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Erfüllungsaufwand unter der Lupe

Bericht von der Fachtagung Bürokratieabbau

Sind alle Möglichkeiten des Bürokratieabbaus in Deutschland ausgeschöpft? Mit dieser Frage haben sich Politiker, Wirtschaftsvertreter und Experten auf einer Fachtagung der Konrad-Adenauer-Stiftung beschäftigt. Und fanden dabei durchaus noch einige Bereiche und Fallbeispiele, die weitere Anstrengungen im Bürokratieabbau nahelegen.

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Zunächst aber blickten Eckart von Klaeden MdB, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, und Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) in ihren Impuls-Vorträgen auf die bisherigen Leistungen beim Bürokratieabbau zurück. Mit einem Abbau von 22,6 Prozent bei den Informationspflichten habe man das Ziel von 25 Prozent beinahe erreicht, sagte v. Klaeden. Dr. Ludewig verwies auf 1.400 Regelungen, die der NKR in den vergangenen fünf Jahren geprüft hat. Durch den daraus resultierenden Abbau von Informationspflichten habe man eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro erreicht.

Von Klaeden benannte allerdings auch die Probleme, die weiteren Bürokratieabbau erschweren: „Immer mehr Staatssekretäre glauben, die Grenzen des Abbaus seien erreicht.“ Zudem entstünden immer mehr Vorschriften auf europäischer Ebene, wobei auch dort die Folgekosten für den Bürokratieaufwand geprüft werden. Von Klaeden sprach sich gegen Überregulierung aus, die den Bürger teilweise unmündig mache. „Nach der Reduzierung der Informationspflichten müssen wir uns nun verstärkt um die Frage kümmern, wie wir den Erfüllungsaufwand verringern“, sagte er. Wichtigstes konkretes Projekt sei die schnelle Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur.

Dr. Ludewig gab in seinem Referat einen genaueren Einblick, wie der NKR den Erfüllungsaufwand durch eine Erweiterung des Ex-Ante-Verfahrens prüfen wird. Dadurch soll vorab abgeschätzt werden, wie viel Bürokratie ein neues Gesetz nach sich zieht. „Dieses Verfahren beinhaltet auch, dass wir über Alternativen nachdenken – das wird bei dringenden Gesetzgebungsverfahren zu selten getan.“ Mit einer verlässlichen Methodik zur Einschätzung des Erfüllungsaufwandes trete Deutschland an die Spitze der Entwicklung in Europa, um die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern, so Ludewig.

Die abschließende Podiumsdiskussion bereicherte die Tagung um einige Anschauungsbeispiele aus der Praxis. Besonders eindrücklich war der Bericht des Unternehmers Karsten Schulze, stellvertretender Vorsitzender des DIHK-Mittelstandsausschuss: Nachdem er aufgrund der neuen EU-Richtlinie sein ganzes Unternehmen mit Spar-Lampen ausgestattet hat, muss er nun besondere Gefahrstoffschulungen für seine Belegschaft durchführen – die Lampen haben einen erhöhten Quecksilber-Anteil.

Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit kritisierte die eilige Umsetzung von Gesetzen, die durch die Vorgaben der Politik möglich sind. Jüngstes Beispiel seien die neuen Gesetze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Noch während die Gesetzesberatungen im Parlament laufen, muss die Verwaltung dir Vorbereitungen für die Umsetzung treffen, damit sie mit Geltungsbeginn des Gesetzes im neuen Jahr startklar ist. „Optimaler Service ist so sicher nicht möglich“, sagte Alt.

Kai Wegner MdB, Berichterstatter für Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gab zu bedenken, dass das 25-Prozent-Ziel beim Abbau der Informationspflichten schon sehr nahe ist, eine spürbare Entlastung sich aber immer noch nicht eingestellt hat. Eines der wichtigsten zukünftigen Themen sei daher das Steuerrecht. „In diesem Bereich können wir den Bürgern zeigen, dass es uns ernst ist mit dem Bürokratieabbau“, so Wegner.

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Matthias Schäfer

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