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Discuție între experți

Presentation of the Romanian translation of the publication "Covid-19 and the impact on human rights"

An event for judges, prosecutors and lawyers from the Republic of Moldova, Romania with guests from Armenia

The Rule of Law Programme South East Europe (RSPSOE) of the Konrad Adenauer Foundation, in cooperation with "The Aire Centre" and "Civil Right Defenders", organised an online event presenting the Romanian translation publication "Covid-19 and the Impact on Human Rights".

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Detalii

Zunächst wurde die Veranstaltung durch den Leiter des RSPSOE, Hartmut Rank, eröffnet und alle Experten und Teilnehmer begrüßt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Stanislav Splavnic, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im RSPSOE. Einführende Worte sprachen Biljana Braithwaite (Programmdirektorin Westbalkan, The Aire Centre), Cristina Rotaru-Radu (Direktorin des Nationalen Instituts für Magistratur, Rumänien), Diana Scobioala (Direktorin des Nationalen Instituts für Justiz, Republik Moldau) und Sergey V. Arakelyan (Direktor der Justizakademie, Armenien).

Im Anschluss an die einführenden Worte begann Professor Ledi Bianku (ehemaliger Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Professor an der Universität Straßburg) mit der Vorstellung des Leitfadens. Prof. Ledi Bianku stellt vorab dar, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg große Probleme mit den gerichtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Covid-19 Pandemie hat, und dass aufgrund dessen bereits Interesse an der Erstellung des Leitfadens bestand. Der ehemalige Richter sprach dann die Pflicht der Staaten an, die Gesundheit jedes Individuums zu schützen und inwieweit die Erfüllung dieser Verpflichtung mit verschiedenen Menschenrechten aus der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) kollidiert. Er sagte, er sähe die Maßnahmen des letzten Jahres als gerechtfertigt an, da es sich dabei um eine Ausnahmesituation handelte, auf die alle europäischen Staaten nicht vorbereitet waren. Dennoch stellte Prof. Bianku klar, dass die Frage der Maßnahmen bzw. Beschränkungen eine Frage der Verhältnismäßigkeit sei. Nach diesem Grundsatz hat der Staat diese Beschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und aufzuheben, soweit sie nicht mehr erforderlich sind. Dieses Spannungsverhältnis zwischen der Dringlichkeit der Maßnahmen und der Konformität mit den Rechten aus der Menschenrechtskonvention wird im Leitfaden sehr umfangreich dargestellt.

In einem konstruktiven Dialog zwischen Prof. Bianku und Hannah Smith schilderte die Anwältin, welche auch als Expertin bei der Organisation „The AIRE Centre“ arbeitet, eine ähnliche Sichtweise. Sie sprach zunächst davon, dass die Pandemie nicht nur die Balance zwischen dem Recht zu Leben und der Bewegungsfreiheit, sondern auch viele verschiedene andere Aspekte umfasst. Als Beispiel zeigte sie neben weiteren wichtigen Fällen vor allem das Problem der Priorisierung der Covid-19 Patienten vor anderen in den Krankenhäusern auf. Hannah Smith sagte, dass die Menschenrechtskonvention ein wichtiges Mittel ist, um die einzelnen Beschränkungen zu diskutieren und zu bewerten, und dass vor allem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ebenfalls als ein Leitfaden zur Analyse der Maßnahmen herangezogen werden müss. Die einzelnen Maßnahmen, durch die die Menschenrechte nahezu aller Individuen betroffen wurden, müssen stets das Ziel der Maßnahme deutlich werden lassen, welches in Zeiten der Pandemie der Gesundheitsschutz sei. Hannah Smith geht ebenfalls wie Prof. Bianku auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein und zeigt, dass dieser Grundsatz die Frage beantworten soll, ob die einzelnen Maßnahmen tatsächlich den besten Weg darstellen, um das Ziel des Gesundheitsschutzes zu erreichen. Zudem sprach Hannah Smith auch die Transparenz der Regierungen an und sagte, dass die Regierung gewährleisten müsse, dass richtige Informationen veröffentlicht und verbreitet werden und dass die Regierung stets über die Pandemie und die Impfung transparent informieren muss.

Im Anschluss an die Präsentation des Leitfadens „Covid-19 und die Auswirkungen auf die Menschenrechte“ gab der Moderator, Stanislav Splavnic, das Wort an drei Experten aus Rumänien, der Republik Moldau und Armenien, um den aktuellen Stand innerhalb dieser Ländern darzustellen.

