IBAR: Der Zwischenbericht zur Rechtsstaatlichkeit im EU-Beitrittsprozess
Zur Rolle und Aussagekraft des IBAR als Wegmarke der europäischen Integration für Montenegro und andere südosteuropäische Staaten
Am 25. Juni 2024 bescheinigte die EU-Kommission Montenegro als erstem Land des Westlichen Balkans, die Hürde des IBAR genommen zu haben. Der „Interim Benchmark Assessment Report“, ein Zwischenbericht über die Rechtsstaatlichkeit, dient als Maßstab für den Fortschritt eines EU-Beitrittskandidaten in diesem Bereich. Ein positiver IBAR ist eine Bestätigung der erfolgreichen Schritte im Rahmen der Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) des Beitrittsverfahrens und ist wegweisend für den weiteren Reformweg. Die Entscheidung wurde in Montenegro als ein positives Signal aus Brüssel und generell als ein Zeichen für die wachsende Bereitschaft der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, aufgenommen. Einige Experten äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der im Berichtsverfahren angelegten Maßstäbe und mahnten weitere Reformen an. Doch was bedeutet der IBAR für den weiteren Weg eines Landes in die EU? Im Folgenden geht es um seine Relevanz im EU-Beitrittsprozess der Kandidatenländer Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien sowie Montenegro.