedrohung stärkte den antitotalitären Grundkonsens im Parlamentarischen Rat. Bei der deutschen Bevölkerung wurde die Berliner Luftbrücke zum Symbol der erfolgreichen gemeinsamen Abwehr einer kommunistischen Bedrohung und verbesserte die Beziehungen zu den westlichen Besatzungsmächten.

 

Christdemokratische Weichenstellungen
  • Konrad Adenauer gehört als Präsident des Parlamentarischen Rats zu den wichtigsten Vätern des Grundgesetzes
  • Schaffung einer bürgerlich-liberale Verfassung mit deutlichem metaphysischem Bezug
  • Einleitung der Wirtschaftsreformen unter der Leitung von Ludwig Erhard
 

Die Verfassungsväter und -mütter waren sich der Defizite der Weimarer Verfassung und der Verbrechen des Nationalsozialismus deutlich bewusst und fühlten sich als Sachwalter der Deutschen, die in der SBZ keine demokratische Vertretung hatten. Überparteilich bestand – von den Kommunisten abgesehen – Konsens, eine freiheitliche, parlamentarische Demokratie aufzubauen.

In seinen Bestimmungen ist das Grundgesetz durchweg eine Verfassung mit Kompromisscharakter, bei der sich weder das christlich-liberale Lager noch die damals durchaus noch in der Wirtschaftspolitik planwirtschaftlich-sozialistisch argumentierende SPD völlig durchgesetzt hat. Das Eigentum wird geschützt, Enteignungen sind aber prinzipiell gegen Entschädigungen möglich, und eine Sozialbindung wird festgeschrieben. Im Ganzen wird man sicherlich festhalten können, dass besonders die Union in vielen Punkten ihren Vorstellungen nahegekommen ist. Mitverantwortlich dafür war zum einen die Übereinstimmung mit den anderen demokratischen Parteien in etlichen Politikfeldern, aber auch die Fehleinschätzung der SPD, die im Grundgesetz nur ein kurzfristiges Provisorium sah. Das Grundgesetz ist deshalb im Kern eine bürgerlich-liberale Verfassung mit deutlichem metaphysischem Bezug, aber auch ausgeprägten Sozialstaatscharakter. Gerade dieser Kompromisscharakter ist aber wohl eine wesentliche Vorraussetzung für seinen Erfolg gewesen.

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