Zu Beginn gab Cristina Rotaru-Radu, die Direktorin des rumänischen Nationalen Instituts für Magistratur, Informationen zur Situation in Rumänien wieder. Sie sprach davon, dass neue Gesetze erlassen wurden, die den Kampf gegen die Pandemie regeln. Zudem wurde in Rumänien der Katastrophenzustand ausgerufen. Dieser erlaubte der rumänischen Regierung innerhalb von 30 Tagen Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie aufzustellen, die, wie oben dargestellt, in verschiedene Menschenrechte eingegriffen haben. Konkret wurde die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Familie und Privatleben, das Recht auf Bildung und viele weitere eingeschränkt. Sie stellte klar, dass viele Beschränkungen eine Abweichung von den Anforderungen der Menschenrechtskonvention darstellten und deshalb besonders kritisch diskutiert und analysiert werden müssen.

Anschließend sprach Diana Scobioala, die Direktorin des moldauischen Nationalen Instituts der Justiz, über die Situation in der Republik Moldau. Sie stellte zu Beginn parallelen zu den Nachbarstaaten auf, da die Republik Moldau nahezu dieselben Beschränkungen wie der Nachbarstaat Rumänien hatte. Dennoch gab es gewisse Beschränkungen, die nicht die gleiche Restriktion zur Folge hatten. Es wurde ebenfalls der Katastrophenzustand ausgerufen, der in der Republik Moldau sogar auf 60 Tage limitiert ist. Innerhalb dieses Zustandes wurden Beschränkungen durch die Regierung erlassen, die fundamentale Rechte und Freiheiten beeinträchtigten. Die Direktorin sprach davon, dass der Leitfaden für die nationalen Gerichte erforderlich sein wird, um die Balance zwischen den Beschränkungen und den beeinträchtigten Interessen zu gewährleisten. Sie stellte zudem dar, dass die nationale Umstellung auf die digitale Arbeit nicht so schnell vorangeschritten ist, wie die Behörden sich es gewünscht hatten. Es gab vor allem Probleme beim Zugang zum Internet und zur Technologie, um digital arbeiten und lernen zu können. Man versuchte es vor allem im Bildungsbereich so realistisch wie möglich zu machen, jedoch stellte dies die Republik Moldau vor Probleme.

Zuletzt zeigte Sergey V. Arakelyan, der Direktor der Justizakademie in Armenien, die Situation in Armenien dar. Zunächst begann er seine Schilderung mit dem ersten Infektionsfall in Armenien, der am 29. Februar 2020 registriert wurde. Aufgrund der anschließenden Dynamik der Infektionen wurde am 16. März 2020 der Katastrophenzustand auch in Armenien ausgerufen. In Verlauf der ersten Hälfte des Jahres 2020 registrierten die Behörden 395 Fälle häuslicher Gewalt. Parallel hierzu nahmen die Anrufe beim Zentrum für Unterstützung für Frauen um 50% im Vergleich zum letzten Jahr zu. Dennoch hat die Regierung keine gezielten Maßnahmen ergriffen, um die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen und ihnen Unterkünfte zum Schutz zu bieten. Außerdem schildert der armenische Experte, dass die Schulen im März 2020 auf Fernunterricht umgestellt wurden und erst im September 2020 wieder öffneten. Als einen weiteren Aspekt erwähnt Sergey V. Arakelyan, dass Webseiten Informationen löschen mussten, da strenge Regeln erlassen wurden, die die Veröffentlichung von Informationen rund um die Pandemie verboten, die nicht vollständig mit den offiziellen Informationen der Regierung übereingestimmt haben.

Nach der Vorstellung des Buches haben die Teilnehmer ein umfangreiches Gespräch über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen im Lichte von Covid-19 innerhalb und außerhalb der EU gehabt. Die Covid-19-bedingten Einschränkungen haben in meisten Ländern die strafrechtliche Tätigkeit eindeutig verkompliziert, aus menschenrechtlicher Sicht sowie aus Strafverfolgungsperspektive. Dies betrifft auch die Frage, ob Personen nach Ländern mit hohem Infektionsrisiko ausgeliefert werden dürfen und ob die Haftbedingungen in solchen Fällen menschrechtlich zu beanstanden sind. Diese Frage wird weiteren Schwierigkeiten ausgesetzt, wenn man die Verfahren des europäischen Haftbefehls in Betracht zieht. Vor diesem Hintergrund wurden auch die Maßnahmen besprochen, die vom jeweiligen Land beschlossen wurden. 

Zum Schluss haben sich die Leiter aller teilnehmenden Justizakademien für die Mitarbeit im Rahmen des Projekts bedankt und freuten sich darauf, den Leitfaden unter den Richtern und Staatsanwälten der teilnehmenden Länder zügig verteilen zu können.

(Bericht erstellt von:    Christoph Popa, Rechtsreferendar)

aici veți găsi programul pentru descărcare: KAS_AIRE_report_Presentation RO text_Covid19- impact on Human Rights.pdf

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