자산 발행인
Erklärung zur Barrierefreiheit
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kas.de veröffentlichte Website der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durch einen externen Anbieter durchgeführten Bewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus diesen Gründen noch nicht barrierefrei:
- Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte (1.1.1)
- Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar (1.3.1)
- Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben (1.3.2)
- Farbe ist nicht einziger Informationsträger (1.4.1)
- Tastaturbedienbarkeit ist gegeben (2.1.1)
- Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen (2.4.3)
- Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden (2.5.2)
- Label enthält sichtbare Beschriftung (2.5.3)
- Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden (3.3.1)
- Label enthalten Eingabehinweise (3.3.2)
- Syntaxspezifikationen sind erfüllt (4.1.1)
- Name, Rolle und Wert sind identifizierbar (4.1.2)
- Feedback-Mechanismus ist vorhanden (A.2)
- Gebärdensprache-Video ist vorhanden (A.4)
Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.05.2024 erstellt und zuletzt am 05.06.2024 aktualisiert.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie bitte den Kontakt.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.