Am 18. Mai 2017 beschloss der Bundestag das Open Data-Gesetz, am 13. Juli 2017 trat es in Kraft.1 Mit dem Gesetz wurde ein neuer § 12a in das EGovG eingefügt. Nach der Bundestagswahl 2017 haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verpflichtet, Open Data im Rahmen eines zweiten Open-Data-Gesetzes auszuweiten.2 Am 26. Juni 2019 wurde die Neufassung der PSI-Richtlinie (Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) unter der Bezeichnung „Open-Data-Richtlinie“ im Amtsblatt veröffentlicht. Sie soll eine Politik der Förderung offener Daten unterstützen.3 Die Richtlinie ist bis zum 17. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre sind Anlass, Möglichkeiten der Fortentwicklung des gesetzlichen Rahmens für Open Data näher zu untersuchen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens herauszuarbeiten.
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