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Drept constituțional și jurisdicție constituțională
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Verfassungsrecht
Zum Aufbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen in den Transformationsländern Südosteuropas gehört die Schaffung moderner Staatsverfassungen, in denen die institutionellen und materiellen Hauptelemente eines demokratischen Rechtsstaates verankert sind. Die Länder des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa (RSP SOE) unterscheiden sich in ihrem jeweiligen diesbezüglichen Enwicklungsstand: Bulgarien und Rumänien haben bereits 1991, kurz nach dem Zusammenbruch der kommnunistischen Regime, neue Verfassungen verabschiedet. Sie haben diese im Hinblick auf den EU-Beitritt u. a. in den Bereichen geändert, die die Judikative betreffen.
In den Ländern des ehemaligen Jugoslawien hat es erst in jüngster Zeit bedeutende Entwicklungen im Bereich Verfassungsrecht gegeben: Die Republik Serbien hat im Herbst 2006 eine neue Verfassung verabschiedet. Positive Entwicklungen hat es auch in der Republik Montenegro gegeben: Das montenegrinische Parlament hat am 22. Oktober 2007 die lange umstrittene erste Verfassung seit der Unabhängigkeit des Staates vor einem Jahr angenommen. Die Verfassung regelt nicht nur die kontrovers diskutierte Frage der richterlichen Unabhängigkeit (insbesondere, was die Ernennung der Richter anbetrifft) neu. Sie sieht vielmehr - wie die serbische Verfassung - erstmals auch eine Individualbeschwerde zum Verfassungsgericht vor, was für die Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit wesentlich ist.
Auch in Bosnien und Herzegowina (BuH) ist Verfassungsreform ein aktuelles Thema. Eine Verfassungsreform ist dort notwendig, da durch das Dayton-Abkommen von 1995 zwar die Institutionen etabliert wurden, die für einen Rechtsstaat konstitutiv sind. Das Abkommen gibt aber nicht mehr den Verfassungs- und Verwaltungsrahmen, den das Land braucht, um die erforderlichen Fortschritte im EU-Integrationsprozess zu erzielen. Kernziel der Verfassungsreform ist es, die gesamtstaatlichen Institutionen und den Staat zu stärken und funktionsfähig zu machen. Mit der Verfassungsreform wird ferner angestrebt, den Schutz der Menschenrechte aller Bürger von BuH unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit verfassungsrechtlich zu garantieren.
VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT
Das RSP SOE verfolgt das Ziel, in seinen Programmländern die Verfassungsgerichtsbarkeit durch die Unterstützung der Arbeit der Verfassungsgerichte zu stärken. Der Fokus liegt dabei 2007 und 2008 auf den Verfassungsgerichten in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien: Ausgehend von der Überzeugung, dass die Anerkennung der Arbeit der Verfassungsgerichte maßgeblich von der Qualität und Konsistenz ihrer Rechtsprechung abhängt, wird das RSP SOE im Jahr 2008 seine 2007 begonnenen Projekte zur Verbesserung der Qualität der Verfassungsrechtsprechung fortsetzen, also zum Einen die Übersetzung wesentlicher Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ins Albanische, Mazedonische und Bosnisch-Kroatisch- Montenegrinisch-Serbische abschließen und die Publikation der Entscheidungssammlungen vorbereiten. Letztere sollen 2009 zum 60-jährigen Jubiläum des deutschen Grundgesetzes veröffentlicht sowie im Rahmen verschiedener Maßnahmen zu Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit vorgestellt werden. Zum Anderen unterstützt das RSP SOE auch 2008 das Projekt „Deutsch-bosnischer Rechtsprechungskommentar zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien-Herzegovina“.