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kurzum

Das Rentenpaket II

von Natalie Klauser, Felicitas Schikora

Mehrbelastung statt Generationengerechtigkeit

Angesichts des demografischen Wandels, der unweigerlich den Druck auf unsere Sozialsysteme erhöht, zeichnet sich ein hoher Reformbedarf in der deutschen Altersvorsorge ab. Das Rentenpaket II soll die gesetzliche Rentenversicherung laut Gesetzentwurf der Bundesregierung modernisieren, sodass sie auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt. Welche Ziele verfolgt das Rentenpaket II? Wie ist es zu bewerten und wie könnte eine nachhaltige und generationengerechte Rente aussehen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im Kurzum „Das Rentenpaket II: Mehrbelastung statt Generationengerechtigkeit“.

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Am 5. März 2024 hat die Bundesregierung das Rentenpaket II vorgestellt und spricht von einem „Paradigmenwechsel“ in der Rentenpolitik. Doch stellt das Rentenpaket II einen Wandel zu einem nachhaltigen und generationengerechten Rentensystem dar?

Der demografische Wandel belastet die sozialen Sicherungssysteme zunehmend und verschärft die Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grund dafür sind vor allem eine steigende Lebenserwartung und die damit verbundene längere Rentenbezugsdauer sowie der nahende Renteneintritt der Babyboomer. Um das deutsche Rentensystem zukunftsfähig zu machen, sind daher Reformen erforderlich, die eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente umfassen.

 

Welche Ziele verfolgt das Rentenpaket II?

Das Rentenpaket II soll laut Gesetzentwurf die gesetzliche Rentenversicherung modernisieren, sodass sie auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt. Die geplanten Umsetzungsstrategien stehen jedoch nur begrenzt im Zeichen der Weiterentwicklung. Im Wesentlichen hat das Rentenpaket II drei Kernpunkte: Erstens soll das Renteneintrittsalter nicht weiter angehoben werden, d.h. nicht über 67 Jahre steigen. Zweitens soll das Rentenniveau bis einschließlich 2039 in Höhe von 48 Prozent festgeschrieben werden. Vorläufig wird an der „doppelten Haltelinie” festgehalten: Ab 2028 soll der Beitragssatz von 18,6 auf 20 Prozent und ab 2035 auf 22,3 Prozent angehoben werden. Um die finanzielle Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung zu erweitern, hat sich die Bundesregierung drittens dazu entschieden, das Umlageverfahren um eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen: das „Generationenkapital”. Dazu wird ein Darlehen aus dem Bundeshaushalt aufgebaut, welches 2024 12 Milliarden Euro umfasst und in den Folgejahren um jeweils 3 Prozent erhöht werden soll. Ab 2036 werden Erträge von 10 Milliarden Euro jährlich aus dem „Generationenkapital“ erwartet, die der gesetzlichen Rentenversicherung zugeführt und zu dessen finanzieller Stabilität beitragen sollen. Allerdings werden zu diesem Zeitpunkt bereits etwa 100 Milliarden für den Aufbau des Kapitalstocks aufgewendet worden sein.

 

Wie ist das Rentenpaket II zu bewerten?

Um eine sichere, renditestarke und verbindliche Altersvorsorge zu gewährleisten, ist eine sinnvolle Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren notwendig. Eine aktienbasierte Altersvorsorge ist daher wichtig und richtig. In diesem Zusammenhang ist die Stärkung der kapitalgedeckten Komponente grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Pläne der Bundesregierung sind nicht ausreichend und die angedachten Beträge viel zu gering, um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf die demografischen Herausforderungen nachhaltig auf sichere Beine zu stellen. So betont Prof. Martin Werding, dass die erwarteten Erträge von 10 Milliarden Euro jährlich in etwa Renten für eine Woche entsprächen und nur einen sehr kleinen Beitrag leisten würden.1

Mit Blick auf die weiteren Komponenten des Rentenpaketes II konstatieren Werding u.a. (2024): „Die [...] Einführung einer dauerhaft geltenden Haltelinie bei 48 Prozent für das Sicherungsniveau widerspricht den Anforderungen an eine nachhaltige Rentenpolitik.”2  Zudem bleibt die genaue Finanzierung unklar. Der Gesetzesentwurf ist insofern mit dem Generationenvertrag unvereinbar und stellt die Bedürfnisse älterer über die Nöte der jüngeren Generationen. Das neue Rentenpaket ist somit nicht generationengerecht und verschiebt die finanzielle Last durch eine weitere Schuldenaufnahme weiter von Alt zu Jung. Damit fehlt das in das „Generationenkapital“ investierte Geld für notwendige Investitionen in die Zukunft und die Last für die Steuer- und Beitragszahlenden wird immer höher.

 

Wie könnte eine nachhaltige und generationengerechte Rentenreform aussehen?

Die Einführung einer echten Kapitalmarktfinanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung würde die Finanzierungsproblematik reduzieren. Die für das „Generationenkapital“ vorgesehenen Summen reichen jedoch bei weitem nicht aus. Die Umsetzung müsste langfristig und strategisch vorbereitet werden und der optimale Zeitpunkt für den Aufbau eines solchen Kapitalstocks wurde angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und Zinsentwicklung vielleicht bereits verpasst.

Die Politik sollte sich vor allem auf die kapitalgedeckte private Altersvorsorge konzentrieren und einen öffentlich verwalteten, aktienbasierten Fonds mit breiter Diversifizierung und Opt-Out-Option anbieten.3 
Auch Maßnahmen zur Steigerung des Erwerbspersonenpotenzials sowie eine Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung müssen endlich diskutiert werden. Andere europäische Länder, z.B. Dänemark oder Italien, weisen die steigende Lebenserwartung vollständig der Erwerbsphase zu. Kurzfristig werden auch bei einer Anpassung mehrerer Stellschrauben höhere Beiträge bei sinkendem Sicherungsniveau unumgänglich sein. Das sollte klar kommuniziert werden.

 

 

1 Werding (2024): Rentenpaket II reicht nicht, Interview mit dem Morgenmagazin am 05.03.2024; online unter: https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdf-morgenmagazin/wirtschaftsweiser-prof-martin-werding-zur-rente-100.html [letzter Aufruf: 07.03.2024].
2 Werding u.a. (2024): Realitäten anerkennen, Rente zukunftsfähig gestalten. Wirtschaftsdienst 104 (2), 77. 
3 Ebd.

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Natalie Klauser

Natalie Klauser

Demografischer Wandel und Integrationspolitik

natalie.klauser@kas.de +49 30 26996-3746

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