Die deutsche Wirtschaft ist zunehmend auf qualifizierte Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten angewiesen, um den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel zu bewältigen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Liberalisierung aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen, haben nur begrenzte Wirkung gezeigt. Um die internationale Talentgewinnung zu verbessern und Arbeitgeber bei der Rekrutierung zu unterstützen, sind gezielte politische Maßnahmen erforderlich.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen vor großen Herausforderungen bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte. Ihnen fehlen oft die Expertise, Erfahrung und die personellen Ressourcen, um die Gewinnung von internationalen Fachkräften professionell zu gestalten. Eine dezentral organisierte Verwaltung, komplexe administrative Prozesse und lange Bearbeitungszeiten erschweren die Einstellung von Drittstaatsangehörigen zusätzlich.
Eine moderne Einwanderungspolitik sollte die praktischen und bürokratischen Hürden abbauen und die dahinterliegenden Organisationsstrukturen vereinfachen. Alle Verfahren rund um die Zuwanderung zu Erwerbszwecken sollten gebündelt werden, um die Relevanz des Themas für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu verdeutlichen.
Zu den empfohlenen Maßnahmen zählen die institutionelle Trennung von Asylmigration und Zuwanderung zu Erwerbszwecken sowie der Aufbau einer Bundesagentur für Erwerbszuwanderung, die Arbeitgeber bei der Einstellung internationaler Fachkräfte unterstützt und alle administrativen und aufenthaltsrechtlichen Verfahren effizient bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Stärkung der englischen Sprache in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Durch diese Maßnahmen könnte die qualifizierte Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen gestärkt und die Arbeitsmarktbedarfe besser gedeckt werden.
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Энэ цувралын талаар
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.